Elektronischer Rechtsverkehr aus der Vogelperspektive

Veröffentlicht 29.04.2025

Patrick Dressler Head of Public Sector Solutions d.velop

Beitragsbild Elektronischer Rechtsverkehr

Im Jahr 2025 läuft der digitale Rechtsverkehr auf Hochtouren – wer mit Gerichten spricht, tut das elektronisch. Für Anwälte (beA), Notare (beN), Behörden (beBPo) und viele Organisationen ist die elektronische Kommunikation Pflicht. Eingereicht wird digital, unterschrieben wird mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) – alles rechtssicher, schnell und über sichere Postfächer wie das eBO (elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach) direkt ins vernetzte Justizsystem. Doch klären wir zunächst einmal eine zentrale Frage:

Grundlagen des elektronischen Rechtsverkehrs

Definition: Elektronischer Rechtsverkehr (eRV) 

Der elektronische Rechtsverkehr beschreibt die sicheren, rechtlich wirksamen, elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten zwischen der Justiz und Behörden sowie verschiedenen Rechtsträgern, wie Rechtsanwälten, Notaren, Bürger:innen, Gerichtsvollziehern und Unternehmen in einem Rechtsstreit.  

Gemäß gesetzlichen Vorgaben muss die gesamte Kommunikation zwischen einer öffentlichen Einrichtung (wie z. B. Behörde, Krankenhaus, Krankenversicherung, Kammer, Hochschule) und einer Justizbehörde (Gericht oder Staatsanwaltschaft) vollends elektronisch erfolgen. Aber haben die Beteiligten auch einen konkreten Nutzen von dieser Verpflichtung? Ja, sogar einige: 

  • Effizienzsteigerung: Durch den Einsatz digitaler Lösungen werden Dokumente in Echtzeit bearbeitet und übermittelt.  
  • Kosteneinsparung: Die Ausgaben für Papier, Druck, Versand und Dokumentenarchivierung auf Papier sinken deutlich.  
  • Erhöhte Transparenz: Die Beteiligten können Informationen über den Status der Verfahren in Echtzeit abrufen.  
  • Datenschutz & Sicherheit: Vertrauliche Informationen werden durch Verschlüsselung, Signaturen und Identifizierung geschützt.  
  • Umweltschutz: Der Papierverbrauch wird reduziert, was zu einer geringeren Belastung für die Umwelt führt. 

Herausforderungen des elektronischen Rechtsverkehrs

Der elektronische Rechtsverkehr soll die Justiz moderner, schneller und effizienter machen – und das gelingt vielerorts auch. Doch auf dem Weg zur vollständig digitalen Justiz stolpert man immer wieder über typische Herausforderungen:

  • Technische Hürden: Unterschiedliche IT-Systeme, fehlende Kompatibilität und komplexe Schnittstellen erschweren eine reibungslose Kommunikation. Manche Behörden und Kanzleien kämpfen noch mit veralteter Infrastruktur oder mangelnder Software-Unterstützung.
  • Akzeptanzprobleme: Nicht alle Nutzer sind digitalaffin. Gerade bei älteren Akteuren oder kleineren Kanzleien fehlt oft das Vertrauen in die neuen Prozesse. Die Umstellung auf digitale Verfahren erfordert Schulungen, Geduld – und manchmal auch Überzeugungsarbeit.
  • Datenschutz & Sicherheit: Der Umgang mit sensiblen Daten im Rechtsverkehr erfordert höchste Sicherheitsstandards. Themen wie Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, qualifizierte elektronische Signaturen oder die Angst vor Cyberangriffen sorgen für Unsicherheit – trotz klarer Vorgaben durch DSGVO & Co.

Elektronischer Rechtsverkehr 2.0 – Das steckt hinter dem neuen digitalen Postfach

Seit 2001 wurden weitreichende rechtliche Vorgaben für den elektronischen Rechtsverkehr (ERV) festgelegt. Der Bundesgesetzgeber hat sogenannte sichere Übermittlungswege für die schriftformersetzende elektronische Kommunikation mit der Justiz definiert. Diese umfassen die Kommunikationskanäle zwischen der elektronischen Poststelle des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft und den verschiedenen elektronischen Postfächern, wie zum Beispiel:

  • eBO         – elektronisches Bürger- und Organisationspostfach 
  • beA         – besonderes elektronisches Anwaltspostfach
  • beN         – besonderes elektronisches Notarpostfach
  • beBPo    – besonderes elektronisches Behördenpostfach
  • beST     – besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach

Sachverständige, Gutachter:innen, Dolmetscher:innen, Übersetzer:innen, Unternehmen und Verbände können dieselben Kommunikationswege wie Bürger:innen nutzen.

EGVP – elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach

Alle genannten elektronischen Postfächer, die je nach Empfängergruppe anders benannt sind, gehören als Komponenten zu der EGVP-Infrastruktur. EGVP (elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach) steht als Oberbegriff der Übertragungsmethoden im elektronischen Rechtsverkehr für das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach. Dabei umfasst EGVP verschiedene aufeinander abgestimmte Komponenten der Kommunikationsinfrastruktur (wie auch SAFE, OSCI usw.), mit der seit 2004 authentifizierte Teilnehmende mit Behörden und Gerichten Nachrichten und Dokumente in elektronischer Form rechtswirksam übermitteln können.

Elektronischer Rechtsverkehr bei Gericht seit 2022 verpflichtend

Seit 2022 sind Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts verpflichtet, vorbereitende Schriftsätze, deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen über den elektronischen Rechtsverkehr bei Gericht einzureichen. Diese Verpflichtung erstreckt sich auch auf die Kommunikation mit den Gerichtsvollziehern. Um das EGVP rechtsverbindlich zu nutzen, müssen die einzubringenden elektronischen Dokumente einzeln qualifiziert elektronisch signiert werden. Dadurch wird die persönliche Unterschrift elektronisch abgebildet.

EGVP-Infrastruktur ermöglicht Übermittlung größerer Nachrichten

Die Einrichtung eines speziellen Postfachs bietet im Vergleich zur De-Mail insbesondere für den Versand umfangreicher Anlagen, wie z. B. Behördenakten, einige Vorteile. Denn die EGVP-Infrastruktur ermöglicht die Übermittlung wesentlich größerer Nachrichten. Zusätzlich verfügen die EGVP-Sende- und Empfangskomponenten oft über eine Funktion, die eine gerichtliche Anforderung eines elektronischen Empfangsbekenntnisses (eEB) erkennt und automatisch eine entsprechende Antwort generiert. 

Vorteile elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach

  • Zugänglichkeit rund um die Uhr zu den teilnehmenden Gerichten und Behörden
  • Sicherheit und Zuverlässigkeit der Übertragung dank Nutzung des OSCI-Standards
  • Geschützte Kommunikation durch kryptografische Mechanismen
  • Zeit- und Kostenersparnis
  • Möglichkeit zur elektronischen Weiterverarbeitung
  • Sofortige signierte Eingangsbestätigung von Gerichts- oder Behördenempfängern:innen
  • Vereinfachter elektronischer Rechtsverkehr durch eine einzige Software für Zusammenstellung, Unterzeichnung, Verschlüsselung und Übertragung von Nachrichten.

Die Integrität, Authentizität, Vertraulichkeit und Nachweisbarkeit der übermittelten Nachrichten werden durch den sogenannten OSCI-Standard sichergestellt. OSCI, das Online Services Computer Interface, ist ein Protokollstandard für sicheren Ende-zu-Ende-verschlüsselten elektronischen Nachrichtenaustausch über das Internet und andere Netzwerke. Es ermöglicht eine medienbruchfreie und effiziente Datenverarbeitung und gilt als verbindlicher Übermittlungsstandard für E-Government-Anwendungen. Dieser Standard verwendet das Prinzip des „doppelten Briefumschlages“ für die verschlüsselte Kommunikation.

Orientierung im komplexen Labyrinth der Gesetze: Mit dem DMS das OZG 2.0, EGovG, RegMoG & Co. rechtssicher umsetzen

Elektronischer Rechtsverkehr auf dem sicheren Übermittlungsweg

Im elektronischen Rechtsverkehr mit der Justiz werden Schriftstücke, wie zum Beispiel Dokumente und Akten, zwischen identifizierten und authentifizierten Postfachinhabern auf einem sicheren elektronischen Transportweg ausgetauscht. Wenn diese drei Voraussetzungen erfüllt sind, gilt dies als sicherer Übermittlungsweg. Um eine automatisierte Übernahme in die jeweiligen IT-Systeme der Kommunikationspartner zu ermöglichen, werden strukturierte, maschinenlesbare Daten angehängt.

Checkliste elektronische Kommunikation mit der Justiz

Damit deine digitalen Schriftsätze und Dokumente rechtssicher, schnell und korrekt bei Gericht ankommen, müssen bestimmte technische und formale Vorgaben eingehalten werden. Diese Checkliste hilft dir dabei, alle wichtigen Punkte im Blick zu behalten:

1. Aktenzeichen & Betreffangaben

  • Eigenes und gerichtliches Aktenzeichen exakt angeben, auf Leerzeichen achten
  • Falls kein gerichtliches Aktenzeichen vorhanden: aussagekräftiges Schlagwort angeben (z. B. Klage, Beschwerde, Berufung)
  • Bei Eilbedürftigkeit: entsprechender Hinweis im Betreff (z. B. Eilt, Einstweilige Verfügung)

2. Dokumente & Formate

  • Anschreiben ausschließlich als PDF- oder TIFF-Anlage übermitteln (nicht im Nachrichtenfeld)
  • Möglichst XJustiz-Datensatz erstellen
  • Dokumente per OCR durchsuchbar machen
  • Pro Datei nur ein Dokument einreichen (z. B. Schriftsatz, Anlage 1, Anlage 2 etc.)
  • Dateigröße so klein wie möglich halten

3. Dateibenennung

  • Aussagekräftige, eindeutige Dateinamen verwenden (max. 90 Zeichen inkl. Endung)
  • Zulässige Zeichen: Buchstaben (inkl. ä, ö, ü, ß), Ziffern, Minus (-), Unterstrich (_), Punkt (.)
  • Empfehlung: Nummerierung_Dateibezeichnung_Datum (z. B. 01_Klageschrift_2021-06-04.pdf)

4. Lesbarkeit & Signatur

  • Scans und Fotos auf Lesbarkeit prüfen
  • Jedes Dokument einzeln mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) versehen – keine Containersignatur

5. Versandoptionen

  • Bei Versand per De-Mail: Option „absenderbestätigte De-Mail“ wählen
  • Eine einfache elektronische Signatur (vollständiger Name) am Ende des Dokuments einfügen

Typische Fehler – und wie man sie vermeidet

Im digitalen Rechtsverkehr zählt jedes Detail. Kleine Fehler können große Folgen haben – von Verzögerungen bis zur Unwirksamkeit. Hier sind die häufigsten Stolperfallen und wie man ihnen aus dem Weg geht:

  • Falsches oder fehlendes Aktenzeichen: Immer exakt angeben, keine Leerzeichen vergessen, bei Unklarheit ein aussagekräftiges Schlagwort nutzen.
  • Dokument im Nachrichtentext statt als Anlage: Alles als PDF oder TIFF anhängen – das Nachrichtenfeld bleibt leer.
  • Fehlende oder falsche Signatur: Jedes Dokument einzeln mit qualifizierter elektronischer Signatur versehen – keine Containersignatur!
  • Unleserliche Scans oder zu große Dateien: Dokumente durchsuchbar machen (OCR), klare Qualität prüfen und Dateigröße reduzieren.
  • Ungenaue Dateibenennung: Klare, strukturierte Namen mit max. 90 Zeichen – z. B. 01_Klageerwiderung_2025-04-17.pdf
  • Verwendung veralteter Übermittlungswege: Nur zugelassene, sichere Postfächer wie beA, beBPo, beN, eBO oder EGVP nutzen.

Tipp: Immer mit einer finalen Checkliste arbeiten – sie ist der beste Schutz gegen vermeidbare Fehler. 

Technische Herausforderungen im elektronischen Rechtsverkehr

So smart der elektronische Rechtsverkehr klingt – in der Praxis stößt die digitale Justizkommunikation noch oft an Grenzen. Technik, Sicherheit und Nutzerverhalten sind die Knackpunkte auf dem Weg zur reibungslosen E-Kommunikation.

Kompatibilität

Nicht alle Systeme sprechen dieselbe Sprache. Unterschiedliche Softwarelösungen, mangelnde Schnittstellen und fehlende Standards führen zu Kompatibilitätsproblemen – besonders bei der Anbindung an interne Fachverfahren.

IT-Sicherheit

Die elektronische Übermittlung sensibler Daten erfordert maximale Sicherheit. Verschlüsselung, Signaturen und sichere Übertragungswege wie OSCI sind Pflicht – aber auch fehleranfällig, komplex in der Anwendung und häufig erklärungsbedürftig.

Systemverfügbarkeit

Was tun, wenn das System ausfällt? Gerade im Gerichtsalltag zählen Fristen – technische Störungen oder Serverprobleme können schnell zu rechtlichen Komplikationen führen. Eine stabile Infrastruktur ist deshalb das A und O.

Elektronischer Rechtsverkehr und seine Anwendungsfälle

Wie genau der elektronische Rechtsverkehr im Alltag öffentlicher Einrichtungen und Justizbehörden funktioniert, erläutern wir beispielhaft an drei Anwendungsfällen: 

Anwendungsfall 1: Empfang eines Dokuments

Gerichte übermitteln Dokumente in einem der oben genannten Postfächer. Die Verarbeitung erfolgt mithilfe unterschiedlicher Anwendungen. Die Post wird im elektronischen Rechtsverkehr über eine Schnittstelle an das Dokumentenmanagement-System (DMS) übergeben und der berechtigten Person zur Verfügung gestellt.

Anwendungsfall 2: Erstellen eines elektronischen Empfangsbekenntnisses (eEB)

Bei Dokumenten mit Fristen, wie z. B. Urteilen, muss eine Empfangsbestätigung an das Gericht übermittelt werden. Diese Bestätigung, auch elektronische Empfangsbekenntnis (eEB) genannt, wird erstellt, wenn beim Empfang des Dokuments festgestellt wird, dass eine solche Bestätigung notwendig ist. Die Sachbearbeitung bestätigt den Empfang, woraufhin das eEB automatisch erstellt und an die Absenderadresse gesendet wird.

Anwendungsfall 3: Zustellung von Dokumenten ans Gericht

Die Zustellung erfolgt in zwei Szenarien: 1. als Antwort in einem laufenden Rechtsstreit oder 2. zur Initiierung eines neuen Rechtsstreits. Mithilfe des DMS können die Dokumente direkt an das Gericht versandt werden, sofern die Organisation im Besitz eines besonderen Behördenpostfachs (beBPo) ist. Die Zustellung wird in den Notizen dokumentiert.

Datenschutz & IT-Sicherheit im elektronischen Rechtsverkehr

Im digitalen Rechtsverkehr – ob über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA), das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) oder das besondere notarielle Postfach (beN) – gilt: rechtssichere Kommunikation ist nur mit starken Datenschutz- und Sicherheitsstandards möglich.

Rechtlicher Rahmen

Die DSGVO, das BDSG und die eIDAS-Verordnung setzen klare Regeln: personenbezogene Daten, Anträge, Formulare und sensible Dokumente müssen geschützt und nachvollziehbar verarbeitet werden.

Verschlüsselung & Datensicherheit

Ob Anwalt, Notar oder Behörde – alle müssen Dokumente Ende-zu-Ende verschlüsseln, sicher speichern und vor Manipulation schützen. Die Integrität z. B. eines digital übermittelten Antrags oder eines Gerichtsbescheids ist entscheidend.

Cyberrisiken & Schutzmaßnahmen

Cyberangriffe auf vernetzte Justizsysteme, Bürgerpostfächer oder Behörden-Infrastruktur sind real. Daher braucht es Firewalls, regelmäßige Sicherheitsupdates, Zugriffskontrollen – und Schulungen für Mitarbeitende.

Verantwortung liegt bei den Akteuren

Gerichte, Behörden, Anwalts- und Notarkanzleien tragen die Verantwortung für den Schutz der digitalen Rechtskommunikation. Nur so bleibt das Vertrauen in den elektronischen Rechtsverkehr und seine digitalen Tools wie das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) erhalten.

Datenschutz ist also keine Option, sondern Grundbedingung für eine sichere, digitale Justiz. Nur mit konsequenter IT-Sicherheit wird die vernetzte Rechtswelt Realität – für Bürger, Anwälte und Notare gleichermaßen.

Die Zukunft des elektronischen Rechtsverkehrs

Die Zukunft des elektronischen Rechtsverkehrs steht ganz im Zeichen von Digitalisierung, Automatisierung und smarter Technologie. Mit geplanten Gesetzesänderungen wie dem OZG 2.0 (schafft die gesetzliche Grundlage für eine durchgängige, medienbruchfreie Digitalisierung von Verwaltungsleistungen in Deutschland und fördert die Standardisierung sowie die Ende-zu-Ende-Digitalisierung öffentlicher Dienste) werden rechtliche Verfahren digitaler, nutzerfreundlicher und effizienter gestaltet – vom digitalen Antrag bis zur elektronischen Zustellung.

Elektronischer Rechtsverkehr wird intelligenter, sicherer und schneller

Künstliche Intelligenz übernimmt zunehmend Aufgaben wie die automatisierte Dokumentenerstellung, das Sortieren von Schriftsätzen oder die Beantwortung einfacher Anfragen über Chatbots – rund um die Uhr und ohne Verzögerung. Auch die Blockchain-Technologie gewinnt an Bedeutung: Digitale notarielle Beglaubigungen und sogenannte Smart Contracts sorgen für fälschungssichere, transparente und automatisierte Rechtsprozesse – etwa bei Vertragsabschlüssen oder Eintragungen ins Grundbuch. Dabei schaut Deutschland auch über den Tellerrand: Internationale Entwicklungen zeigen, wie ein grenzüberschreitender, vernetzter Rechtsverkehr möglich wird. Kurz: Der elektronische Rechtsverkehr wird intelligenter, sicherer und schneller – mit moderner Technologie als Treiber und neuen Gesetzen als Fundament.

Elektronischer Rechtsverkehr 2.0: Der Weg zur digitalen Justiz

Seit dem 1. Januar 2022 ist der elektronische Rechtsverkehr für Anwälte, Behörden und andere Rechtsträger in Deutschland verbindlich. Ziel ist es, die Kommunikation mit den Gerichten und Justizbehörden effizient und rechtssicher zu gestalten. Über Plattformen wie das EGVP (Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach) können Dokumente schnell und sicher elektronisch eingereicht und signiert werden.

Elektronischer Rechtsverkehr zunehmend automatisiert und sicherer

Diese Digitalisierung bringt viele Vorteile: Prozesse werden beschleunigt, Kosten gesenkt, und durch den Einsatz von KI und Blockchain wird der elektronische Rechtsverkehr zunehmend automatisiert und sicherer. Dank neuer gesetzlicher Vorgaben wie dem OZG 2.0 ist der digitale Rechtsverkehr ein integraler Bestandteil des modernen Justizsystems – schneller, transparenter und sicherer. 


Häufige Fragen zum elektronischen Rechtsverkehr

Was bedeutet elektronischer Rechtsverkehr?

Der elektronische Rechtsverkehr (kurz eRV) ist der rechtlich wirksame Dokumentenaustausch auf digitalem Wege zwischen Gerichten und öffentlichen Einrichtungen sowie deren Verfahrensbeteiligten auf Basis elektronischer Postfächer. Der eRV soll die altbekannte Kommunikation per Post oder Fax ablösen.

Welche elektronischen Postfächer gibt es?

Die elektronischen Postfächer werden je nach Empfängergruppe anders benannt:
Rechtsanwälte nutzen das besondere elektronische Anwaltspostfach – beA
Notare nutzen das besondere elektronische Notarpostfach – beN
Behörden nutzen das besondere elektronische Behördenpostfach – beBPo
Bürger:innen und Organisationen nutzen das besondere elektronische Bürger- und Organisationenpostfach – eBO
Steuerberater:innen nutzen das besondere elektronische Steuerberaterpostfach – beST
Gerichte bzw. Staatsanwaltschaften nutzen das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach – EGVP

Wie funktioniert der elektronische Rechtsverkehr?

Der elektronische Rechtsverkehr (ERV) ermöglicht die gerichtliche Online-Kommunikation über sichere Plattformen wie EGVP, beBPo, beA, beN und eBO, bei denen Anwälte, Notare, Behörden und Bürger Rechtsdokumente digital senden und empfangen – mit digitaler Unterschrift, verschlüsselt und rechtssicher. Durch die ERVV (Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr), die elektronischer Rechtsverkehr Pflicht macht, wird die digitale Aktenführung mit der E-Akte zur Grundlage für eine papierlose Justiz und effizientere digitale Rechtsprozesse.

Wer muss am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen?

Am elektronischen Rechtsverkehr (ERV) müssen unter anderem Anwälte über ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) und Notare über ein besonderes elektronisches Notarpostfach (beN bzw. BNotK) verpflichtend teilnehmen – geregelt in der ERVV. Auch Behörden, Gerichte und weitere professionelle Verfahrensbeteiligte nutzen EGVP, beBPo oder ein elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) für gerichtliche Anträge, digitale Rechtsvorgänge, digitale Unterschriften und sichere Datenübertragung im Rahmen eines vernetzten Justizsystems.

Was ist elektronischer Rechtsverkehr mit Gerichten?

Der elektronische Rechtsverkehr (ERV) ermöglicht die digitale, sichere und rechtsverbindliche Kommunikation mit Gerichten – etwa durch elektronische Anträge, Formulare, digitale Unterschriften und die Nutzung von Postfächern wie beBPo, beA, beN, eBO oder dem elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP). Seit der ERVV und der elektronischer Rechtsverkehr-Pflicht ist der digitale Austausch für Anwälte, Notare und Behörden verbindlich – E-Mail oder Brief reicht nicht mehr im vernetzten Justizsystem.

Für wen ist eBO verpflichtend?

Das eBO (elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach) ist im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) für bestimmte Berufsgruppen wie Anwälte (beA), Notare (beN) und Behörden mit beBPo verpflichtend, wenn sie gerichtlich kommunizieren oder Anträge und Formulare digital einreichen. Diese ERV-Pflicht basiert auf der ERVV (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung) und verlangt eine digitale Unterschrift sowie die Nutzung vernetzter Justizsysteme wie dem elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP).