Obst aus Südeuropa, Kaffee aus Brasilien oder Kleidung aus Asien – der weltweite Wirtschaftsmarkt boomt. Jedes Land profitiert von den Erzeugnissen anderer Länder, sodass in den letzten Jahrzehnten erfolgreiche Handelsbeziehungen aufgebaut wurden. Was dabei allerdings in den Hintergrund rückt? Die unterschiedlichen Arbeitsbedingungen und Menschenrechte vor Ort. Nicht in allen Ländern gibt es für Arbeitnehmer Schutz vor Ausbeutung. Die Folge sind Menschenrechtsverletzungen. Dies hat nun ein Ende: Zum 1. Januar 2023 tritt das Lieferkettengesetz (LkSG) in Kraft. Mit dem Gesetz wird erstmals die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den Lieferketten geregelt. Von der Produktion über den Transport bis zum Handel von Waren – alle an der Wertschöpfungskette beteiligte deutsche Firmen müssen ab nächstes Jahr konkrete Sorgfaltspflichten zur Achtung von Menschenrechten umsetzen. Wie die Sorgfaltspflichten im Lieferkettengesetz aussehen und wie sie sich auf die einzelnen Branchen auswirken, erklären wir im Beitrag.
Warum ist ein Lieferkettengesetz notwendig?
Mit dem neuen Lieferkettengesetz wird die Verantwortung deutscher Unternehmen für den Schutz von Menschenrechten in globalen Lieferketten erstmals verbindlich geregelt. Das Gesetz wurde nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens am 22. Juli 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt ab 2023 zunächst für Unternehmen mit mindestens 3.000 Arbeitnehmer:innen in Kraft. Ab 2024 auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten. Hauptfokus des Gesetzes ist, für mehr Gerechtigkeit für Arbeitskräfte weltweit zu sorgen und Opfer von Menschenrechtsverletzungen sowie die gesamte Zivilgesellschaft zu stärken. Das Lieferkettengesetz, auch Sorgfaltspflichtengesetz genannt, legt Anforderungen an ein verantwortliches Management von Lieferketten für Unternehmen fest und verbessert somit die internationale Menschenrechtslage. Unternehmen erhalten einen klaren gesetzlichen Rahmen zur Erfüllung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten.
Das sind die 5 Sorgfaltspflichten für Unternehmen
Wirtschaftsunternehmen sind nun verpflichtet, sich langfristig mit der Einhaltung des Lieferkettengesetzes zu befassen. Im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) sind fünf Kernelemente der Sorgfaltspflicht beschrieben, die deutsche Unternehmen zukünftig umsetzen müssen.

1. Sorgfaltspflicht: Verantwortung anerkennen
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sieht vor, dass Unternehmen eine Grundsatzerklärung über ihre Menschenrechtsstrategie abgeben. Diese Erklärung sollte von der Unternehmensführung verabschiedet und intern wie extern kommuniziert werden. Die Inhalte der Grundsatzerklärung sehen wie folgt aus:
- Ergebnisse der Risikoanalyse zu umweltbezogenen und menschenrechtlichen Risiken
- Maßnahmen zur Prävention und Abhilfe
- Verfahrensbeschreibung, wie die Sorgfaltspflichten eingehalten werden
- Benennung eines Menschenrechtsbeauftragten
- Festlegung klarer Verantwortlichkeiten
- Ausblick über geplante Präventionsmaßnahmen
Ziel ist es, dass Unternehmen ihre Menschenrechtsstrategie allen Stakeholdern gegenüber offenlegen. Dabei sind auch die Erwartungen an die eigenen Beschäftigten und Lieferanten in der Lieferkette zu adressieren.
2. Sorgfaltspflicht: Risiken ermitteln
Wie in der Grundsatzerklärung aufgeführt, müssen Unternehmen im ersten Schritt eine Risikoanalyse durchführen. Das bedeutet: Unternehmen müssen transparent aufzeigen, wie ihre Produktions-, Transport- oder Handelslieferketten aussehen und welche menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken sich dahinter verbergen. Dazu zählen auch die Geschäftsbereiche der Zulieferer. Innerhalb der Analyse möglicher Risiken muss unterschieden werden zwischen Auswirkungen,
- die direkt vom Unternehmen verursacht werden,
- die durch Vertragsbeziehungen zum Beispiel mit Lieferanten entstehen, oder
- die durch vielschichtige Geschäftsbeziehungen ohne direkte Vertragsregelung, wie bei einer Vielzahl von Zwischenhändlern, eintreten.
3. Sorgfaltspflicht: Risiken minimieren
Im zweiten Schritt treffen Wirtschaftsunternehmen auf Grundlage der Risikoanalyse geeignete präventive Maßnahmen, um Verstößen vorzubeugen.
- Vereinbarung entsprechender vertraglicher Menschenrechtsklauseln mit direkten Zulieferern
- Umsetzung von geeigneten Beschaffungsstrategien
- Durchführung von Schulungen für Beschäftigte sowie Zulieferer
- Regelmäßige Kontrollmaßnahmen gegenüber allen Stakeholdern
Sollte in der Lieferkette oder am eigenen Standort die Sorgfaltspflicht verletzt werden, muss das Unternehmen umgehend für dessen Beendigung bzw. Minimierung sorgen – auch im Falle einer in der Vergangenheit erfolgten Menschenrechtsverletzung.
Unter stetiger Beobachtung stehen zudem die Zulieferer in der Lieferkette. Sollte herauskommen, dass sie Menschenrechte missachtet haben, zum Beispiel in der Produktion von Waren, während des Transports von Wirtschaftsgütern oder im direkten Handel, muss das Unternehmen sofort aktiv werden und Sanktionen aussprechen.
4. Sorgfaltspflicht: Informieren und berichten
Eine Berichterstattung ist zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten zwingend notwendig. Alle Maßnahmen und Verletzungen rund um das Lieferkettengesetz müssen fortlaufend dokumentiert werden. In einem jährlichen Bericht an das Bundesamt für Wirtschaft und Außenkontrolle (BAFA) gibt das Unternehmen Auskunft darüber,
- ob und welche menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken ermittelt wurden,
- mit welchen Maßnahmen sie die Sorgfaltspflicht erfüllt haben,
- wie sie die Auswirkungen und die Wirksamkeit dieser Maßnahmen bewerten,
- ob eine weiterführende Prävention für zukünftige Fälle abgeleitet wurde.
Abgabe der Dokumentation an das BAFA erfolgt spätestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres. Der Bericht muss zudem auf der Unternehmenswebseite für mindestens sieben Jahre öffentlich zugänglich sein.
5. Sorgfaltspflicht: Beschwerden ermöglichen
Nicht zu vergessen: Unternehmen müssen im Rahmen des Lieferkettengesetzes auch ein Beschwerdeverfahren einrichten. Dieses richtet sich an alle beteiligten Stakeholder, die unmittelbar von einer Menschenrechtsverletzung betroffen sind bzw. an diejenigen, die Kenntnis von potenziellen oder tatsächlichen Verletzungen haben. Um ein wirksames Beschwerdesystem zu etablieren, sollte das Unternehmen bei der Gestaltung des Beschwerdemanagements mit seinen Beschäftigten und Zulieferern im Austausch stehen. Das Verfahren soll für alle Stakeholder zugänglich, transparent und fair sein.
Was passiert, wenn Unternehmen die Sorgfaltspflichten nicht einhalten?
Kommen Unternehmen ihren gesetzlichen Pflichten nicht nach, können Bußgelder verhängt werden. Sie belaufen sich auf bis zu 8 Millionen Euro oder betragen bis zu zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Dabei gilt der umsatzbezogene Bußgeldrahmen nur für Unternehmen mit mehr als 400 Millionen Euro Jahresumsatz. Außerdem ist es möglich, dass Unternehmen ab einer bestimmten Bußgeldhöhe von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden. Das BAFA überwacht zukünftig das Lieferkettenmanagement deutscher Unternehmen. Es besitzt umfängliche Kontrollbefugnisse gegenüber den Wirtschaftsunternehmen, wie zum Beispiel Geschäftsräume zu betreten, Unterlagen einzusehen und Auskünfte zu verlangen. Zur Unterstützung der Firmen entwickelt und veröffentlicht das BAFA regelmäßig Handreichungen. Diese Hilfestellungen finden Unternehmen auf der offiziellen BAFA-Webseite.
Wie wirkt sich das Lieferkettengesetz auf die Branchen Produktion, Logistik und Handel aus?
Wirtschaftsunternehmen aus der produzierenden Industrie, dem Transportwesen oder dem Handel stehen vor großen Herausforderungen, das Lieferkettengesetz vorbildlich und einwandfrei umzusetzen. Oftmals reichen die Handelsbeziehungen in diesen Branchen so tief, dass Lieferketten enorm lang und undurchsichtiger sind. Denn nicht mit allen Zulieferern und Zwischenhändlern existieren direkte Vertragsverbindungen. Umso wichtiger ist es für Produktions-, Logistik- und Handelsunternehmen klare Strukturen und transparente Dokumentationen zu schaffen.

Die produzierende Industrie
Die bereits beschriebenen fünf Sorgfaltspflichten, die das Lieferkettengesetz umfassen, zielen auf eines ab: Mehr Verantwortung für eine faire Produktion. Aber warum ist das Lieferkettengesetz so relevant für Unternehmen, insbesondere in der Produktion?
Der einfache Grund: Das eigenverantwortliche Handeln der Unternehmen hat in der Vergangenheit nicht hinreichend funktioniert. Heutiger Standard ist es, den ganzen Produktionsprozess oder Teile der Produktion ins Ausland auszulagern. Dabei findet die Auslagerung insbesondere in Entwicklungsländern statt, in denen die Produktion als solche oftmals lediglich einen Bruchteil dessen kostet, was in Ländern, wie der Bundesrepublik Deutschland, im Standard für die Produktion gezahlt werden muss. In Entwicklungsländern laufen Produktionen in den meisten Fällen unter schlechten Bedingungen ab, sowohl für die Arbeiter:innen als auch für die Umwelt.
Ab dem Jahr 2024 werden rund 2.890 Unternehmen von dem Lieferkettengesetz betroffen sein, die 1.000 Mitarbeiter:innen beschäftigen. Und warum? Weil eine Selbstverpflichtung zur Sorgfalt in der Vergangenheit nicht ausreichend war. Menschenrechte und die Umwelt werden durch die ausgelagerte Produktion gefährdet. Die fehlende Sorgfalt, aber auch die daraus resultierende fehlende Hinterfragung der eigenen Produktions- und Lieferketten soll durch das 2023 in Kraft tretende Gesetz geschärft werden und die Sozialstandards und den Umweltfaktor erfüllen:
- Arbeitsbedingungen
- Gesundheit
- Menschenrechte
- Sicherheit
- Umwelt
Doch was genau bedeutet das Lieferkettengesetz für die Produktion? Was passiert bei der Nicht-Einhaltung der Vorgaben?
Um die Erfüllung der Sozialstandards in der Produktion zu gewährleisten, müssen die Sorgfaltspflichten eingehalten werden. Gesamte Lieferketten müssen hinterfragt und analysiert werden. Dies bedeutet für alle betroffenen Unternehmen in jedem Fall einen Mehraufwand, den diese ab kommenden Jahr leisten müssen. Die Mehrbelastungen müssen die Unternehmen bringen, um keine Sanktionen bei Nicht-Einhaltung oder Nicht-Umsetzung der Sorgfaltspflichten erwarten zu müssen. Unterm Strich bedeutet dies eine umfangreiche Offenlegung und Hinterfragung von auch teils jahrzehntelang bestehenden Lieferketten gewährleisten zu müssen, mit gegebenenfalls entsprechenden Gegenmaßnahmen. Dazu zählen auch Auflösungen oder Neugestaltungen der Lieferketten und Produktionsprozesse.
Kurz gesagt ist das Lieferkettengesetz ein Kontrollmechanismus, da der Faktor des ,,Wie’s‘‘ in der Produktion immer relevanter wird und somit die Wichtigkeit der Nachvollziehbarkeit für jegliche Produktionsumstände zunimmt. Dennoch ist festzuhalten, dass befürchtete schwer zu leistende Mehraufwände, Sanktionen oder Strafzahlungen bislang nur Befürchtungen sind, da das Gesetz erst zu Beginn 2023 in Kraft tritt. Der genaue Umfang der Auswirkungen auf die Produktionsabläufe, ob sich diese grundlegend für einige betroffene Unternehmen ändern müssen, oder gar ganze Produktionsabläufe hinfällig werden, ist daher noch keine eingetretene Realität, noch nicht.
Auch wenn der Nutzen des Lieferkettengesetzes im Allgemeinen als hoch angesehen wird und das Wirksamwerden des Gesetzes in näherer Zukunft der Fall ist, erfüllen bislang nur rund 10% der Unternehmen alle Anforderungen des Lieferkettengesetzes. Somit besteht noch vollumfänglicher Handlungsbedarf bei den Unternehmen, um befürchtete Sanktionen sicher zu umgehen. Wie groß die Einschränkungen und Auswirkungen auf die Produktion der Unternehmen ausfallen wird, wird sich im Detail ab 2023 zeigen.
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Die weltweite Logistikbranche
Durch die Verabschiedung des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten durch den Bundestag, tragen auch Logistikunternehmen eine hohe Verantwortung zum Schutz der Menschenrechte sowie Arbeits- und Umweltbedingungen entlang der gesamten Supply-Chain. Das Europäische Parlament hat bereits Leitlinien für ein Lieferkettengesetz erarbeitet. Wenn Deutschland nun hier mit der Einführung Fakten schafft, ist davon auszugehen, dass dieses Thema auch über die EU forciert wird, was wiederum Wettbewerbsgleichheit für deutsche Logistiker herstellen würde.
Welche Herausforderungen kommen nun auf die Logistikunternehmen zu?
Die größte Herausforderung wird die mangelnde Transparenz in den Lieferketten sein. Das beginnt damit, dass die Anzahl der an der Supply Chain beteiligten Transport- unternehmen viel größer ist als im produzierenden Bereich und sich zudem häufiger wechseln kann. Logistiker konzentrieren sich aufgrund Termin- und Kostendruck nicht auf wenige Sub-Dienstleister, sondern bedienen sich einem breiteren Netzwerk. Sich über deren Arbeitsbedingungen zu informieren, erfordert nicht nur Zeit, sondern leistungsfähige IT-Systeme, um diese Informationen für Analysen aufzunehmen und entsprechend zu monitoren.
Ferner wird es notwendig sein, sich nach der Ermittlung bei Verstößen gegenüber den Partnern vertraglich abzusichern sowie Gestaltungsmöglichkeiten zur Risikominimierung und vorsorgliche Regelungen zu erarbeiten. Damit dürften von den fünf Sorgfaltspflichten die Risikoanalyse und das Risikomanagement noch die anspruchsvollsten sein, eine Grundsatzerklärung ist hingegen schnell definiert.
Sind die Mechanismen erst einmal installiert und das Bewusstsein geschärft, ist die Initiierung eines Beschwerdeverfahrens und deren Dokumentation zur Erfüllung der Berichtspflicht ein Abfallprozess.
Wo liegen nun die Chancen für die Logistikunternehmen durch das Lieferkettengesetz?
Mit der Umsetzung des Lieferkettengesetzes bietet sich für die Logistiker eine sehr gute Gelegenheit, die eigene positive Wahrnehmung des Unternehmens der ethischen und ökologisch orientierten Allgemeinheit gegenüber zu stärken und die Wünsche der Verladerwirtschaft (B2B) sowie der Endkonsument:innen (B2C) zu erfüllen.
Darüber hinaus treibt das Gesetz die eigenen Bemühungen in Sachen Nachhaltigkeit, vor allem auch im Umgang mit der Umwelt, gewinnbringend voran und die gewonnene Transparenz wird permanent Kosten- und Optimierungspotentiale aufzeigen. Diese Transparenz sollte genutzt werden, um den sich stetig verändernden Wettbewerbsdruck, den vor allem Logistiker ausgesetzt sind, entgegenzuwirken.
Noch ist das Lieferkettengesetz in der aktuellen Praxis nicht weit verbreitet, auch weil derzeit viele andere Herausforderungen (Pandemie, Preisdruck, Lieferengpässe) noch den Alltag dominieren. Aber gerade die Pandemie hat auch der Logistik schnell aufgezeigt, wo es noch gehörigen Optimierungsbedarf gibt.
Sich den Herausforderungen des Lieferkettengesetzes zu stellen, seinen Pflichten nachzukommen und kompetente Partner bei der Umsetzung hinzuziehen, bringen Logistiker dazu, zukunftsfähig zu bleiben.
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Das Lieferkettengesetz und die Auswirkungen auf den Handel
Als eines der offensichtlichsten Segmente, auf die das Lieferkettengesetz eine Auswirkung haben wird, ist der Handel. Schließlich steht dieser am Ende der gesamten Lieferkette und in direkter Verbindung zu den Konsument:innen. Diese sind es, die letztendlich die produzierten Güter erwerben. Das Bewusstsein der Konsument:innen ist beim Kauf von Produkten größer als noch vor einigen Jahren. Kunden schauen genauer hin, ob es sich bei den Produkten um fair gehandelte Güter handelt oder wie die Produktionsbedingungen davon sind. Viele achten beim Kauf von Bekleidungsstücken auf das Etikett und bei bestimmten Produktionsländern wird zweimal überlegt, ob die Hose oder das Shirt tatsächlich im Einkaufskorb landet.
2020 haben Verbraucher:innen rund 1,8 Milliarden Euro für fair gehandelte Produkte in Deutschland ausgegeben. Der Großteil davon war mit 78% fair gehandelte Lebensmittel, gefolgt von Kaffee und Südfrüchten. Mit einem Anteil von etwa 10% kommen dann fair gehandelte Textilien. Das Augenmerk auf den gesamten Produktions- sowie Lieferkettenprozess ist bei den Verbrauchern in den Fokus gerückt. Zertifizierungen und Siegel zum Thema Nachhaltigkeit und Arbeitsbedingungen nehmen zu und haben auf die Verbraucher einen Einfluss.
Der Handel stärkt durch Lieferkettengesetz seine eigene Reputation
Langfristig gesehen, muss sich jede:r Händler:in mit dem Lieferkettengesetz beschäftigen. Unabhängig davon, dass sie dazu verpflichtet sind und dadurch auch erhebliche Strafen auf sie zukommen könnten, können sie dadurch auch als Vorbild ihre eigene Reputation und Handelsmarke stärken. Schließlich sind sie es, die letztendlich mit den Gütern und deren Produktionsgeschehen in Verbindung gebracht werden. Juristisch gesehen, sind sie am besten greifbar und können belangt werden, wenn die Artikel aus ihrem Sortiment nicht den gesetzlichen Anforderungen übereinstimmen.
Der organisatorische Aufwand, der sich daraus für den Handel ergibt, ist enorm. So warnte jüngst Handelspräsident Josef Sanktjohanser in einem Schreiben an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, dass das Lieferkettengesetz weite Teile des Mittelstandes maßlos überfordern würde. „Mittelständische Einzelhändler sind schlicht nicht in der Lage, ihre gesamten Lieferketten bis hin zum Sub-Sub-Sub-Unternehmer des Herstellers am anderen Ende der Welt rechtssicher zu überwachen“, heißt es. „Hier muss dringend nachgebessert werden, indem zumindest auch auf EU-Ebene, das im deutschen Gesetz verankerte Prinzip einer Stufenverantwortung angewendet wird.“
Für den Handel wird das Lieferkettengesetz also einen Spagat zwischen enormen Aufwand, der jedoch auch durch die Digitalisierung von internen Prozessen verringert werden kann, als auch ein Gewinn von Kunden, deren Fokus auf faire Produktions- und Arbeitsbedingungen zunimmt, sein.
Mehr Informationen zur Digitalisierung im Handel.
Fazit: Die Herausforderung annehmen und davon profitieren
Produktion, Logistik oder Handel – Das Lieferkettengesetz bedeutet eine deutliche Veränderung für diese drei Branchen. Ob diese bereits mit „Start“ des Gesetzes in 2023 eintreten wird oder erst sukzessive, bleibt abzuwarten. Besonders, wenn man bedenkt, wie die aktuelle weltpolitische Lage ist und welche Auswirkungen diese derzeit auf die Produktions- und Lieferketten hat. Fakt ist aber, dass sich Unternehmen aus diesen drei Bereichen darauf einstellen und diese Herausforderung annehmen müssen.
Unbestreitbar wird es für viele, gerade auch mittelständische Unternehmen ein wahrer Kraftakt werden, die Anforderungen des Gesetzes umzusetzen und zu erfüllen. Für einige bedeutet es aber auch eine positive Veränderung. Sei es lediglich für den Gewinn neuer Partner, Kunden oder auch Mitarbeiter. Aber auch für die Positionierung als nachhaltiges Unternehmen, das sich seiner gesellschaftlichen Verantwortung bewusst ist.