Arbeitszeiterfassung: Rückkehr zur Stechuhr – Wirft uns das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zurück ins 19. Jahrhundert?

Veröffentlicht 19.06.2019
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Mario Dönnebrink Digital Enthusiast -

Arbeitszeiterfassung Stechuhr

Arbeitgeber sind zukünftig verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter komplett zu erfassen. Das Urteil des europäischen Gerichtshofs zur systematischen Erfassung aller Arbeitszeiten klingt zunächst einmal gar nicht so neu oder überraschend. Und doch könnte dieses Urteil je nach der Umsetzung in nationales Recht erhebliche Auswirkungen auf unseren Arbeitsalltag haben.

Ich persönlich war entsetzt, als ich von dem Urteil hörte, habe ich doch in meiner gesamten beruflichen Laufbahn noch keine Stechuhr zu Gesicht bekommen, wähnte diese zeitlich gesehen in der historischen Welt der Telegramme, allenfalls der Faxgeräte und wüsste auch gar nicht, welchen Sinn eine solche Erfassung im Hinblick auf unsere mittlerweile erreichte Arbeitszeitflexibilität bei gleichzeitig hoher Produktivität in Deutschland machen sollte.

Ja, ein solches Gesetz würde durchaus Arbeitnehmern helfen, die in schlechten Jobs von Unternehmen mit vorsintflutlicher Unternehmenskultur und einem mangelhaften Wertesystem ausgenutzt werden. Doch die wenigsten Unternehmen sind so. Das EUGH-Urteil jedoch schert alle Unternehmen über einen Kamm.

Kontrolle ist gut, Vertrauen ist besser

In unserem Unternehmen, bei der d.velop, praktizieren wir das Modell Vertrauensarbeitszeit. Meine Kolleginnen und Kollegen schätzen dieses Modell sehr, da es ihnen sehr viel Flexibilität einräumt und somit vielfältige und notwendige Möglichkeiten für den familiären Alltag, für Sport und Hobbies gibt. Das wichtigste aber:
Wir vertrauen uns im Unternehmen gegenseitig und müssen niemanden kontrollieren. Das gilt auch für alle anderen Aspekte unserer professionellen Kollaboration im Unternehmen.

Gegenseitiges Vertrauen ist ein Kernelement unserer Unternehmenskultur. Dieser Wert hat die d.velop nachhaltig erfolgreich gemacht.

Auch viele andere Unternehmen sind genau aus diesem Grund erfolgreich. Das Urteil des EUGH erschüttert diese zeitgemäße Unternehmenskultur. Die Unternehmensleitung darf nun den Mitarbeitern nicht mehr vertrauen, sondern MUSS sie kontrollieren. Insofern birgt dieses Urteil ein großes Risiko für genau diese Unternehmenskultur und greift ein Grundelement unserer täglichen Zusammenarbeit an.

Viel schlimmer jedoch, als der Eingriff in unsere gelebte Praxis des gegenseitigen Vertrauens, von der ich täglich aus sehr vielen Unternehmen höre, ist für mich aber das dahinter stehende Bild von Arbeit und Arbeitszeit, welches ich längst ausgestorben wähnte, da es mit aufkommendem Taylorismus des 19. Jahrhundert geboren wurde, aber längst durch neuere, menschliche und emanzipierte Modelle abgelöst wurde.

Das Bild hinter der Auffassung des EUGH ist doch das Bild des Menschen, der, weil ihm nichts Anderes übrig bleibt, arbeiten muss; der eine Tätigkeit, die ihn nicht erfüllt und die er nicht gern macht, ausüben muss und vom gewinnmaximierenden Unternehmer systematisch dabei ausgebeutet wird.

Gemeinsamer Erfolg als Motivation und Innovationsmotor

Tatsächlich aber ist es doch ganz anders. Tatsächlich leben wir zumindest in Europa doch bereits seit langem in einer Arbeitswelt, in der sehr viele Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, einer Beschäftigung nachzugehen, die sie erfüllt und ihnen überwiegend auch Spaß macht. Längst ist es praktizierte Realität, dass Mitarbeiter an vielen Entscheidungen maßgeblich beteiligt sind, oft auch am Ergebnis des Unternehmens partizipieren. Die meisten Arbeitsplätze sind mittlerweile Kopfarbeitsplätze. Wichtig ist bei diesen Arbeitsplätzen, dass Ideen geboren werden, dass Kreation erfolgt, dass mehrwertstiftende Innovationen stattfinden und dies geschieht nur in einem Umfeld, in dem Mitarbeiter sich im gelebten Alltag ganzheitlich wohlfühlen und miteinander harmonieren.

Und somit zählen ausschließlich die Leistung und der Beitrag für den gemeinsamen Erfolg im Unternehmen und für den Erfolg der Kunden durch die zutage geförderten zusätzlichen Mehrwerte.

Wann diese Leistung erfolgt und wie lange sie dauert ist dabei vollkommen zweitrangig.
Man kann derartige Ideen und Innovationen gar nicht in Zeit bemessen, sondern ausschließlich im Gegenwert der geschaffenen Mehrwerte und darum ist es unsinnig, dies tun zu wollen – noch mehr: Es ist kontraproduktiv. Erneut laufen wir Gefahr, in Europa durch zunehmende Regulatorik unsere Innovationskraft zu reduzieren.

Hinzu kommt, dass zukünftige Arbeitnehmer gerade im Rahmen der aktuellen Arbeitsmarktsituation derartige emanzipierende und flexible Modelle nahezu einfordern. Unternehmen, die dies nicht bieten, werden zukünftig keine neuen Mitarbeiter finden.

Eine dieser antiquierten Auffassung des EUGH folgende Umsetzung in die nationalen Gesetzgebungen würde uns deshalb allen schaden. Am meisten aber den Arbeitnehmern, die einen Teil ihrer Emanzipation und einen Großteil ihrer Flexibilität verlieren.

PS: Was die d.velop ihren aktiven und zukünftigen Mitarbeitern bietet, um gemeinsam erfolgreich zu sein, ganz ohne Stechuhr, erfahren Sie hier: https://www.d-velop.de/microsite/karriere/benefits/