DSGVO-konforme digitale Unterschrift made in Germany
Endlose Papierstapel, aufwendige Prozesse, unzureichender Datenschutz?
Es wird höchste Zeit, Dokumente digital zu unterschreiben. d.velop sign ist eine digitale Unterschrift, welche Menschen aus allen Bereichen dabei hilft, Unterschriftenprozesse vollständig zu digitalisieren. Für die Nutzung ist keine Hard- oder Softwareinstallation notwendig, da d.velop sign komplett cloudbasiert funktioniert.



Einsparpotenziale der digitalen Unterschrift sichern
Unternehmen ohne digitale Unterschrift lassen täglich wertvolle Einsparpotenziale liegen. Was bedeutet die Einführung der digitalen Unterschrift konkret für Unternehmen? Jetzt ganz einfach mit unserem ROI-Rechner herausfinden.
- 27 A4 Seiten die ein:e Büroarbeiter:in durchschnittlich am Tag druckt.
- 9534 Euro die pro Unternehmen p.a. für Druckkosten ausgegeben werden.
- 20 Bäume die p.a. für Druckerpapier eines Unternehmens (30 Pers.) benötigt werden.
Kundenstory zur digitalen Unterschrift
sign oder nicht sign – so funktioniert HR digital bei apetito
Dank der über 11.000 Mitarbeitenden gibt es bei apetito nicht nur eine Menge leckerer Tiefkühlmenüs, sondern auch haufenweise HR-Dokumente, welche (digital) signiert werden müssen. Diese Kundenstory berichtet über die Einführung von d.velop sign und die digitale Transformation von Apetitos HR-Abteilung.
Die wichtigsten Funktionen der
digitalen Unterschrift
Fokus auf Features? Hier alle Funktionen im Detail entdecken.
Signaturumlauf starten
- Immer up to date bleiben über den Signaturstatus
- Schnellere Vertragsabwicklungen

Externe Unterschriften einholen
- Interne und externe Personen zum Signieren einladen
- Eigenes Branding und eigene Vorlagen verwenden

Signieren von PDF und XML
- PDF und XML-Dateien rechtsgültig signieren
- In Kombination mit d.velop documents unterzeichnete Verträge direkt sicher archivieren

Das passende Signaturpaket finden
Bereit für den Digital Workplace? Unsere Signaturpakete basieren auf umfangreichem Kundenfeedback, damit stets der passende Leistungsumfang für individuelle Anforderungen angeboten werden kann.
Darum ist d.velop sign Europas Lieblings-eSignatur
Software made in Germany
Wir erfüllen die strengsten Anforderungen an Sicherheit, Datenschutz und Datenaufbewahrung.
30 Jahre Erfahrung als Digitalisierungspartner für Unternehmen
Über 13.200 Kunden und 3,2 Mio. User vertrauen der Marke d.velop.
Intuitive und mobile Nutzung
Wir entwickeln unsere Software durch aktive Einbindung von Kunden stetig weiter.
eIDAS- und DSGVO-konform
Die Einhaltung des Rechtsrahmens ist für uns eine Grundvoraussetzung, ebenso wie für uns Datenschutz nicht nur ein Versprechen sondern ein Fakt ist.
Qualifizierte Signatur schon im Standard verfügbar
Bei uns gibt es keine versteckten Kosten! Die Einhaltung des Rechtsrahmens ist für uns eine Grundvoraussetzung, ebenso wie für uns Datenschutz nicht nur ein Versprechen sondern ein Fakt ist. Für die absolute Rechtssicherheit von Anfang an.
Transparentes Preismodell
Kunden können Bedarf und Kosten selbst bestimmen.
Zahlreiche Integrationsmöglichkeiten
Mit der d.velop sign API Digitalisierung ganzheitlich betrachten.
Persönlicher Support
Wir begleiten Prozesse immer aus dem eigenen Hause.
Umfangreiches Onboarding
Jeder Mensch lernt anders – wir stellen uns auf Sie ein.
International einsetzbar
d.velop sign ist im Standard auf Deutsch und Englisch verfügbar und bereits in mehr als 60 Ländern im Einsatz.
Einblicke in die Welt der digitalen Unterschrift
d.velop sign löst die digitale Bremse in
Digital signieren in jedem Sektor

Nahtlose und sichere Integration der digitalen Unteschrift

Digitalisierung ganzheitlich denken
Sharepoint, Salesforce oder Dynamics? Die digitale Unterschrift lässt sich dank der umfangreichen API ganz einfach in native Umgebungen integrieren.
User erhalten somit die Möglichkeit, standardmäßig in gewohnten Abläufen zu signieren.

Persönliche Daten in sicheren Händen
Sicherheit made in Germany. d.velop sign ist eine der wenigen deutschen Alternativen zu bekannten US-Signaturanbietern. Für viele Digitalisierungsfans fallen amerikanische Anbieter jedoch aufgrund des mangelnden Datenschutzes weg.
d.velop setzt bei der Speicherung von Informationen nur auf zertifizierte deutsche Rechenzentren, um eine höchstmögliche Sicherheit zu gewährleisten.
Weitere Erfolgsgeschichten unserer Digitalisierungsfans
So setzen andere Unternehmen die digitale Unterschrift erfolgreich ein:
Häufig gestellte Fragen zur digitalen Unterschrift
Eine digitale Unterschrift, auch digitale Signatur genannt, ist im rechtlichen Sinne eine sogenannte elektronische Signatur. Die Regelungen, die ehemals national im Signaturgesetz geregelt waren, finden sich nun in der europaweit geltenden eIDAS-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste.
Mit einer digitalen Unterschrift können Sie ein Dokument (z.B. einen Kreditvertrag) im Internet und ohne Papier unterschreiben. Das beschleunigt Prozesse und spart Kosten. Den rechtlichen Rahmen dafür bildet die EU-weit geltende eIDAS-Verordnung. Sie definiert die Rechtswirkung von elektronisch signierten Dokumenten und deren Beweiskraft vor Gericht. Mit d.velop sign können Sie einfach, fortgeschritten und qualifiziert unterschreiben.
Erklärung der digitalen Unterschrift am Beispiel d.velop sign: Sie laden Ihr Dokument in die d.velop-sign-App hoch und ein Hashwert wird zur Zertifizierung an einen Vertrauensdienstanbieter gesendet. Dieser prüft Ihre Identität und schickt anschließend den Hashwert an d.velop sign zurück. Anschließend können Sie Ihr fertig signiertes Dokument mit zugehörigem Zertifikat herunterladen. Durch diese Vereinfachung des Signaturprozesses erhöhen Sie nicht nur Ihren Digitalisierungsgrad, sondern sparen gleichzeitig wichtige Zeit und Kosten.
Eine händische Unterschrift ist nach dem eIDAS Artikel 25 (2) eine qualifizierte Signatur. Und eine qualifizierte Signatur kann dank der neuen Gesetzgebung jetzt durch Fernsignaturdienste erfolgen. Über ein Signaturzertifikat setzen Sie Ihre Unterschrift auf das Dokument. Dieses Zertifikat bezeugt Ihre Identität durch einen Dritten und ist mit einem Zeitstempel versehen. Die qualifizierte elektronische Signatur hat vor Gericht bestand und ist daher zur Unterzeichnung von Verträgen geeignet.
Die einfache elektronische Signatur stellt keinen sicherheitsrelevanten Mehrwert für Unternehmen dar und unterliegt der freien richterlichen Beweiswürdigung (§ 286 ZPO).
Die fortgeschrittene elektronische Signatur unterliegt ebenfalls der freien richterlichen Beweiswürdigung (§ 286 ZPO) und stellt die Integrität des Dokumentes durch ein Zertifikat sicher.
Nur die qualifizierte elektronische Signatur (QeS) ersetzt die gesetzliche Schriftform (126, 126a BGB) und ist daher mit der handschriftlichen Unterschrift gleichzusetzen.
Ein Vertrauensdienst ist laut eIDAS-Verordnung, Artikel 3 (16), ein elektronischer Dienst, der in der Regel gegen Entgelt erbracht wird und unter anderem Folgendes umfasst: Erstellung, Überprüfung und Validierung von elektronischen Signaturen, Siegeln oder Zeitstempeln, sowie die Überprüfung und Validierung von Zertifikaten für die Webseitenauthentifizierung. Ein qualifizierter Vertrauensdienst erfüllt die einschlägigen Anforderungen der eIDAS-Verordnung, Artikel 3 (17), und wird alle zwei Jahre in einem aufwändigen Verfahren von einer akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle überprüft.
Das Ergebnis wird der zuständigen Aufsichtsbehörde (BNetzA oder BSI) mitgeteilt. Der Status als qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter ist europaweit über eine Vertrauensliste und ein Gütesiegel nachprüfbar. Die deutsche Vertrauensliste ist auf der Webseite der Bundesnetzagentur abrufbar: www.nrca-ds.de. Die Bundesdruckerei (sign-me) ist ein qualifizierter Vertrauensdienstleister für Signatur, Siegel, Zeitstempel und Webseitenzertifikate.
„Die elektronische Signatur ist ein rechtlicher bzw. ein juristischer Begriff. Darunter versteht man mit elektronischen Informationen verknüpfte Daten, die den Unterzeichner identifizieren. Zweckmäßig gleicht sie der eigenhändigen Unterschrift auf Papier. Die rechtlichen Rahmenbedingungen der elektronischen Signatur wurden unter der eIDAS-Verordnung zusammengefasst.
Bei einer elektronischen Signatur kann jedoch nicht immer überprüft werden, ob die Person tatsächlich das Dokument unterschrieben hat oder ob die Unterschrift eventuell gefälscht worden ist. Auch könnten Dokumente manipuliert oder verändert worden sein, ohne dass dies nachvollziehbar ist.
Digitale Signaturen bieten hierauf bezogen zusätzliche Sicherheit, denn sie beinhaltet im Gegensatz zur elektronischen Signatur einen verschlüsselten Hashwert. Außerdem kann die unterzeichnende Person zweifelsfrei authentifiziert werden, wodurch sie gleichbedeutend einer notariell beglaubigten eigenhändigen Unterschrift sind.“
Nach den Standards der ETSI-Normen werden PAdES- und XAdES-Signaturen erstellt. In den Normen wird festgelegt, wie die jeweilige technische Spezifikation der Signatur ist:
– PAdES-Signatur: PDF, PDF/A 1-3, intern signiert d.h. eine PAdES-Signatur ist immer mit einem PDF/A-Dokument verbunden und die Signatur ist direkt im Dokument.
– XAdES-Signatur: XML, intern signiert d.h. eine XAdES-Signatur ist immer mit einem XML-Dokument verbunden und die Signatur ist direkt im Dokument.
In der Regel bedürfen Verträge und Willenserklärungen keiner besonderen Form. Insbesondere müssen Verträge grundsätzlich nicht schriftlich geschlossen werden. Auch ein Handschlag ist ausreichend, um ein wirksames Vertragsverhältnis zu begründen. Gleichwohl bietet es sich aus Gründen der Beweissicherung und der Dokumentation an, Verträge in Schriftform abzuschließen.
Oftmals werden zudem Vereinbarungen getroffen, wonach bestimmte Erklärungen oder Mitteilung der Schriftform unterliegen und für einige bestimmte Vertragsformen oder Willenserklärungen ist dies sogar gesetzlich vorgeschrieben, Stichwort: Schriftformerfordernis. Dies dient vor allem der Dokumentation und Nachweisbarkeit mit Blick auf etwaige spätere Rechtsstreitigkeiten.
Die Validierung der Signatur erfolgt innerhalb von PDF-Anzeigeapplikationen und ist abhängig von dem Vorgehen der entsprechenden Anwendung. Hier geht kein Reader wie der Zweite vor und es wird sich selten an entsprechende Standards, wie die notwendige Prüfung gegen die europäische Vertrauensliste (EUTL) gehalten. Bei manchen Readern mit internen Truststore lässt sich das Zertifikat aus der EUTL hinterlegen, um somit auch eine Prüfung nach EUTL zu ermöglichen. Sind beispielsweise Ihre Adobe-Zertifikate nicht aktuell, so kann bei der Prüfung Ihrer Signatur eine Fehlermeldung auftreten. Eine Anleitung, wie Sie Ihre Adobe-Zertifikate aktualisieren können, finden Sie hier. Der Acrobat Reader prüft beispielsweise bei qualifizierten Signaturen gegen die EUTL und zeigt dies auch direkt bei den getätigten Signaturen an. Grundsätzlich ist die Gültigkeit der QES unberührt von der unvollständigen Prüfung in diversen Readern.
Wenn eine Signatur nachweislich geprüft werden soll, empfehlen wir hierfür die Verwendung der offiziellen EU-Validierungsseite, auf der Sie Ihr Dokument hochladen und prüfen können (https://ec.europa.eu/cefdigital/DSS/webapp-demo/validation). Diese Software prüft entsprechend der Vorgaben zur Validierung und erstellt zum Abschluss noch einen Prüfbericht, welcher den Vorgang protokolliert.
Die eIDAS-Verordnung (eIDAS steht für „Electronic Identification, Authentication And Trust Services“) ist eine Verordnung über die elektronische Identifizierung und über Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. eIDAS stellt eine echte rechtliche Neuerung dar, deren erklärter Zweck darin besteht, die Entwicklung digitaler Anwendungen in Europa zu fördern. Das Herzstück dieses Artikelgesetzes, das Vertrauensdienstegesetz (VDG), enthält alle notwendigen Vorschriften für den Einsatz digitaler Signaturen. Die neue EU-Verordnung ermöglicht ein neues, vereinfachtes Verfahren elektronischer Signaturen. Dabei sind die Komponenten zur Signaturerstellung nicht auf einer Karte, sondern in einer gesicherten IT-Umgebung eines qualifizierten Vertrauensdiensteanbieters aufbewahrt. Somit lässt sich die elektronische Unterschrift auch aus der Ferne auslösen, zum Beispiel mit mobilen Endgeräten wie Tablets und Smartphones.
Mit d.velop sign haben Sie die Möglichkeit einfach, fortgeschritten und qualifiziert zu unterschreiben. Für die Auswahl des richtigen Signaturlevels empfehlen wir Ihnen die Beratung durch einen Juristen. Gerne können wir Ihnen aufzeigen, wie andere Kunden d.velop sign einsetzen. Als Softwarehersteller können wir Ihnen aber keine Beratung für die gesetzeskonforme Anwendung der Lösung geben. Gerne stellen wir Ihnen bei Bedarf Kontakt zu einem Spezialisten her.
Erfahren Sie hier mehr zu den Unterschieden zwischen DocuSign und d.velop sign.
Erfahren Sie hier mehr zu den Unterschieden zwischen Adobe Sign und d.velop sign.