Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG): Krankenhäuser sollten Chance auf Digitalisierung nutzen!

Veröffentlicht 13.11.2020
Geschätzte Lesezeit 5 Min.

Katja Mattejat Marketing Manager Healthcare & Welfare d.velop

Blog Post zum Krankenhauszukunftsgesetz KHZG

Das Thema Digitalisierung im Gesundheitswesen wird seit vielen Jahren kontrovers diskutiert und nicht nur dort, sondern in vielen Arbeits- und Lebensbereichen. Aber machen wir uns doch nichts vor, unsere Welt ist schon digital und wird es jeden Tag ein bisschen mehr und wir sind mittendrin – die einen mehr, die anderen weniger. Die Corona-Pandemie hat uns unfreiwillig vor Augen geführt, welchen Stellenwert Digitalisierung einnimmt. Vor allem im Sozial- und Gesundheitswesen. Eine Antwort darauf: Das Krankenhauszukunftsgesetz.

Digitalisierung in Krankenhäusern rückt durch Corona-Pandemie in den Fokus

Dass uns Corona in diesem Jahr gezeigt hat, welche Vorteile die Digitalisierung bietet, hat uns schneller aus unserer analogen Komfortzone herauskatapultiert, als vielen vielleicht lieb ist. Aber insbesondere das Gesundheitswesen sollte die derzeitige Situation als Chance verstehen und die Dinge anpacken. Die Bundesregierung sieht das ähnlich und stellt mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) hierzu die finanziellen Mittel für eine Digitalisierung im Gesundheitswesen bereit.

Krankenhauszukunftsgesetz: So sieht das Investitionsprogramm in die digitale Zukunft aus

Der Bund wird 3 Milliarden Euro bereitstellen und die Länder werden zusätzlich ca. 1,3 Milliarden Euro aufbringen, somit stehen insgesamt 4,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Gesundheitsminister Jens Spahn sagte dazu: „Wir investieren in die digitale Zukunft – weil wir gerade in der Pandemie erfahren haben, wie wichtig gut ausgerüstete und funktionierende Krankenhäuser sind. Und wir spannen unseren Schutzschirm für die Kliniken weiter aus – weil wir wissen, dass einige Krankenhäuser immer noch unter den finanziellen Folgen der Pandemie leiden.“

BAS gibt grünes Licht zur KHZG-Förderung für Krankenhäuser

Beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) wird ein Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) eingerichtet und ab dem 01. Januar 2021 werden dem KHZF durch den Bund die 3 Milliarden Euro über die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt.
Die finanziellen Anreize sind gesetzt, jetzt heißt es diese zu nutzen und die förderfähigen Projekte wie beispielsweise die Einführung einer digitalen Patientenakte in den Krankenhäusern zu eruieren.

Mit der digitalen Patientenakte zum papierlosen Krankenhaus

Förderungsfähige Vorhaben des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG)

Laut Krankenhauszukunftsgesetz werden sowohl eine bessere interne und sektorenübergreifende Versorgung, Ablauforganisation, Dokumentation, Telemedizin, Robotik, und Hightechmedizin als auch der Ausbau moderner Notfallkapazitäten gefördert. Auch die digitale Kommunikation im Gesundheitswesen soll durch das KHZG gefördert werden.

Darüber hinaus ist eine Grundvoraussetzung für die Förderung, dass 15 % der beantragten Fördermittel in die Verbesserung der IT-Sicherheit fließen müssen. Hier wird unter anderem das Thema Cloud für die Krankenhaus-IT eine wichtige Rolle spielen.

KHZG-Fördertatbestände im Überblick

Konkret benennt das Gesetz unter §19 KHZG insgesamt elf förderfähige Vorhaben.
Unter diesen befinden sich einige, die darauf abzielen, die Digitalisierung voranzutreiben, wie beispielsweise:

  • die Einrichtung einer durchgehenden, strukturierten elektronischen Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen
  • die Einrichtung eines krankenhausinternen digitalen Prozesses zur Anforderung von Leistungen
  • die Einrichtung von Patientenportalen für ein digitales Aufnahme- und Entlassmanagement, die einen digitalen Informationsaustausch zwischen den Leistungserbringern und den Leistungsempfängern ermöglichen
  • Bereitstellung von sicheren Systemen, die IT-Infrastrukturen über ein Servernetz zur Verfügung stellen, ohne dass diese auf dem lokalen Server installiert sind (Cloud-Computing-Systeme).

Dies sind nur einige Beispiele, die das Gesetz vorsieht. Einen Überblick über sämtliche Fördertatbestände sowie zur KHZG-Förderrichtlinie finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit. Es wird aber deutlich, dass es sich meist um sehr komplexe Themenstellungen handelt, die aber viele positive Perspektiven für die Zukunft bieten und mit denen Sie Ihren Digitalisierungsgrad steigern können.

Förderung im Rahmen des KHZG – Das gilt es zu beachten

Wer erhält Fördergelder im Rahmen des KHZG?

Eine wichtige Voraussetzung für eine Förderung lautet: Sie müssen nach der Umsetzung des Projekts digitaler arbeiten als vorher. Im Rahmen des KHZG ist daher eine Messung des Digitalisierungsfortschritts vorgesehen. Zum 30. Juni 2021 und zum 30. Juni 2023 wird auf Basis einer strukturierten Selbsteinschätzung der Grad des Fortschrittes ermittelt.

Wann muss ich Fördergeld nach Krankenhauszukunftsgesetz beantragen?

Die Termine stehen fest und nein; es muss jetzt keine Hektik ausbrechen, aber man sollte die Entscheidung und Planung für einen Förderantrag nicht auf die lange Bank schieben. Denn anders als bei früheren Förderprogrammen müssen Sie nicht bis zur Genehmigung des Förderantrages warten, sondern können sofort starten.

Wie kann ich Fördergelder beim BAS beantragen?

Krankenhausträger können ihren Förderbedarf beim jeweiligen Bundesland unter Nutzung der vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) bereitgestellten Formulare anmelden. Nach Bedarfsanmeldung des Krankenhauses hat das Land drei Monate Zeit zu entscheiden, ob und für welche Vorhaben eine Förderung beim BAS beantragt werden soll. Die Anträge der Länder für die Fördersumme des Krankenhauszukunftsfonds müssen bis spätestens zum 31.12.2021 beim BAS vorgelegt werden.

Welche Fristen zur Fördergeldbeantragung müssen Krankenhäuser beachten?

Da den Ländern selbst eine Antragsbearbeitung von drei Monaten zusteht und die Einreichungsfrist beim Bund auf Jahresende 2021 liegt, sollten alle Krankenhausträger sicherstellen, bis spätestens September 2021 – aber besser früher – ihre Förderanträge einzureichen. Wer schon jetzt in die Planung geht, profitiert später davon.

Die Meilensteine zur Umsetzung des Krankenhauszukunftsgesetz

Erfolgreich zum Förderantrag mit der richtigen Beratung

Angefangen bei der gemeinsamen Identifikation relevanter Digitalisierungsvorhaben, über die Abklärung der Förderfähigkeit bis hin zur konkreten Bedarfsanmeldung mit der Bezifferung des finanziellen Projektvolumens sowie einem Blick auf die IT-Sicherheit steht Ihnen d.velop jederzeit bei Ihrem Förderantrag zur Seite und begleitet Sie auf Ihrem Weg der Digitalisierung. Buchen Sie gerne einen unverbindlichen Termin für Ihre individuelle Digitalisierungsberatung mit den d.velop Experten.