FiDA-Verordnung: Open Finance in der EU bekommt regulatorischen Rückenwind

Veröffentlicht 16.05.2025

Nina Kubis Partner Managerin FRIDA e.V.

Beitragsbild Blogartikel FiDA-Verordnung

Mit der geplanten FiDA-Verordnung (Financial Data Access) nimmt die Europäische Union einen weiteren Meilenstein im Bereich der digitalen Finanzregulierung in den Blick. Ziel ist es, den Zugang zu und die Nutzung von Finanzdaten in der EU zu erleichtern – und damit das Versprechen von Open Finance Realität werden zu lassen. Was das konkret bedeutet, wer davon betroffen ist und welche neuen Möglichkeiten sich durch FiDA ergeben könnten, liest du hier kompakt zusammengefasst.

Was ist FiDA?

FiDA steht für Financial Data Access und ist ein zentraler Baustein der EU-Strategie für digitale Finanzmärkte. Die Verordnung soll Rahmenbedingungen schaffen, damit Kundendaten aus verschiedenen Finanzdienstleistungen sicher, standardisiert und transparent geteilt werden können – immer mit Einwilligung der betroffenen Person.

FiDA knüpft an die bestehende PSD2-Regulierung an, geht aber deutlich weiter: Während PSD2 sich auf Zahlungsverkehrsdaten beschränkt, soll durch FiDA der Anwendungsbereich u. a. auf:

  • Versicherungen und Altersvorsorge
  • Kredite, Spar- und Zahlungsdienste
  • Investmentprodukte und Wertpapierdienstleistungen
  • Krypto-Assets und digitale Vermögenswerte

erweitert werden.

Das Ziel: Innovation, Wettbewerb und Verbraucherschutz durch datenbasierte Finanzdienstleistungen gezielt fördern.

Was liegt außerhalb des FiDA-Scopes?

Wichtig zu wissen: Nicht alle Finanzdaten sind automatisch durch FiDA abgedeckt. Die EU setzt bewusst Grenzen, um sensible oder besonders geschützte Datenbereiche auszuklammern oder deren Einbindung den Mitgliedstaaten zu überlassen. Dazu zählen insbesondere:

  • Gesundheitsbezogene Daten: Gesundheitsdaten – selbst wenn sie im Kontext von Versicherungen verarbeitet werden (z. B. bei privaten Kranken- oder Unfallversicherungen) – sollen grundsätzlich nicht unter den Anwendungsbereich der FiDA-Verordnung fallen, sofern keine spezielle rechtliche Grundlage für deren Verarbeitung vorliegt.
  • Betriebliche Altersversorgung (bAV): Die Einbindung der bAV wäre nicht verpflichtend geregelt. Es läge im Ermessen der Mitgliedstaaten, ob und in welchem Umfang bAV-Daten im Rahmen von FiDA zugänglich gemacht werden sollen.
  • Rückversicherungen: Daten aus Rückversicherungsverträgen würden nicht in den Anwendungsbereich von FiDA fallen, da Rückversicherer typischerweise keine direkte Vertragsbeziehung zu Endkund:innen haben.

FiDA fokussiert sich ausschließlich auf Daten, die im Rahmen konkreter Finanz- und Versicherungsdienstleistungen digital vorliegen und deren Zugriff technisch geregelt werden kann – stets mit Zustimmung der Kund:innen.

Wen betrifft FiDA?

Die Verordnung betrifft eine Vielzahl von Akteuren im Finanz- und Versicherungssektor:

  • Dateninhaber (data holder): juristische Personen wie Versicherer oder Banken, die verpflichtet sind, Kundendaten bereitzustellen – stets mit Einwilligung. Sie müssen ein Kunden-Dashboard zur Verwaltung der Freigaben anbieten.
  • Datennutzer (data user): Dienstleister, Service- oder Plattformanbieter, die mit Einwilligung der Kund:innen versicherungsbezogene Daten nutzen und innovative Services anbieten. Auch bspw. Erstversicherer können im Sinne des Drittanbieters auftreten. Damit kann eine Doppelrolle aus Datenhalter und -nutzern entstehen.
  • Kunden (customer): natürliche oder juristische Personen, die ihre Daten bewusst freigeben – und im Gegenzug maßgeschneiderte Lösungen erhalten – z. B. zur Optimierung ihres Versicherungsschutzes

Die bisherige Timeline

  • Juni 2023: Die Europäische Kommission veröffentlicht den ersten Entwurf der FiDA-Verordnung.
  • Februar 2025: Die EU-Kommission bestätigt, dass FiDA weiterhin Teil des Arbeitsprogramms 2025 bleibt – ein starkes Signal für die politische Relevanz.
  • April 2025: Die sogenannten Trilog-Verhandlungen starten – das sind Gespräche zwischen Europäischem Parlament, EU-Rat und EU-Kommission, in denen ein gemeinsamer Gesetzestext abgestimmt wird. Sie gelten als letzter Meilenstein vor der finalen Verabschiedung. Eine intensivierte Verhandlungsphase wird für Mitte/Ende Mai erwartet.

Zwei konkrete Use Cases: Was FiDA möglich macht

Damit FiDA greifbarer wird, werfen wir einen Blick auf zwei praxisnahe Anwendungsbeispiele:

1. Der Travel-Case: Transparenz bei der Reiseabsicherung

Du buchst eine Reise im Wert von 5.000 €. Dank FiDA kannst du deinen bestehenden Versicherungsvertrag in Echtzeit prüfen lassen. Die Plattform des Reiseanbieters erhält von dir die Erlaubnis, in seinem Auftrag Daten via sogenannten APIs beim Versicherer abzurufen, die dann in der Oberfläche der Plattform zur Anzeige gebracht werden. Dadurch könnte automatisch erkannt werden, dass deine Reiserücktrittsversicherung nur 3.000 € abdeckt – es besteht also eine Deckungslücke von 2.000 €. Mit nur wenigen Klicks kannst du:

  • Zugriff auf deine Vertragsdaten freigeben,
  • eine bestehende Versicherung erweitern oder
  • eine passende Zusatzversicherung abschließen.

So wird die gesamte Reisekostensumme abgesichert – transparent, schnell und vollautomatisiert.
Wichtig: Die Datenfreigabe erfolgt ausschließlich freiwillig und unter strengen Sicherheitsvorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

2. Der KI-Berater-Case: Personalisierte Versicherungsempfehlungen

Ein digitales Beratungstool auf KI-Basis analysiert deinen aktuellen Versicherungsschutz. Mithilfe standardisierter Schnittstellen (APIs) ist es der KI-Plattform – nach deiner ausdrücklichen Einwilligung – möglich, Daten zu bestehenden Versicherungsverträgen direkt bei den jeweiligen Versicherungsunternehmen abzurufen. Du gibst freiwillig Einblick in deine bestehenden Verträge – und erhältst eine maßgeschneiderte Auswertung. Im Fokus steht deine aktuelle Lebenssituation:

  1. Hast du kürzlich ein Haus gekauft?
  2. Wurde ein Kind geboren?
  3. Gab es eine Hochzeit, einen Jobwechsel oder -verlust?

Anhand des Ereignisses empfiehlt das KI-Beratungstool passende Versicherungen, z. B.:

  • Wohngebäudeversicherung bei Hauskauf
  • Erweiterung der Haftpflichtversicherung bei Hochzeit
  • Risikolebensversicherung bei Geburt eines Kindes

Du ergänzt fehlende Daten wie Adresse oder Objektinformationen. Anschließend bekommst du sofort Angebote – zum Abschluss oder zur Erweiterung bestehender Policen.

Fazit zur FiDA-Verordnung

Die FiDA-Verordnung markiert den Übergang in eine neue Ära der Finanzdaten-Nutzung in Europa. Sie sorgt für klare Regeln, stärkt die Kontrolle der Verbraucher:innen über ihre Daten und schafft neue Spielräume für Innovation und bessere Dienstleistungen. Und das Wichtigste: Die Freigabe der eigenen Daten bleibt stets freiwillig – bei maximaler Transparenz und nach höchsten Sicherheitsstandards.
Die politischen Signale sind deutlich: Open Finance ist keine Vision mehr – es wird konkret.

Beratungsgespräch oder Demo anfragen

Lass dir die FiDA-Verordnung in einem ersten unverbindlichen Beratungsgespräch näher bringen, frage auch gern direkt eine erste Software Demo an.

Autor:in

Nina Kubis ist als Partner Managerin beim FRIDA e.V. tätig.

Nina Kubis Partner Managerin FRIDA e.V.