Krankenhauszukunftsgesetz: das Investitionsprogramm in die digitale Zukunft?

Veröffentlicht 26.09.2023

Julia Schoenenberg Content Marketing Managerin d.velop

Blog Post zum Krankenhauszukunftsgesetz KHZG

Umfangreiche Investitionen in die Krankenhaus-IT-Infrastruktur, die Schaffung von moderneren und effizienteren Versorgungsstrukturen und das Vorantreiben der Digitalisierung im Gesundheitswesen – mit diesen Zielen wurde das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) im Jahr 2020 eingeführt. Was hat sich seitdem getan? Wir werfen einen Blick auf die Zwischenbilanz.

Ausgangssituation: Das KHZG wird verabschiedet

Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz wollte der Bund 3 Milliarden Euro bereitstellen und die Länder sollten zusätzlich ca. 1,3 Milliarden Euro aufbringen, sodass eine Fördersumme von insgesamt 4,3 Milliarden Euro zur Verfügung stehen sollte. Der damalige Gesundheitsminister Jens Spahn sagte dazu: „Wir investieren in die digitale Zukunft – weil wir gerade in der Pandemie erfahren haben, wie wichtig gut ausgerüstete und funktionierende Krankenhäuser sind. Und wir spannen unseren Schutzschirm für die Kliniken weiter aus – weil wir wissen, dass einige Krankenhäuser immer noch unter den finanziellen Folgen der Pandemie leiden.“

Grünes Licht zur KHZG-Förderung für Krankenhäuser

Beim Bundesamt für soziale Sicherung (BAS) wurde ein Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) eingerichtet. Ab dem 1. Januar 2021 stellte der Bund dem KHZF über die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds 3 Milliarden Euro zur Verfügung.

Die finanziellen Anreize waren gesetzt. Jetzt hieß es diese zu nutzen und förderfähige Projekte – wie beispielsweise die Einführung einer digitalen Patientenakte – in den Krankenhäusern zu eruieren.

Mit der digitalen Patientenakte zum papierlosen Krankenhaus

Förderungsfähige Vorhaben des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG)

Laut Krankenhauszukunftsgesetz werden sowohl eine bessere interne und sektorenübergreifende Versorgung, Ablauforganisation, Dokumentation, Telemedizin, Robotik, und Hightechmedizin als auch der Ausbau moderner Notfallkapazitäten gefördert. Auch die digitale Kommunikation im Gesundheitswesen soll durch das KHZG gefördert werden.

Weiterhin ist eine Grundvoraussetzung für die Förderung, dass 15 % der beantragten Fördermittel in die Verbesserung der IT-Sicherheit fließen müssen. Hier wird unter anderem das Thema Cloud im Gesundheitswesen eine wichtige Rolle spielen.

Verlängerte Umsetzungsfristen für Projekte im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband haben eine Vereinbarung zur Fristverlängerung und zur Umsetzung von Digitalisierungsabschlägen vorgelegt. Dies hat sowohl Auswirkungen auf das Krankenhausmanagement als auch auf die IT-Strategie der Krankenhäuser.

Die Fristverlängerung sieht vor, dass KHZG-Projekte auch nach dem ursprünglichen Enddatum, das im Jahr 2024 lag, abgeschlossen werden dürfen. Voraussetzung ist, dass die Projekte bis Ende 2024 beauftragt werden. 2025 und 2026 müssen die Kliniken die Nutzung der verpflichtenden digitalen Projekte nicht nachweisen; es genügt die Beauftragung der Leistungen.

Danach tritt ein Stufenplan in Kraft: Um sanktionsfrei zu bleiben, müssen Krankenhäuser zum 31.12.2027 nachweisen, dass Pflichtprojekte zu mindestens 60 % genutzt werden. 2028 liegt die Nutzungsquote bei 70 %, und 2029 bis 2031 müssen mindestens 80 % Nutzung nachgewiesen werden, um Sanktionen zu vermeiden.

Unverändert bleibt, dass die digitalen Dienste Patientenportal, Behandlungsdokumentation, Entscheidungs-Unterstützungs-System, digitales Medikationsmanagement und digitales Leistungsmanagement verpflichtend umgesetzt werden müssen.

Infografik zeigt die Meilensteine bei der Umsetzung des Krankenhauszukunftsgesetzes

Digitalisierungsabschlagskatalog kann zu Abschlägen von Fördergeldern führen

Um die vollen Fördermittel zu erhalten, sind Krankenhäuser laut der Vereinbarung von DKG und GKV-Spitzenverband dazu verpflichtet, besondere Standards bei der Umsetzung von Digitalisierungsprojekten einzuhalten. Krankenhäuser haben so einen starken Anreiz, die geforderten Standards einzuhalten und Digitalisierungsprojekte erfolgreich abzuschließen.

Die Vereinbarung ermöglicht es den Krankenhäusern überdies, einen ersten Teil der Mittel vorab zu erhalten. Dies birgt den Vorteil, dass die Häuser direkt mit der Investition in Digitalisierung beginnen können und eine bessere Planung möglich ist.

Verwaltungsaufwand und Fachkräftemangel erschweren Umsetzung von KHZG-Projekten

Die Verlängerung der Fristen ermöglicht den Krankenhäusern, ihre IT-Strategien an die neuesten Entwicklungen anzupassen und ihre Digitalisierungsprojekte in einem realistischen Zeitrahmen umzusetzen.

Nicht verschwiegen werden sollte aber auch, dass der Verwaltungsaufwand für die Mittelbewilligung so hoch ist, dass selbst Anfang 2023 noch nicht alle Bescheide für Projekte vorlagen, die bereits Ende 2024 umgesetzt sein sollten. Solch knappe Projektzeiträume und gleichzeitig der sich immer weiter zuspitzende Fachkräftemangel in der Krankenhaus-IT hätten die rechtzeitige Projektumsetzung für viele Krankenhäuser wohl deutlich herausgefordert, wenn nicht sogar zunichtegemacht.

Krankenhauszukunftsgesetz – wie geht es weiter?

Klar ist, dass die verlängerten Fristen den Krankenhäusern bei der erfolgreichen Umsetzung ihrer KHZG-Projekte zugutekommen. Darüber hinaus jedoch stellt sich die Frage, welche Auswirkungen die Krankenhausreform auf KHZG-Projekte haben wird. Denn ob und in welchem Umfang die Häuser ihre Digitalisierungsprojekte im Sinne des Krankenhauszukunftsgesetzes weiter werden verfolgen können, scheint zu diesem Zeitpunkt noch ungeklärt. Wenn sich Krankenhäuser in Ausrichtung oder Leistungsumfang im Zuge der Reform verändern, bleibt abzuwarten, inwiefern die jetzt beantragten Projekte sinnvoll und umsetzbar sein werden.