eIDAS-Verordnung: Wegbereiter für elektronische Signaturen in Europa

Veröffentlicht 21.02.2024

Mark Kesselmann Product Marketing Manager d.velop

Beitragsbild eIDAS-Verordnung

Die eIDAS-Verordnung markiert einen Meilenstein in der digitalen Evolution Europas und spielt eine Schlüsselrolle in der Etablierung elektronischer Signaturen. Diese Verordnung, die für „Electronic Identification, Authentication and Trust Services“ steht, hat nicht nur die digitale Identifikation und Vertrauensdienste innerhalb der EU standardisiert, sondern bietet auch einen rechtlichen Rahmen, der die Nutzung elektronischer Signaturen in verschiedenen Formen – von einfach bis qualifiziert – ermöglicht. In diesem Artikel beleuchten wir die Vorteile und die praktische Anwendung der eIDAS-Verordnung und geben konkrete Hinweise, wie Organisationen den Übergang zu elektronischen Signaturen erfolgreich gestalten können. Damit liefert dieser Artikel essenzielle Einblicke für Unternehmen und Institutionen, die den digitalen Wandel im Einklang mit der eIDAS-Verordnung vorantreiben wollen.

Was ist die eIDAS-Verordnung?

Die eIDAS-Verordnung, eine wesentliche Säule der digitalen Agenda der Europäischen Union, repräsentiert einen entscheidenden Schritt in der Entwicklung eines digitalisierten Europas. Diese Verordnung, offiziell als „Verordnung (EU) Nr. 910/2014“ bezeichnet, zielt darauf ab, das Vertrauen in elektronische Transaktionen im Binnenmarkt zu stärken. Sie schafft einen rechtlichen Rahmen, der die Sicherheit und Kompatibilität elektronischer Identifizierungs- und Vertrauensdienste über nationale Grenzen hinweg gewährleistet.

Im Kern der eIDAS-Verordnung steht die Idee, dass digitale Identifikationen und Signaturen EU-weit anerkannt und so sicher wie ihre physischen Pendants sein sollten. Die Verordnung ermöglicht es Bürgern und Unternehmen, ihre Identität digital zu bestätigen und rechtsgültige elektronische Signaturen zu verwenden. Dies erleichtert die Durchführung grenzüberschreitender elektronischer Transaktionen und stärkt das Vertrauen in digitale Interaktionen. Ein weiterer wichtiger Aspekt der eIDAS-Verordnung ist die Einführung von Vertrauensdiensten. Diese Dienste umfassen nicht nur elektronische Signaturen und Signaturzertifikate, sondern auch elektronische Siegel, Zeitstempel, Zustelldienste und Website-Authentifizierung. Durch die Standardisierung dieser Dienste auf EU-Ebene schafft die eIDAS-Verordnung eine vertrauenswürdige Umgebung, die für den digitalen Binnenmarkt unerlässlich ist. Darüber hinaus trägt die eIDAS-Verordnung maßgeblich zur Förderung der digitalen Transformation bei. Indem sie grenzüberschreitende elektronische Transaktionen vereinfacht und sicherer macht, unterstützt sie die digitale Integration innerhalb der EU. Dies fördert nicht nur die Effizienz und Bequemlichkeit digitaler Dienste, sondern trägt auch zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen bei.

Abschließend lässt sich sagen, dass die eIDAS-Verordnung ein fundamentaler Baustein für ein vertrauenswürdiges und effizientes digitales Europa ist. Sie bildet die rechtliche Grundlage für sichere und zuverlässige elektronische Transaktionen und Identifizierungen, die für die Realisierung des digitalen Binnenmarktes der EU entscheidend sind. Mit ihrem Fokus auf Sicherheit, Vertrauen und Interoperabilität ebnet die eIDAS-Verordnung den Weg für eine fortschrittliche und vernetzte digitale Zukunft in Europa.

eIDAS-Verordnung einfach erklärt

Name: eIDAS (Abkürzung für: electronic Identification, Authentication and Trust Services)

Verordnung: EU-Verordnung 910/2014

Titel: Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG

Inhalte: elektronische Signaturen (eIDAS-Signaturen), Siegel, Zeitstempel und Einschreiben sowie Webseiten-Zertifikate

Geltungsbereich: europaweit (EU-Mitgliedsstaaten und Europäischer Wirtschaftsraum)

Inkrafttreten: 17. September 2014

Anzuwenden: 01. Juli 2016

Welche Vorteile bietet die eIDAS-Verordnung?

Die eIDAS-VO bietet Unternehmen und Organisationen vielfältige Vorteile. Diese Verordnung ermöglicht nicht nur eine effizientere Gestaltung von Geschäftsprozessen, sondern trägt auch zur Kostensenkung und zur Förderung der Nachhaltigkeit bei. Im Folgenden werden die Hauptvorteile der eIDAS-Verordnung, insbesondere im Kontext elektronischer Signaturen, detailliert erörtert. 

Erhöhung der Effizienz durch elektronische Signaturen

Organisationen profitieren maßgeblich von der Implementierung elektronischer Signaturen, die durch die eIDAS-Verordnung EU-weit standardisiert und anerkannt sind. Elektronische Signaturen beschleunigen den Prozess der Dokumentenunterzeichnung erheblich, da sie die Notwendigkeit physischer Präsenz eliminieren und unnötige Medienbrüche vermeiden. Dadurch werden Geschäftsabläufe, insbesondere bei transnationalen Aktivitäten, deutlich vereinfacht und beschleunigt.

Kosteneinsparungen

Ein signifikanter Vorteil der eIDAS-Verordnung liegt in der Kostenreduktion. Durch den Einsatz elektronischer Signaturen entfallen Ausgaben für Papier, Druck, Versand und Lagerung von Dokumenten. Ebenso werden Reisekosten für physische Treffen zur Unterzeichnung von Dokumenten minimiert. Dies stellt insbesondere für Organisationen, die regelmäßig internationale Geschäfte abwickeln, eine bedeutende finanzielle Entlastung dar. 

Förderung der Nachhaltigkeit

Die eIDAS-Verordnung leistet einen wichtigen Beitrag zur ökologischen Nachhaltigkeit. Elektronische Signaturen reduzieren den Bedarf an Papier, was wiederum den ökologischen Fußabdruck von Unternehmen verringert. Dieser umweltfreundliche Ansatz spiegelt das wachsende Bewusstsein für ökologische Verantwortung in der Geschäftswelt wider und unterstützt Unternehmen dabei, ihre Nachhaltigkeitsziele zu erreichen.

Verbesserte Sicherheit und Rechtskonformität

Elektronische Signaturen, reguliert durch die eIDAS-Verordnung, bieten ein hohes Maß an Sicherheit und sind, bezogen auf die qualifizierte elektronische Signatur, juristisch ebenso bindend wie handschriftliche Unterschriften. Diese rechtliche Anerkennung gewährleistet die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und reduziert das Risiko von Rechtsstreitigkeiten. Die standardisierten Sicherheitsprotokolle der eIDAS-VO erhöhen zudem das Vertrauen in elektronische Transaktionen und tragen zu einer sichereren digitalen Geschäftsumgebung bei. 

Grenzüberschreitende Interoperabilität

Ein weiterer Vorteil der eIDAS-Verordnung ist die nahtlose grenzüberschreitende Interoperabilität elektronischer Identifikations- und Signaturverfahren innerhalb der EU. Dies ermöglicht es Unternehmen, mit Partnern in anderen EU-Ländern effizienter zusammenzuarbeiten, da die rechtliche Gültigkeit elektronischer Signaturen EU-weit gewährleistet ist. Diese Interoperabilität erleichtert den Zugang zu neuen Märkten und fördert die internationale Expansion von Unternehmen.

Nachhaltigkeit (unter)schreibt man digital!

Zusammenfassend bietet die eIDAS-VO Unternehmen und Organisationen wesentliche Vorteile, die von Kosten- und Zeiteinsparungen über Nachhaltigkeitsförderung bis hin zu verbesserten Sicherheitsstandards und grenzüberschreitender Zusammenarbeit reichen. Diese Aspekte tragen maßgeblich zur Stärkung und Vereinfachung digitaler Geschäftsprozesse bei und sind unverzichtbar für die moderne, digital vernetzte Wirtschaft.

Diese Gesetze musst du neben der eIDAS-Verordnung noch kennen

Neben der eIDAS-Verordnung, die eine zentrale Rolle in der digitalen Wirtschaft der Europäischen Union spielt, gibt es weitere relevante Gesetze, die Unternehmen und Organisationen kennen und beachten sollten. Diese Gesetze ergänzen die eIDAS-Verordnung und tragen dazu bei, ein umfassendes rechtliches Rahmenwerk für elektronische Transaktionen und Vertrauensdienste zu schaffen. Zwei besonders wichtige Gesetze in diesem Zusammenhang sind das Vertrauensdienstegesetz (VDG) und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), speziell die Formvorschriften.

Vertrauensdienstegesetz (VDG)

Das Vertrauensdienstegesetz spielt eine entscheidende Rolle im Kontext der eIDAS-Verordnung auf nationaler Ebene. Es regelt die Anforderungen und Rahmenbedingungen für Anbieter von Vertrauensdiensten in Deutschland. Dieses Gesetz sorgt für die Umsetzung der eIDAS-Verordnung in deutsches Recht und definiert wichtige Aspekte wie:

  • Die Zertifizierung und Überwachung von Vertrauensdiensteanbietern
  • Die Haftungsregeln für Vertrauensdiensteanbieter 
  • Spezifische Anforderungen an elektronische Signaturen, Siegel und Zeitstempel 

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und Formvorschriften

Das Bürgerliche Gesetzbuch, insbesondere die Formvorschriften, ist ein weiteres relevantes Gesetzeswerk, das im Zusammenhang mit der eIDAS-Verordnung zu beachten ist. Das BGB legt die Anforderungen an die Form von rechtsgeschäftlichen Erklärungen fest und übersetzt so die europäische eIDAS-VO in nationales Recht. Hierbei sind besonders die folgenden Aspekte von Bedeutung:

  • Schriftform und elektronische Form: Das BGB definiert, wann eine schriftliche Form erforderlich ist und wie diese durch elektronische Formen, wie durch eine qualifizierte elektronische Signatur nach eIDAS, ersetzt werden kann (§§ 126, 126a BGB).
  • Spezifische Anforderungen für bestimmte Vertragstypen: Für einige Vertragsarten legt das BGB besondere Formvorschriften fest, die auch im digitalen Kontext beachtet werden müssen.
Grafik zeigt Übersicht über Schriftform und QES im Rahmen der eIDAS-Verordnung

Die Kenntnis und das Verständnis dieser Gesetze sind für Unternehmen und Organisationen unerlässlich, um die Vorteile der digitalen Transformation voll auszuschöpfen und gleichzeitig rechtskonform zu agieren. Das Vertrauensdienstegesetz und das Bürgerliche Gesetzbuch ergänzen die eIDAS-Verordnung und schaffen einen rechtlichen Rahmen, der die Sicherheit, Zuverlässigkeit und Rechtskonformität elektronischer Transaktionen gewährleistet. Diese Gesetze zusammen bilden das Fundament für eine vertrauenswürdige und effiziente digitale Wirtschaft.

Jetzt Beratungsgespräch zur digitalen Unterschrift buchen

Welche Signaturarten werden nach der eIDAS-Verordnung unterschieden?

Die eIDAS-Verordnung definiert und reguliert drei Arten elektronischer Signaturen: die einfache, die fortgeschrittene und die qualifizierte elektronische Signatur. Jede dieser Signaturarten hat spezifische Anforderungen und Anwendungsfälle, die für verschiedene Geschäftsprozesse und rechtliche Kontexte geeignet sind. 

Einfache elektronische Signatur (EES)

  • Anforderungen: Die einfache elektronische Signatur stellt die grundlegendste Form dar. Sie ist unreguliert und erfordert keine speziellen technischen Sicherheitsmaßnahmen. Sie kann z.B. eine gescannte Unterschrift oder ein per E-Mail übermittelter Name sein. Die Schriftform kann sie nicht ersetzen.
  • Anwendungsfälle: Diese Art der Signatur wird häufig für alltägliche Geschäftsvorgänge verwendet, bei denen keine rechtlichen Anforderungen bestehen. Beispiele sind interne Dokumente und Freigabeprozesse, unverbindliche Korrespondenz oder Empfangsbestätigungen.

Fortgeschrittene elektronische Signatur (FES)

  • Anforderungen: Eine fortgeschrittene elektronische Signatur muss eindeutig dem Unterzeichner zugeordnet werden können und jegliche nachträgliche Veränderungen des Dokuments erkennbar machen. Sie muss mit Mitteln erstellt werden, die der Unterzeichner unter seiner alleinigen Kontrolle hat.
  • Anwendungsfälle: Diese Signaturart eignet sich für Dokumente, die rechtlich ein höheres Haftungsrisiko besitzen aber nicht der Schriftform unterliegen.

Qualifizierte elektronische Signatur (QES)

  • Anforderungen: Die qualifizierte elektronische Signatur ist die sicherste und juristisch verbindlichste Form. Sie erfordert die Verwendung eines qualifizierten Zertifikats und die eindeutige Identifizierung des Unterzeichners, z.B. mittels eID oder Video-Ident. Das Zertifikat muss von einem anerkannten Vertrauensdiensteanbieter nach dem Vertrauensdienstegesetz ausgestellt werden.
  • Anwendungsfälle: Diese Signatur wird für die anspruchsvollsten rechtlichen und kommerziellen Transaktionen eingesetzt, wo es auf höchste Sicherheit und rechtliche Anerkennung ankommt. Als einzige Signaturart ist sie der Schriftform gleichgestellt und kann diese pauschal ersetzen, solange sie nicht explizit im Gesetz ausgeschlossen wird.

Jede Signaturart der eIDAS-Verordnung bietet unterschiedliche Sicherheitsniveaus und rechtliche Bindungen, die für spezifische Anforderungen und Anwendungsfälle konzipiert sind. Von einfachen internen Dokumenten bis hin zu hochsicheren, rechtlich bindenden Transaktionen deckt das Spektrum der eIDAS-Signaturen ein breites Feld ab und ermöglicht so eine flexible und sichere Handhabung elektronischer Dokumente und Prozesse.

💻 Jetzt die digitale Unterschrift testen

So führst du rechtssichere Signaturen nach der eIDAS-Verordnung in der Organisation ein

Die Umstellung auf digitale Vertragsunterzeichnungen gemäß der eIDAS-Verordnung kann einen signifikanten Effizienzgewinn für Organisationen darstellen. Um diesen Übergang erfolgreich zu gestalten, ist ein schrittweiser und systematischer Ansatz empfehlenswert. Wir geben dir eine angepasste Anleitung mit, die diesen Prozess unterstützt:

  1. Erfassung der Vertragsarten: Beginne mit der Erstellung einer Liste aller Vertragsarten, die in deiner Abteilung derzeit noch manuell unterzeichnet werden. Diese dient als Ausgangspunkt für die Digitalisierung.
  2. Priorisierung der Verträge: Bewerte die aufgelisteten Verträge hinsichtlich ihrer Häufigkeit und des Potenzials für Zeit- und Kosteneinsparungen. Ziel ist es, jene Verträge zu identifizieren, bei denen der Umstieg auf digitale Signaturen den größten Nutzen bringt.
  3. Festlegung des Signaturniveaus: Bestimme für jeden Vertragstyp die erforderlichen Formvorschriften, sei es gesetzlich oder vertraglich festgelegt. Eine Konsultation mit einem Rechtsexperten ist hierbei ratsam, um die Anforderungen gemäß der eIDAS-Verordnung korrekt zu erfüllen.
  4. Digitalisierung der ersten Signaturprozesse: Implementiere digitale Signaturen zunächst für die priorisierten Verträge. Dieser Schritt ermöglicht es dir, praktische Erfahrungen mit der neuen Technologie zu sammeln und den Prozess entsprechend anzupassen.
  5. Maximierung der Einsparungen: Wiederhole die Schritte der Priorisierung, Festlegung des Signaturniveaus und Implementierung, bis alle Unterschriftsprozesse in deiner Abteilung digitalisiert sind. Dadurch schöpfst du die Effizienz- und Kosteneinsparpotenziale vollkommen aus.
  6. Interabteilungsaustausch: Teile deine Erfolge und Erfahrungen mit anderen Abteilungen und erkunde gemeinsame Möglichkeiten zur weiteren Digitalisierung von Unterschriftsprozessen.

Indem du diesen schrittweisen Ansatz verfolgst, kannst du die zahlreichen Vorteile digitaler Signaturen im Einklang mit der eIDAS-Verordnung voll ausschöpfen. Es ermöglicht eine nahtlose Integration in bestehende Arbeitsabläufe und trägt zu einer umfassenden digitalen Transformation bei. 

Die Grafik zeigt die Einführung der digitalen Unterschrift

Fazit zur eIDAS-Verordnung

Abschließend lässt sich festhalten, dass die eIDAS-Verordnung weit mehr als nur eine rechtliche Richtlinie ist; sie ist ein entscheidender Katalysator für den digitalen Wandel in Europa. Durch die klare Definition und die Etablierung verschiedener Arten von elektronischen Signaturen hat die eIDAS-Verordnung Unternehmen die Türen zu einer effizienteren, sichereren und umweltfreundlicheren Geschäftswelt geöffnet. Die Skepsis vor der Implementierung digitaler Signaturen ist unbegründet, denn die eIDAS-Verordnung bietet einen klaren und strukturierten Rahmen, der die Einführung vereinfacht und Organisationen auf ihrem Weg in die digitale Zukunft unterstützt.