Menschenrechte durch Lieferkettengesetz schützen – Das gilt es für Unternehmen zu beachten!

Veröffentlicht 15.05.2023

Maike Lampe Senior Online Marketing Managerin d.velop

Beitragsbild Lieferkettengesetz

Obst aus Südeuropa, Kaffee aus Brasilien oder Kleidung aus Asien – der weltweite Wirtschaftsmarkt boomt. Jedes Land profitiert von den Erzeugnissen anderer Länder, sodass in den vergangenen Jahrzehnten erfolgreiche Handelsbeziehungen aufgebaut wurden. Was dabei allerdings in den Hintergrund rückt? Die unterschiedlichen Arbeitsbedingungen und Menschenrechte vor Ort. Nicht in allen Ländern gibt es für Arbeitnehmer Schutz vor Ausbeutung. Die Folge sind Menschenrechtsverletzungen. Hier setzt das Lieferkettengesetz an. Es verlangt von Firmen nicht nur eine transparente und ethische Gestaltung ihrer globalen Lieferketten, sondern fordert auch einen verantwortungsbewussten Umgang mit Menschenrechten und Umweltstandards.

Deutsches Lieferkettengesetz zur Einhaltung von Menschenrechten

Dies hat nun ein Ende: Zum 1. Januar 2023 ist ein deutsches Lieferkettengesetz (LkSG) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wird erstmals die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den Lieferketten geregelt. Von der Produktion über den Transport bis zum Handel von Waren – alle an der Wertschöpfungskette beteiligten deutschen Firmen müssen seit Jahresbeginn konkrete Sorgfaltspflichten zur Achtung von Menschenrechten umsetzen. Ein europäisches Lieferkettengesetz, das noch 2023 verabschiedet werden könnte, orientiert sich eng an der deutschen Variante. Wie die Sorgfaltspflichten im LkSG-Gesetzestext aussehen und wie sie sich auf die einzelnen Branchen auswirken, erklären wir im Beitrag.

Was ist das Lieferkettengesetz und wozu dient es?

Das neue Lieferkettengesetz regelt erstmals verbindlich die Verantwortung deutscher Unternehmen für den Schutz von Menschenrechten in globalen Lieferketten.

Das Gesetz wurde nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens am 22. Juli 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und gilt zunächst für Unternehmen mit mindestens 3.000 Arbeitnehmer:innen. Ab 2024 sind auch Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten in der Pflicht.

LkSG: mehr Gerechtigkeit für Arbeitskräfte weltweit

Den Hauptfokus legt der LkSG-Text auf mehr Gerechtigkeit für Arbeitskräfte weltweit. Er soll die Opfer von Menschenrechtsverletzungen und die gesamte Zivilgesellschaft stärken. Das Lieferkettengesetz, auch Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannt, legt Anforderungen an ein verantwortliches Management von Lieferketten für Unternehmen fest und verbessert somit die internationale Menschenrechtslage. Unternehmen erhalten einen klaren gesetzlichen Rahmen zur Erfüllung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten.

Beispiel aus der Praxis für das Lieferkettengesetz

Ein Beispiel für die Anwendung des Lieferkettengesetzes in der Praxis könnte sein, dass ein deutscher Einzelhändler verpflichtet ist, sicherzustellen, dass die Arbeitsbedingungen auf den Farmen, von denen er seinen Kaffee bezieht, den Mindeststandards entsprechen und keine Kinderarbeit stattfindet. Der Händler müsste gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen, um seinen im Lieferkettengesetz festgeschriebenen Sorgfaltspflichten nachzukommen, um diese Standards zu erreichen und sicherzustellen, dass seine Lieferanten diese einhalten.

Das sind die 5 Sorgfaltspflichten für Unternehmen im Rahmen des Lieferkettengesetzes

Wirtschaftsunternehmen sind nun verpflichtet, sich langfristig mit der Einhaltung des Lieferkettengesetzes zu befassen. Im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) sind fünf Kernelemente der Sorgfaltspflicht beschrieben, die deutsche Unternehmen zukünftig umsetzen müssen.

Sorgfaltspflichten des Lieferkettengesetzes

1. Sorgfaltspflicht: Verantwortung anerkennen

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sieht vor, dass Unternehmen eine Grundsatzerklärung über ihre Menschenrechts­strategie abgeben. Diese Erklärung sollte von der Unternehmensführung verabschiedet und intern wie extern kommuniziert werden. Die Inhalte der Grundsatzerklärung sehen wie folgt aus:

  • Ergebnisse der Risikoanalyse zu umweltbezogenen und menschenrechtlichen Risiken
  • Maßnahmen zur Prävention und Abhilfe
  • Verfahrensbeschreibung, wie die Sorgfaltspflichten eingehalten werden
  • Benennung eines Menschenrechtsbeauftragten
  • Festlegung klarer Verantwortlichkeiten
  • Ausblick über geplante Präventionsmaßnahmen

Ziel ist es, dass Unternehmen ihre Menschenrechtsstrategie allen Stakeholdern gegenüber offenlegen. Dabei sind auch die Erwartungen an die eigenen Beschäftigten und Lieferanten in der Lieferkette zu adressieren.

2. Sorgfaltspflicht: Risiken ermitteln

Wie in der Grundsatzerklärung aufgeführt, müssen Unternehmen im ersten Schritt eine Risikoanalyse durchführen. Das bedeutet: Sie müssen transparent aufzeigen, wie ihre Produktions-, Transport- oder Handelslieferketten aussehen und welche menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken sich dahinter verbergen. Dazu zählen auch die Geschäftsbereiche der Zulieferer. Innerhalb der Analyse möglicher Risiken muss unterschieden werden zwischen Auswirkungen,

  • die direkt vom Unternehmen verursacht werden,
  • die durch Vertragsbeziehungen zum Beispiel mit Lieferanten entstehen, oder
  • die durch vielschichtige Geschäftsbeziehungen ohne direkte Vertragsregelung, wie bei einer Vielzahl von Zwischenhändlern, eintreten.

3. Sorgfaltspflicht: Risiken minimieren

Im zweiten Schritt treffen Wirtschaftsunternehmen auf Grundlage der Risikoanalyse geeignete präventive Maßnahmen, um Verstößen vorzubeugen.

  • Vereinbarung entsprechender vertraglicher Menschenrechtsklauseln mit direkten Zulieferern
  • Umsetzung von geeigneten Beschaffungsstrategien
  • Durchführung von Schulungen für Beschäftigte sowie Zulieferer
  • Regelmäßige Kontrollmaßnahmen gegenüber allen Stakeholdern

Sollte in der Lieferkette oder am eigenen Standort die Sorgfaltspflicht verletzt werden, muss das Unternehmen umgehend für dessen Beendigung bzw. Minimierung sorgen – auch im Falle einer in der Vergangenheit erfolgten Menschenrechtsverletzung.

Unter stetiger Beobachtung stehen zudem die Zulieferer in den Lieferketten. Sollte herauskommen, dass sie Menschenrechte missachtet haben, zum Beispiel in der Produktion von Waren, während des Transports von Wirtschaftsgütern oder im direkten Handel, muss das Unternehmen sofort aktiv werden und Sanktionen aussprechen.

4. Sorgfaltspflicht: Informieren und berichten

Eine Berichterstattung ist zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten zwingend notwendig. Alle Maßnahmen und Verletzungen rund um den LkSG-Gesetzestext müssen fortlaufend dokumentiert werden. In einem jährlichen Bericht an das Bundesamt für Wirtschaft und Außenkontrolle (BAFA) gibt das Unternehmen Auskunft darüber,

  • ob und welche menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken ermittelt wurden,
  • mit welchen Maßnahmen sie die Sorgfaltspflicht erfüllt haben,
  • wie sie die Auswirkungen und die Wirksamkeit dieser Maßnahmen bewerten,
  • ob eine weiterführende Prävention für zukünftige Fälle abgeleitet wurde.

Die Abgabe der Dokumentation an das BAFA erfolgt spätestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres. Der Bericht muss zudem auf der Unternehmenswebseite für mindestens sieben Jahre öffentlich zugänglich sein.

5. Sorgfaltspflicht: Beschwerden ermöglichen

Nicht zu vergessen: Unternehmen müssen im Rahmen des Lieferkettengesetzes auch ein Beschwerdeverfahren einrichten. Dieses richtet sich an alle beteiligten Stakeholder, die unmittelbar von einer Menschenrechtsverletzung betroffen sind bzw. an diejenigen, die Kenntnis von potenziellen oder tatsächlichen Verletzungen haben. Um ein wirksames Beschwerdesystem zu etablieren, sollte das Unternehmen bei der Gestaltung des Beschwerdemanagements mit seinen Beschäftigten und Zulieferern im Austausch stehen. Das Verfahren soll für alle Stakeholder zugänglich, transparent und fair sein.

Was passiert, wenn Unternehmen die Sorgfaltspflichten nicht einhalten?

Kommen Unternehmen ihren gesetzlichen Pflichten nicht nach, können Bußgelder verhängt werden. Sie belaufen sich auf bis zu 8 Millionen Euro oder betragen bis zu zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Dabei gilt der umsatz­bezogene Bußgeldrahmen nur für Unternehmen mit mehr als 400 Millionen Euro Jahresumsatz. Außerdem ist es möglich, dass Unternehmen ab einer bestimmten Bußgeldhöhe von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.

BAFA überwacht das Lieferkettenmanagement

Das BAFA überwacht zukünftig die Produktionsabläufe und das Lieferkettenmanagement deutscher Unternehmen. Es besitzt umfängliche Kontrollbefugnisse gegenüber den Wirtschaftsunternehmen, wie zum Beispiel Geschäftsräume zu betreten, Unterlagen einzusehen und Auskünfte zu verlangen. Zur Unterstützung der Firmen entwickelt und veröffentlicht das BAFA regelmäßig Handreichungen. Diese Hilfestellungen finden Unternehmen auf der offiziellen BAFA-Webseite.

Wie wirkt sich ein europäisches Lieferkettengesetz auf die Branchen Produktion, Logistik und Handel aus?

Wirtschaftsunternehmen aus der produzierenden Industrie, dem Transportwesen oder dem Handel stehen vor großen Herausforderungen, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorbildlich und einwandfrei umzusetzen. Oftmals reichen die Handelsbeziehungen in diesen Branchen so tief, dass Lieferketten enorm lang und undurchsichtiger sind. Denn nicht mit allen Zulieferern und Zwischenhändlern existieren direkte Vertragsverbindungen. Umso wichtiger ist es für Produktions-, Logistik- und Handelsunternehmen, klare Strukturen und transparente Dokumentationen zu schaffen.

Die Grafik illustriert das neue Gesetz zur Überwachung der Lieferantenkette und zeigt einen Kreislauf zwischen Industrie, Logistik und Handel

Industrie ohne Eigenverantwortung: Produktion in Billiglohnländern

Die bereits beschriebenen fünf Sorgfaltspflichten, die das Lieferkettengesetz umfasst, zielen auf eines ab: mehr Verantwortung für eine faire Produktion. Aber warum ist das Lieferkettengesetz so relevant für Unternehmen, insbesondere in der Produktion?

Der einfache Grund: Das eigenverantwortliche Handeln der Unternehmen hat in der Vergangenheit nicht hinreichend funktioniert. Heutiger Standard ist es, den ganzen Produktionsprozess oder Teile der Produktion ins Ausland auszulagern. Dabei findet die Auslagerung insbesondere in Entwicklungsländern statt, in denen die Produktion als solche oftmals lediglich einen Bruchteil dessen kostet, was in Ländern, wie der Bundesrepublik Deutschland, im Standard für die Produktion gezahlt werden muss. In Entwicklungsländern laufen Produktionen in den meisten Fällen unter schlechten Bedingungen ab, sowohl für die Arbeiter:innen als auch für die Umwelt.

Selbstverpflichtung zur Sorgfalt reichte in der Vergangenheit nicht aus

Ab dem Jahr 2024 werden rund 2.890 Unternehmen von dem Lieferkettengesetz betroffen sein, die mindestens 1.000 Mitarbeiter:innen beschäftigen. Und warum? Weil eine Selbstverpflichtung zur Sorgfalt in der Vergangenheit nicht ausreichend war. Menschenrechte und die Umwelt werden durch die ausgelagerte Produktion gefährdet. Die fehlende Sorgfalt, aber auch die daraus resultierende fehlende Hinterfragung der eigenen Produktions- und Lieferketten soll durch den LkSG-Gesetzestext geschärft werden sowie die Sozialstandards und den Umweltfaktor erfüllen:

  • Arbeitsbedingungen
  • Gesundheit
  • Menschenrechte
  • Sicherheit
  • Umwelt

Was bedeutet das LkSG für die Produktion? Was passiert bei Nicht-Einhaltung der Vorgaben?

Um die Erfüllung der Sozialstandards in der Produktion zu gewährleisten, müssen die Sorgfaltspflichten eingehalten werden. Gesamte Lieferketten müssen hinterfragt und analysiert werden. Dies bedeutet für alle betroffenen Unternehmen in jedem Fall einen Mehraufwand, den sie leisten müssen, um keine Sanktionen bei Nicht-Einhaltung oder Nicht-Umsetzung der Sorgfaltspflichten befürchten zu müssen. Unterm Strich bedeutet das eine umfangreiche Offenlegung und Hinterfragung von teils seit Jahrzehnten bestehenden Lieferketten, deren Rechtskonformität sie nun gewährleisten und gegebenenfalls mit entsprechenden Gegenmaßnahmen anpassen müssen. Dazu zählen auch Auflösungen oder Neugestaltungen der Lieferketten und Produktionsprozesse.

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Die weltweite Logistikbranche

Durch ein deutsches Lieferkettengesetz, verabschiedet im Bundestag, tragen auch Logistikunternehmen eine große Verantwortung zum Schutz der Menschenrechte sowie von Arbeits- und Umweltbedingungen entlang der Supply Chain. Das Europäische Parlament hat ebenfalls Leitlinien für ein EU-Lieferkettengesetz erarbeitet, dessen Einführung angesichts der deutschen Einführung nur noch Formsache sein dürfte. Die Einführung auf EU-Ebene würde wiederum die Wettbewerbsgleichheit für deutsche Logistiker wiederherstellen.

Welche Herausforderungen kommen nun auf die Logistik zu?

Die größte Herausforderung wird die mangelnde Transparenz in den Lieferketten sein. Das beginnt damit, dass die Anzahl der an der Supply Chain beteiligten Transport- unternehmen viel größer ist als im produzierenden Bereich und sich zudem häufiger wechseln kann. Logistiker konzentrieren sich aufgrund Termin- und Kostendruck nicht auf wenige Sub-Dienstleister, sondern bedienen sich einem breiteren Netzwerk. Sich über deren Arbeitsbedingungen zu informieren, erfordert nicht nur Zeit, sondern leistungsfähige IT-Systeme, um diese Informationen für Analysen aufzunehmen und entsprechend zu monitoren.

Gestaltungsmöglichkeiten zur Risikominimierung erarbeiten

Ferner wird es notwendig sein, sich nach der Ermittlung von Verstößen gegenüber den Partnern vertraglich abzusichern sowie Gestaltungsmöglichkeiten zur Risikominimierung und vorsorgliche Regelungen zu erarbeiten. Damit dürften von den fünf Sorgfaltspflichten die Risikoanalyse und das Risikomanagement noch die anspruchsvollsten sein, eine Grundsatzerklärung ist hingegen schnell definiert.

Sind die Mechanismen erst einmal installiert und ist das Bewusstsein geschärft, ist die Initiierung eines Beschwerdeverfahrens und deren Dokumentation zur Erfüllung der Berichtspflicht ein Abfallprozess.

Wo liegen die Chancen für die Logistik durch das LkSG?

Mit der Umsetzung der Verpflichtungen im Lieferkettengesetz-Text bietet sich für die Logistiker eine sehr gute Gelegenheit, die eigene positive Wahrnehmung des Unternehmens der ethischen und ökologisch orientierten Allgemeinheit gegenüber zu stärken und die Wünsche der Verladerwirtschaft (B2B) sowie der Endkonsument:innen (B2C) zu erfüllen.

Transparenz gegen den Wettbewerbsdruck

Darüber hinaus treibt das Gesetz die eigenen Bemühungen in Sachen Nachhaltigkeit, vor allem auch im Umgang mit der Umwelt, gewinnbringend voran, und die gewonnene Transparenz wird permanent Kosten- und Optimierungspotentiale aufzeigen. Diese Transparenz sollte genutzt werden, um den sich stetig verändernden Wettbewerbsdruck, dem vor allem Logistiker ausgesetzt sind, entgegenzuwirken.

Sich den Herausforderungen des Lieferkettengesetzes zu stellen, seinen Pflichten nachzukommen und kompetente Partner bei der Umsetzung hinzuziehen, bringen Logistiker dazu, zukunftsfähig zu bleiben.

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Das Lieferkettengesetz und die Auswirkungen auf den Handel

Eines der offensichtlichsten Segmente, auf die das Gesetz für die Lieferantenkette eine Auswirkung haben wird, ist der Handel. Schließlich steht dieser an deren Ende und zudem in direkter Verbindung zu den Konsument:innen. Und die sind es auch, die letztendlich die produzierten Güter erwerben. Das Bewusstsein der Konsument:innen ist beim Kauf von Produkten größer als noch vor einigen Jahren. Kunden schauen genauer hin, ob es sich bei den Produkten um fair gehandelte Güter handelt, oder wie die Produktionsbedingungen sind. Viele achten beim Kauf von Bekleidungsstücken auf das Etikett und bei bestimmten Produktionsländern wird zweimal überlegt, ob die Hose oder das Shirt tatsächlich im Einkaufskorb landet.

Fair Trade wird immer wichtiger

2020 haben Verbraucher:innen rund 1,8 Milliarden Euro für fair gehandelte Produkte in Deutschland ausgegeben. Der Großteil davon war mit 78% fair gehandelte Lebensmittel, gefolgt von Kaffee und Südfrüchten. Mit einem Anteil von etwa 10% kommen dann fair gehandelte Textilien. Das Augenmerk auf den gesamten Produktions- sowie Lieferkettenprozess ist bei den Verbrauchern in den Fokus gerückt. Zertifizierungen und Siegel zum Thema Nachhaltigkeit und Arbeitsbedingungen nehmen zu und haben auf die Verbraucher einen Einfluss.

Deutsches Lieferkettengesetz: Handel stärkt seine eigene Reputation

Langfristig gesehen, muss sich jede:r Händler:in mit dem deutschen Lieferkettengesetz beschäftigen. Unabhängig davon, dass sie dazu verpflichtet sind und erhebliche Strafen drohen, können Händler:innen durch zu Vorbildern avancieren und durch das LkSG ihre eigene Reputation und Handelsmarke stärken. Schließlich sind sie es, die letztendlich mit den Gütern und deren Produktionsgeschehen in Verbindung gebracht werden. Juristisch gesehen sind sie am besten greifbar und können belangt werden, wenn die Artikel aus ihrem Sortiment nicht den gesetzlichen Anforderungen übereinstimmen.

Forderung nach Stufenverantwortung auf EU-Ebene

Der organisatorische Aufwand, der sich daraus für den Handel ergibt, ist enorm. So warnte jüngst Handelspräsident Josef Sanktjohanser in einem Schreiben an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, dass das Lieferkettengesetz weite Teile des Mittelstandes maßlos überfordern würde. „Mittelständische Einzelhändler sind schlicht nicht in der Lage, ihre gesamten Lieferketten bis hin zum Sub-Sub-Subunternehmer des Herstellers am anderen Ende der Welt rechtssicher zu überwachen“, heißt es. „Hier muss dringend nachgebessert werden, indem zumindest auch auf EU-Ebene das im deutschen Gesetz verankerte Prinzip einer Stufenverantwortung angewendet wird.“

Für den Handel wird das Lieferkettengesetz also zu einem Spagat. Da ist der enorme Aufwand einerseits, der allerdings durch die Digitalisierung interner Prozesse verringert werden kann. Auf der anderen Seite dürften Kunden, deren Fokus auf faire Produktions- und Arbeitsbedingungen zunimmt, das Gesetz als einen großen Gewinn wahrnehmen.

Mehr Informationen zur Digitalisierung im Handel.

Lieferkettengesetz: Zusammenfassung

Produktion, Logistik oder Handel – Das Lieferkettengesetz stellt eine deutliche Veränderung für diese drei Branchen dar. Einen großen Einfluss auf die Produktions- und Lieferketten hat neben dem Gesetz auch die aktuelle weltpolitische Lage. Fakt ist allerdings, dass sich Unternehmen aus diesen drei Bereichen auf gravierende Veränderungen einstellen und diese Herausforderung annehmen müssen.

Unbestreitbar wird es für viele, gerade auch mittelständische Unternehmen, ein wahrer Kraftakt werden, die Anforderungen des Gesetzes umzusetzen und zu erfüllen. Für einige bedeutet es aber auch eine positive Veränderung, sei es lediglich für den Gewinn neuer Partner, Kunden oder auch Mitarbeiter. Aber auch für die Positionierung als nachhaltiges Unternehmen, das sich seiner gesellschaftlichen Verantwortung bewusst ist.


Häufige Fragen zum Lieferkettengesetz

Was besagt das Lieferkettengesetz?

Das Lieferkettengesetz verpflichtet große Unternehmen seit Januar 2023 dazu, entlang ihrer gesamten Lieferkette Sorgfaltspflichten für Menschenrechte und Umwelt einzuhalten und Verstöße zu verhindern. Ansonsten drohen empfindliche Bußgelder.

Wer fällt unter das Lieferkettengesetz?

Das Lieferkettengesetz in Deutschland gilt für Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitern, die ihren Hauptsitz in Deutschland haben. Ab 2024 kommen Unternehmen hinzu, die mehr als 1000 Mitarbeiter haben.

Welche Maßnahmen umfasst das Lieferkettengesetz?

Das Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen ab einer bestimmten Größe dazu, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren globalen Lieferketten einzuhalten. Dazu gehören unter anderem die Einführung eines Risikomanagementsystems, die Überprüfung der Lieferanten und die Möglichkeit für Betroffene, bei Verstößen gegen ihre Rechte zu klagen.

Für welche Branchen gilt das Lieferkettengesetz?

Das Lieferkettengesetz betrifft insbesondere Unternehmen aus den Branchen Transport, Textil, Elektronik, Nahrungsmittel, Bergbau und Rohstoffe.