Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) mit Fernsignatur jetzt Pflicht?

Veröffentlicht 06.07.2022

Rene-Pascal Bartsch Online Marketing Manager d.velop

Beitragsbild Blogartikel eHBO Digitalisierung Gesundheitswesen

Längst haben digitale Lösungen das Gesundheitswesen erreicht und bereichert. Sei es medizinische Leistungen aus der Ferne, Gesundheits-Apps auf Rezept oder die elektronische Patientenakte – Informationen und wichtige Dokumente stehen zunehmend digital zur Verfügung, um Patienten nicht zusätzlich zu ihren Beschwerden noch mit nervenaufreibender Bürokratie zu belasten. Mit dem eHBA folgte ein weiterer zentraler Schritt in Richtung digitales Gesundheitswesen. Was es genau mit dem eHBA auf sich hat und worauf es zu achten gilt, erklären wir in diesem Artikel:

eHBA – Definition, Bedeutung und Funktionen im Überblick 

Was ist der eHBA? 

eHBA ist die Abkürzung für „elektronischer Heilberufsausweis“. Beim eHBA handelt es sich um einen personenbezogenen Sichtausweis im Scheckkartenformat inklusive Foto des Inhabers (gilt nicht für approbierte Gesundheitsberufe). Die jeweiligen Daten des Karteninhabers sind auf einem Mikrochip gespeichert. Der elektronische Heilberufsausweis wird häufig auch als eArztausweis oder ePsychotherapeutenausweis bezeichnet. 

Warum gibt es den eHBA? 

Der elektronische Heilberufsausweis dient einerseits als klassischer Sichtausweis. Darüber hinaus gewährt der eHBA dem Inhaber umfassende Zugriffsrechte auf sensible Daten innerhalb der sogenannten Telematikinfrastruktur (TI). Sie dient dem Datenaustausch im Gesundheitswesen und ermöglicht eine schnelle und sichere Kommunikation zwischen Leistungserbringern:innen (Ärzten, Apothekern, Psychotherapeuten, Pflegekräften, Hebammen, Physiotherapeuten, Notfallsanitäter).  

Ist der eHBA Pflicht? 

Laut Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) besitzen Versicherte seit dem 01.01.2021 Anspruch auf die Nutzung einer elektronischen Patientenakte (ePA). Seit dem 01.07.2021 sind Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten verpflichtet, die erforderliche Ausstattung für die ePA – und zwar in Form des elektronischen Heilberufsausweises – nachzuweisen. Ansonsten droht ein Honorarabzug von 1 %. Der eHBA ist darüber hinaus für folgende Pflichtanwendungen erforderlich: 

  • Elektronische Patientenakte (ePA) 
  • Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) 
  • Elektronischer Arztbrief (eArztbrief) 
  • Elektronischer Medikationsplan (eMP) 
  • Notfalldatenmanagement (NFDM) 
  • Elektronische Verordnungen (eRezept) 
  • Kommunikation im Medizinwesen (KIM) 

Funktionen des eHBA 

Neben seiner Funktion als klassischer Sichtausweis bietet der eHBA insbesondere eine Authentifizierungs-, Signier- und Verschlüsselungsfunktion. Zusammengefasst besitzt der elektronische Heilberufsausweis folgende Funktionen: 

Authentifizierung 

Der eHBA ermöglicht eine eindeutige Identifizierung als Leistungserbringer im Gesundheitswesen und erhöht das Sicherheitsniveau rund um die virtuelle Identität. Die sichere Authentifizierung per eHBA bildet die Basis für den Zugriff auf elektronische Patientenakten. 

Qualifizierte elektronische Signatur (QES) 

Die wohl beliebteste Funktion des eHBA: die qualifizierte elektronische Signatur (QES). Mit ihr lassen sich Arztbriefe, Abrechnungsunterlagen und sonstige Dokumente im Gesundheitswesen vollkommen rechtssicher und medienbruchfrei digital unterschreiben.  

Rechtssicher und digital unterschreiben
– mit d.velop sign und sign-me von D-TRUST

Verschlüsselung 

Mit dem elektronischen Heilberufsausweis lassen sich sensible Daten im Gesundheitswesen sicher ver- und entschlüsseln. Mit dem stetigen Fortschreiten der Digitalisierung steht insbesondere im Gesundheitswesen das Thema Datenschutz im Fokus – die Einführung des eHBA wird diesem Thema mehr als gerecht.   

Elektronische Gesundheitskarte (eGK) – Datenzugriff 

Medizinische Daten wie ein Medikationsplan oder Notfalldaten, die normalerweise auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) eines Patienten zu finden sind, werden durch den eHBA in Sekundenschnelle zugänglich. 

eHBA beantragen: in 6 Schritten zum elektronischen Heilberufsausweis 

Die Ausgabe des elektronischen Heilberufsausweises erfordert hohe Sicherheitsmaßnahmen. Um den eHBA zu erhalten, ist unter anderem eine sichere und eindeutige Identifizierung notwendig. Die Zuständigkeit für die Ausgabe des eHBA liegt bei den Kartenherausgebern, bspw. Landesärzte- und Psychotherapeutenkammern. 

  1. Antrag für eHBA beim Kartenherausgeber stellen  
  1. Erhalt einer individuellen Vorgangsnummer 
  1. eHBA mit Vorgangsnummer bei gewähltem Vertrauensdienstanbieter bestellen inklusive Identifizierungsverfahren (z.B. Postident) 
  1. Erhalt des eHBA per Einschreiben – PIN und PUK folgen separat 
  1. eHBA freischalten (innerhalb von 28 Tagen im Onlineportal) und eHBA aktivieren 

eHBA Kosten und Anbieterübersicht 

Bei der Bestellung des eHBA ist die mehrwöchige Bearbeitungsdauer zu beachten. Sowohl die Bearbeitungsdauer als auch die Preise des eHBA unterscheiden sich dabei von Anbieter zu Anbieter. Aktuell gibt es vier Anbieter des eHBA: 

1. D-Trust, ein Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe

  • Bearbeitungszeit: ca. 4 Wochen
  • Min. Vertragslaufzeit: 5 Jahre
  • Preis (pro Jahr): 100,00 €

2. Medisign

  • Bearbeitungszeit: ca. 14 Tage
  • Min. Vertragslaufzeit: 2 Jahre
  • Preis pro Jahr: 100,00 €

3. SHC

  • Bearbeitungszeit: ca. 2 Wochen
  • Min. Vertragslaufzeit: 2 Jahre
  • Preis (pro Jahr): 95,96 €

4. T-Systems

  • Bearbeitungszeit: ca. 4 Wochen
  • Min. Vertragslaufzeit: 2 Jahre
  • Preis (pro Jahr): 99,96 €

Fernsignaturkonto bei eHBA-Antrag über D-Trust 

Berufsgruppen, die den Heilberufsausweis über bei D-Trust bestellen, können im Rahmen des Antragsprozesses ein Häkchen setzen und damit der Verwendung der Identifizierung für sign-me eHealth (eine Fernsignaturlösung für das Gesundheitswesen) zustimmen. Es wird dann eine E-Mail verschickt, welche dazu auffordert, ein Konto für sign-me anzulegen. Sobald ein Konto angelegt wurde, werden entsprechende elektronische Zertifikate erstellt. Eine erneute Identifizierung ist in diesem Prozess nicht notwendig. Das sign-me-Konto und die erstellten elektronischen Zertifikate können dann in d.velop sign – ohne weitere Kosten für Identifizierung und/ oder Registrierung verwendet werden.  

Wichtig: Dies gilt ausschließlich für den eHBA-Antragsprozess bei D-Trust! D. h., dass wenn der eHBA bei einem anderen Anbieter bestellt wird, in diesem Falle kein sign-me Konto beauftragt werden kann.

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