Einfache elektronische Signatur: Einstieg in ein digitales Vertragswesen?

Veröffentlicht 16.04.2024

Mark Kesselmann Product Marketing Manager d.velop

Beitragsbild Blogartikel einfache elektronische Signatur

Die einfache elektronische Signatur bildet ein wichtiges Puzzleteil der Transformation hin zu einem digitalen Vertragswesen. Als eine grundlegende Form der digitalen Unterschrift ermöglicht sie es, Geschäftsprozesse in das digitale Zeitalter zu überführen, ohne komplexe technische Anforderungen erfüllen zu müssen. In diesem Artikel erläutern wir dir, was genau eine einfache elektronische Signatur ist, ihre vielfältigen Vorteile und die Bandbreite ihrer Anwendungsfälle. Zudem beleuchten wir die Frage, ob für diese Art der Signatur spezielle Software notwendig ist. Unser Ziel ist es, zu diskutieren, inwieweit die einfache elektronische Signatur nicht nur ein Hilfsmittel, sondern tatsächlich der Einstiegspunkt in ein umfassendes digitales Vertragswesen darstellt.

Was ist eine einfache elektronische Signatur?

Die einfache elektronische Signatur ist ein zentraler Begriff im digitalen Zeitalter, der im Kontext der Authentifizierung elektronischer Dokumente und Transaktionen eine wichtige Rolle spielt. Dieses Kapitel beleuchtet die Grundlagen, Anforderungen, Grenzen der Rechtswirksamkeit und Beispiele der einfachen elektronischen Signatur unter besonderer Berücksichtigung der eIDAS-Verordnung.

eIDAS-Verordnung ebnet den digitalen Weg

Die eIDAS-Verordnung bildet das rechtliche Fundament für elektronische Signaturen in der Europäischen Union. Diese Verordnung definiert drei Arten elektronischer Signaturen: die einfache, die fortgeschrittene und die qualifizierte elektronische Signatur. Die einfache elektronische Signatur, als die grundlegendste Form, ermöglicht eine breite Anwendung in verschiedenen digitalen Vertragsprozessen. Sie ist weitestgehend unreguliert und erfordert keine Zertifizierung durch einen Vertrauensdiensteanbieter. Dadurch wird auch kein Signaturzertifikat erzeugt, welches das Dokument vor nachträglichen Änderungen schützt.

Anforderungen an eine einfache elektronische Signatur

Trotz ihrer Einfachheit muss die einfache elektronische Signatur bestimmten Anforderungen genügen. Diese werden in der eIDAS-Verordnung in Artikel 3 Nr. 10 wie folgt definiert: „Daten in elektronischer Form, die an andere Daten in elektronischer Form angehängt oder mit ihnen logisch verknüpft sind und die vom Unterzeichner zum Unterschreiben verwendet werden.“ Zum besseren Verständnis sind hier einige Beispiele gelistet:

  • Ein eingescanntes Unterschriftenbild, das in ein Dokument eingefügt bzw. kopiert wird
  • Eine Signatur, die mittels eines digitalen Stiftes oder dem Finger auf einem Touchscreen geleistet wird (z.B. auf dem Smartphone oder Tablet)
  • Ein gezeichneter Name am Ende einer E-Mail (E-Mail-Signatur)

Grenzen der Rechtswirksamkeit

Obwohl die einfache elektronische Signatur nach der eIDAS-Verordnung rechtlich anerkannt ist, gibt es Grenzen in Bezug auf ihre Rechtswirksamkeit. Durch die niedrigen Anforderungen an diese Signaturart ist es schwierig nachzuweisen, dass die getätigte Signatur tatsächlich von der Person stammt, die sie vorgibt, zu sein. Dies kann bei Dokumenten mit hohen Haftungsrisiken zu einem erhöhten Risiko bei der Beweislast führen. Überdies kommt die einfache elektronische Signatur bei Dokumenten mit Schriftformerfordernis an ihre Grenzen. Die Schriftform besagt, dass ein Dokument „eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden muss“ (§ 126 BGB). „Soll die [gesetzliche Schriftform] durch die elektronische Form ersetzt werden, so muss der Aussteller […] das elektronische Dokument mit seiner qualifizierten elektronischen Signatur versehen“ (§ 126a BGB). Folglich reicht die einfache elektronische Signatur bei Dokumenten mit Schriftformerfordernis nicht aus. Wird diese Signaturart dennoch genutzt, gehen Verantwortliche das Risiko ein, dass der Vertrag im Nachgang wegen Formmangels für nichtig erklärt werden kann (§ 125 BGB).

Infografik zu den Grenzen der Rechtswirksamkeit der einfachen elektronischen Signatur

Zusammengefasst bietet die einfache elektronische Signatur, gestützt auf die eIDAS-Verordnung, eine flexible und zugängliche Methode zur Signierung elektronischer Dokumente und Transaktionen. Ihre einfache Implementierung und rechtliche Anerkennung machen sie zu einem wichtigen Werkzeug in der digitalen Kommunikation. Allerdings ist es entscheidend, ihre Anforderungen und die Grenzen ihrer Rechtswirksamkeit zu verstehen, um sie effektiv und rechtssicher einzusetzen.

Einsteiger-Guide: Die digitale Unterschrift für sichere Geschäftsdokumente

Welche Anwendungsfälle bietet die einfache elektronische Signatur?

Die einfache elektronische Signatur bietet eine Vielzahl von Anwendungsmöglichkeiten, die die Effizienz und den Digitalisierungsgrad in verschiedenen Bereichen erhöhen. Die primäre Stärke liegt in ihrer Flexibilität und Benutzerfreundlichkeit. Sie ermöglicht es Individuen und Organisationen, Dokumente schnell und ohne komplizierte technische Anforderungen zu unterzeichnen. Geeignete Anwendungsfälle sind Dokumente und Verträge ohne gesetzliche Formvorschriften, die zudem ein geringes Haftungsrisiko tragen und keine Anforderungen an die Beweislast stellen. Zu diesen Dokumenten gehören z.B.:

  • Interne Freigabeprozesse und Genehmigungen
  • Kaufverträge ohne vertragliche Formvorschrift nach § 433 BGB
  • Angebotsbestätigungen
  • Urlaubsanträge
  • u.v.m.

Grundsätzlich empfehlen wir, bei der Evaluation der Anwendungsfälle zur elektronischen Signatur eine Rechtsberatung bei einem zertifizierten Juristen zu konsultieren. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.

Benötige ich für die einfache elektronische Signatur eine Software?

Die Frage, ob für die Erstellung einer einfachen elektronischen Signatur eine spezielle Software benötigt wird, ist sowohl in praktischer als auch in rechtlicher Hinsicht relevant. Bei der Entscheidung, ob eine Signatursoftware eingesetzt werden sollte, müssen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden.
Aus der rechtlichen Perspektive ist für die Erstellung einer einfachen elektronischen Signatur keine spezifische Software erforderlich. Allerdings können aufgrund von gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Formvorschriften nicht alle Vertragsprozesse mithilfe der einfachen elektronischen Signatur in der Organisation digitalisiert werden. Für die vollständige Digitalisierung sind zusätzlich fortgeschrittene und qualifizierte elektronische Signaturen im Vertragswesen notwendig. An diesem Punkt kommt die E-Signatur-Software ins Spiel. Denn eine E-Signatur-Software ermöglicht in der Regel die Nutzung aller Signaturarten. Ein weiterer Aspekt ist die Benutzerfreundlichkeit. Eine E-Signatur-Software bietet eine vereinfachte und standardisierte Benutzeroberfläche, die den Signaturprozess für alle Beteiligten vereinfacht. Dies kann insbesondere bei komplexeren Vertragsstrukturen oder bei der Notwendigkeit einer nahtlosen Integration in bestehende IT-Systeme vorteilhaft sein. Zum erweiterten Funktionsumfang gehören z.B.

  • Festlegung des Sicherheitsniveaus (einfach, fortgeschritten, qualifiziert)
  • Festlegung von Signaturreihenfolgen
  • Automatische Erinnerungen von Beteiligten
  • Automatische Bereitstellung des signierten Dokuments für alle Beteiligten
  • Erstellung von Vorlagen für wiederkehrende Signaturprozesse
  • u.v.m.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Notwendigkeit einer Signatursoftware für die einfache elektronische Signatur von den spezifischen Anforderungen und dem Kontext abhängt, in dem sie verwendet wird. Während aus rechtlicher Sicht keine spezielle Software erforderlich ist, können die zusätzlichen Sicherheits-, Compliance- und Benutzerfreundlichkeitsvorteile einer spezialisierten E-Signatur-Software in vielen Fällen den Ausschlag geben. Es ist wichtig, dass Organisationen ihre individuellen Bedürfnisse sorgfältig abwägen, um die beste Entscheidung für ihre spezifischen Anforderungen zu treffen.

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Fazit

Die einfache elektronische Signatur markiert einen bedeutenden Schritt hin zum digitalen Vertragswesen, indem sie eine grundlegende und leicht zugängliche Methode für die digitale Unterzeichnung bietet. Ihre einfache Handhabung und Flexibilität machen sie zu einer attraktiven Option für individuelle Nutzer und Unternehmen, die in die digitale Dokumentenverwaltung einsteigen möchten. Während sie für viele Anwendungsbereiche ausreichend ist, stellt sie doch nur den Anfang eines umfassenderen digitalen Signaturprozesses dar. Für komplexere Anforderungen und höhere Sicherheitsbedürfnisse ist der Einsatz einer spezialisierten Signatursoftware notwendig. Somit fungiert die einfache elektronische Signatur tatsächlich als Einstiegspunkt in die digitale Vertragslandschaft, ist jedoch nicht die alleinige Komplettlösung für alle Anforderungen im digitalen Vertragswesen.