Vom MDK zum Medizinischen Dienst – das sind die wichtigsten Änderungen des MDK-Reformgesetzes

Veröffentlicht 04.09.2023

Julia Schoenenberg Content Marketing Managerin d.velop

Frau informiert sich über die Neuerungen des MDK-Reformgesetzes 2020

Durch das „Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen“, kurz: MDK-Reformgesetz, das zum 01.01.2020 in Kraft getreten ist, wurde der „Medizinische Dienst der Krankenversicherungen“ organisatorisch von den Krankenkassen getrennt. Dies zeigt auch die Namensänderung hin zu Medizinischer Dienst (MD). Um Transparenz zu schaffen, wurde in dem Zuge außerdem eine einheitliche Prüfung der Krankenhausabrechnung geplant. Des Weiteren sollte der MD durch das neue Gesetz zum einen mehr Freiheit erlangen, zum anderen sollten weniger Prüfverfahren von Krankenhausabrechnungen notwendig werden.

Wieso kam es zum MDK-Reformgesetz?

Bis einschließlich 2019 trat der MD als sozialmedizinischer Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Pflege- und Krankenversicherung auf. Eine seiner Aufgaben war die Prüfung ausgewählter stationärer Krankenhausleistungen und Abrechnungsfälle. Diese Prüfung erfolgte im Auftrag der Krankenkassen. Dies führte wiederholt dazu, dass der MD und seine Unabhängigkeit in der Kritik standen. Überdies sollte der MD gewährleisten, dass die Leistungen der Kranken- und Pflegekassen nach objektiven medizinischen Kriterien allen Versicherten zu gleichen Bedingungen zugutekommen. Dabei wurden mögliche Abrechnungsfehler überprüft und Qualitätskontrollen durchgeführt.

Die 5 wichtigsten Änderungen des MDK-Reformgesetzes im Überblick

  1. Entwicklung weg von Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen und hin zu eigenständiger Körperschaft unter dem Namen Medizinischer Dienst.
    • Lösung des Medizinische Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) vom GKV-Spitzenverband
    • Vertretungen von Patienten:innen, Pflegebedürftigen, Verbrauchern:innen, Ärzteschaft sowie Pflegeberufen Teil der Verwaltungsräte
    • Hauptamtlich bei Krankenkassen oder deren Verbänden tätige Personen nicht mehr für die Wahl in den Verwaltungsrat zugelassen
  2. Krankenhausabrechnung werden an ihrer Qualität gemessen
    • Hohe Quote an korrekten Abrechnungen = seltenere Prüfung
    • Hohe Quote an fehlerhaften Abrechnungen = häufigere Prüfung
  3. Behandlungsfehlerprüfung
    • seit 2020 Pflicht
  4. Transparenz schaffen
    • bundesweiter statistischer Überblick über das Abrechnung- und Prüfgeschehen
    • Live-Übertragung der öffentlichen Sitzungen des Bundesausschusses sowie Veröffentlichung der Aufzeichnung in einer Mediathek
  5. Weiterentwicklung der Digitalisierung
    • Übermittlung von Unterlagen und Daten seit 2021 ausschließlich in elektronischer Form

Das Fazit zum MDK-Reformgesetz

Der Gesetzentwurf hat einige grundlegende Neuerungen für das Gesundheitswesen eingeführt. Besonders die fachliche Unabhängigkeit der gutachterlichen Tätigkeit wurde gestärkt und darüber hinaus auf gutachterlich tätige Berufsgruppen, wie etwa Pflege- und Kodierkräfte, ausgeweitet. 

Des Weiteren sollen die Gutachter:innen des MD in Summe weniger Einzelabrechnungen prüfen. Vielmehr sollen sie die Prüfquoten bei der Abrechnungsprüfung auswerten und bei sogenannten Komplexleistungen krankenhausbezogene Strukturprüfungen vornehmen. Bei Letzteren lassen die Kliniken das Vorliegen der Strukturvoraussetzungen im Vorfeld vom MD prüfen und erhalten bei bestandener Prüfung eine Bescheinigung, die ein bis zwei Jahre gültig ist, sodass Einzelfallprüfungen zu den Strukturmerkmalen entfallen. 

Nicht zu vernachlässigen ist außerdem die Weiterentwicklung digitaler Dienste, wie der Übermittlung von Unterlagen in ausschließlich digitaler Form. Hier ist der Wechsel zu einer digitalen Patientenakte sinnvoll. Vor allem die Funktion des reibungslosen MD-Akten-Exports ist dabei wichtig. Die Akte klassifiziert Dokumente automatisiert nach KDL-Standard, ist mit allen Systemen interoperabel und ermöglicht den komfortablen und zeitgleichen Zugriff für alle Behandelnden.

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