EU-Verpackungsrichtlinie & Verpackungsgesetz: Rechtssicher in Deutschland verkaufen!

Veröffentlicht 03.04.2024

Joshua Herting Online Marketing Manager d.velop

Beitragsbild Verpackungsgesetz

2019 in Kraft getreten, ist das Verpackungsgesetz in Deutschland für Gewerbetreibende eingeschlagen wie eine Bombe! Diverse Regelungen, Fristen und hohe Strafen sorgen seitdem vor allem im Onlinehandel für große Unsicherheit. Vom Einzelhandel bis hin zur GmbH, vom 1-Person-Betrieb bis zum Großunternehmen: potenziell jedes Unternehmen ist betroffen.

In diesem Blogartikel klären wir viele offene Fragen. Zuerst klären wir, welche relevanten Begrifflichkeiten gibt es. Dann tauchen wir tiefer ein: Wir vermitteln mehr über die EU-Richtlinie und deren Hintergründe, bevor wir die Bestimmungen des Verpackungsgesetzes in Deutschland erläutern. Hierzu gehören Ablauf, Fristen und Handlungsempfehlungen, welche dir dabei helfen, dich rechtssicher durch den Bürokratiedschungel zu bewegen.

Wichtige Begrifflichkeiten im Kontext des Verpackungsgesetzes

Im Folgenden definieren wir einige zentrale Begrifflichkeiten, die im Rahmen des Verpackungsgesetzes sowie beim Vertrieb ins EU-Ausland eine wichtige Rolle spielen.

Extended Producer Responsibility

EPR steht für „Extended Producer Responsibility“, also „erweiterte Herstellerverantwortung“. Es fokussiert den Umweltaspekt, der nicht nur in Deutschland, sondern auch weltweit in der Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft eine entscheidend ist. Sämtliche Hersteller von Verpackungen sowie anderen Produkten werden für die Menge an Verpackungen oder Produkten, die sie auf den Markt bringen, verantwortlich gemacht. Diese Verantwortung erstreckt sich über den gesamten Lebenszyklus von der Herstellung bis zur Entsorgung, Sammlung und Verwertung.

Verpackungsregister

Laut dem Verpackungsgesetz müssen sich Hersteller und Vertreiber von Verpackungen bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registrieren lassen. Dabei registrierst du dich bei einer öffentlichen Datenbank, welche LUCID genannt wird.

Systembeteiligungspflichtige Verpackungen

Systembeteiligungspflichtige Verpackungen werden im deutschen Verpackungsgesetz definiert und sind mit Ware befüllte Verkaufs- und Verpackungen (inkl. Füllmaterial), die nach Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen (§ 3 Nr. 8 VerpackG).

Die EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG

Nun tauchen wir tiefer ein und beginnen dabei mit der EU-Verpackungsrichtlinie, welche 1994 durch das Europäische Parlament und den Rat verabschiedet wurde. Genau genommen ist es die Richtlinie 94/62/EG. Ein wichtiges Element der Verpackungsrichtlinie ist dabei die erweiterte Herstellerverantwortung. Die Verpackungsrichtlinie, welche seitdem mehrfach aktualisiert worden ist, harmonisiert die unterschiedlichen Maßnahmen der Mitgliedsstaaten im Bereich der Verpackungen und Verpackungsabfallbewirtschaftung und der Sicherung eines hohen Umweltschutzniveaus. Zuletzt wurde diese 2018 durch die Richtlinie 2018/852 novelliert. Konkrete Ziele wurden in der Richtlinie ebenfalls festgelegt. So müssen etwa „spätestens bis 31. Dezember 2025 mindestens 65 Gewichtsprozent aller Verpackungsabfälle recycelt werden“ und „spätestens bis 31. Dezember 2030 mindestens 70 Gewichtsprozent aller Verpackungsabfälle recycelt werden“. Solche Zielwerte sind ebenfalls für Kunststoff, Holz, Eisenmetall, Aluminium, Glas und für Papier und Kartonagen festgelegt worden.

Darüber existieren weitere EU-Richtlinien, die wir im Weiteren allerdings ausklammern werden. Relevant für Gewerbetreibende von elektrischen und elektronischen Geräten ist etwa die EU-WEEE-Richtlinie. WEEE steht dabei für „Waste of electrical and electronic Equipment“ und bezeichnet die WEEE-Richtlinie die europäische Vorschrift zur Wiederverwendung und Recycling von elektrischen und elektronischen Geräten, die innerhalb der EU importiert, hergestellt oder exportiert werden. Weiterhin existieren gesonderte Regelungen für Textilien oder für Möbel & Matratzen.

Da die EU-Richtlinien einen Rahmen vorgeben und die einzelnen EU-Länder die Regelungen individuell umgesetzt haben, resultiert daraus ein schwer zu durchblickendes Gebilde. Schon jetzt wird deutlich: Durch diverse Dokumente in den verschiedene Ländern ist es unverzichtbar, über vorhandene und zukünftige Dokumente den Überblick zu behalten. Hier empfiehlt sich ein Dokumentenmanagement-System, mit deren Hilfe du Dokumente und Akten schnell und einfach aufrufen kannst.

Das Verpackungsgesetz – Bis du davon betroffen?

In Deutschland wird die EU-Verpackungsrichtlinie durch das Verpackungsgesetz (VerpackG), welches im Januar 2019 in Kraft getreten ist, umgesetzt. Es regelt die Verantwortung für Verpackungen und deren Entsorgung, um Umweltschutz und Recycling zu fördern. Das Ziel des Verpackungsgesetzes ist es, die Umweltbelastung durch Verpackungsabfälle zu reduzieren und eine nachhaltigere Nutzung von Ressourcen zu fördern.

Dabei betrifft das Gesetz Hersteller:innen, Vertreiber:innen und Besitzer:innen von Verpackungen und legt unter anderem folgende Punkte fest:

  • Registrierungspflicht: Hersteller:innen und Vertreiber:innen von Verpackungen müssen sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registrieren.
  • Rücknahmepflicht: Hersteller:innen und Vertreiber:innen müssen sicherstellen, dass ihre Verpackungen zurückgenommen und umweltgerecht entsorgt werden können.
  • Lizenzierungspflicht: Hersteller:innen und Vertreiber:innen müssen sich an einem dualen System beteiligen, das die Sammlung und Verwertung von Verpackungsabfällen sicherstellt.
  • Pfandpflicht: Das Gesetz sieht vor, bestimmte Getränkeverpackungen mit einem Pfand zu belegen, um Anreize für das Recycling zu schaffen.
  • Kennzeichnungspflicht: Verpackungen müssen bestimmte Kennzeichnungen tragen, die Informationen zur Entsorgung und zum Recycling enthalten, um Verbraucher:innen über die richtige Entsorgung zu informieren.
  • Datenerfassung und -berichterstattung: Hersteller:innen und Vertreiber:innen müssen Daten über ihre verpackten Produkte sammeln und an die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) melden, um die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen.
  • Bußgelder: Bei Verstößen gegen das Verpackungsgesetz können Bußgelder verhängt werden. Je nach Verstoß drohen Strafen im sechsstelligen Bereich (bis zu 200.000 €).

Dabei ist es wichtig, zwischen der Registrierungs- und der Lizenzierungspflicht zu unterscheiden. Die Registrierungspflicht gilt für alle, die sowohl systembeteiligungspflichtige als auch nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen in Verkehr bringen.

Die Lizenzierungspflicht gilt eingrenzend für alle, die systembeteiligungspflichtige Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringen (§ 3 Nr. 14 VerpackG). Dies gilt sowohl für den klassischen Onlinehandel als auch für den stationären Handel. Bist du etwa Betreiber:in eines Cafés mit Coffee-to-go Bechern, fällst auch du unter die Regelung.

Um dies besser greifbar zu machen, kann nachfolgende Checkliste zu Hilfe genommen werden:

Infografik zeigt eine Checkliste zur Lizenzierungspflicht

Wie solltest du nun in Deutschland vorgehen?

  1. Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID: § 9 des Verpackungsgesetz regelt die Registrierung. Demnach musst du dich vor dem Inverkehrbringen der Verpackungen bei der ZSVR registrieren.
  2. Lizenzierungspflicht bei einem dualen System: Zudem musst du dich bei einem dualen System registrieren. Mit der Lizenzierungspflicht werden auch Kosten fällig. Diese unterscheiden sich je nach Anbieter und Menge der in Verkehr gebrachten Mengen.
  3. Meldepflichten: Anschließend musst du jährlich sowohl bei dem dualen System als auch bei der ZSVR eine Mengenmeldung vornehmen. Die ZSVR gibt auf ihrer Website hierzu weitere Informationen.

Darüber hinaus entstehen im Rahmen der EU-Richtlinie und der damit zusammenhängenden Bürokratie für die jeweiligen EU-Länder diverse Dokumente. Seien es Verträge, Bevollmächtigungen oder sonstige Anhänge. Damit du auch hier rechtssicher aufgestellt bist und die seitenlangen Verträge für die Unterschrift nicht immer ausdrucken, unterschreiben und einscannen musst, empfiehlt es sich mit d.velop sign zu arbeiten. Mit der elektronischen Signatur kannst du Dokumente rechtssicher nach eIDAS-Verordnung unterschreiben.

Also: Komme deinen Registrierungs-, Lizenzierungs- und Meldepflichten in Deutschland und – je nach Notwendigkeit – in anderen EU-Ländern nach. Nutze darüber hinaus Hilfsmittel wie d.velop sign oder d.velop documents, um rechtssicher deine Verwaltung zu entlasten.

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