[Interview] Martin Rinck, selbstständiger Managementberater, über den Einsatz der qualifizierten elektronischen Signatur

Veröffentlicht 13.02.2020

Lisa Kappelhoff Senior Manager Sales Development d.velop

digitale Unterschrift erstellen, eIDAS Verordnung Tablet

Zu teuer, zu aufwändig, zu unsicher: Hardware für eine rechtssichere Unterschrift ist oft kompliziert und kostspielig. Der selbständige Managementberater Martin Rinck verzichtet deshalb komplett auf solch eine Hardware. Trotzdem kann er innerhalb von wenigen Minuten von seinen Kunden eine rechtsgültige digitale Unterschrift bekommen.

Dafür nutzt Rinck d.velop sign, eine Software, die in Internet-Browsern wie Edge, Chrome oder Firefox läuft. Denn einfach ein PDF mit einem elektronischen Stift unterzeichnen oder eine gescannte Signatur einfügen zählt im Zweifelsfall vor Gericht nicht.

Mit d.velop sign können Nutzer Dokumente digital und rechtssicher unterschreiben. Dafür arbeitet die d.velop AG mit der Bundesdruckerei als Vertrauensdienstanbieter zusammen. Ohne große Einrichtungsphase konnte Martin Rinck mit d.velop sign sofort loslegen. Rinck nutzt die Software für Kaufverträge, Beraterverträge, Lastenhefte oder Geheimhaltungsvereinbarungen.

Um die Bedienung möglichst einfach zu halten, geht die Software mit ihren Nutzern die einzelnen Schritte durch, auch die Schritte für die Identifizierung. Zur Sicherheit bietet d.velop sign zusätzlich die Möglichkeit, Dokumente vor nachträglichen Veränderungen zu schützen.

Hallo Herr Rinck,
warum haben Sie sich auf die Suche nach einer Möglichkeit für eine digitale Unterschrift gemacht?

Das war für mich schon lange ein Thema, um Kosten einzusparen. Papierdokumente fallen ja langsam aus der Zeit. Mit der digitalen Signatur spare ich 15 bis 30 Euro pro Vorgang. Für die Kopien, für den Gang zur Post, für die beteiligten Personen, das Ausdrucken, für den Versand und vieles mehr. Es gibt zwar auch andere Lösungen für digitale Unterschriften, aber dafür braucht man dann zusätzliche Technik, wie eine Signaturkarte oder die entsprechende Hardware. Das ist immer mit Aufwand verbunden. Man muss die Hardware haben und die entsprechende Software installieren. Doch die meisten meiner Kunden haben sowas gar nicht. Mit d.velop sign ist der Workflow wesentlich besser, der Vertragspartner braucht keine Software und kann sich sogar am Wochenende identifizieren lassen. Wir müssen nicht mal ein PDF per Mail verschicken.

Wie war die Eingewöhnungszeit mit d.velop sign?

Die Software hat im Grunde nur drei Buttons. Das Ganze ist total intuitiv zu bedienen. Alles wird erklärt. Beim d.velop Support gibt es einen festen Ansprechpartner. Ich musste auch gar nichts installieren, um die Software zu nutzen, ich öffne nur den Browser und kann weltweit darauf zugreifen. Meine Partner und ich versuchen auf Papier zu verzichten, so gut es geht. Wir nutzen das System hauptsächlich um Kaufverträge und Beratungsverträge zu signieren.

Was waren Ihre drei wichtigsten Erkenntnisse beim Umsteigen auf d.velop sign?

Was meinen Partnern und mir vorher nicht so bewusst war: Nur die qualifizierte Signatur wird vor Gericht wirklich als Beweismittel anerkannt. Eine juristische Verbindlichkeit habe ich nur mit der qualifizierten Signatur. Nur diese Signatur ist der Schriftform gleichgestellt. Viele Menschen, auch in größeren Firmen, sind sich des rechtlichen Rahmens gar nicht bewusst. Manche sind der Meinung, dass es bereits eine qualifizierte Signatur ist, wenn sie ein PDF mit dem Apple Pen unterschreiben. So eine Unterschrift kann zwar vor Gericht funktionieren – muss sie aber nicht.

Vielen Dank das Interview, Herr Rinck!

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