„Jetzt wird Europa wirklich digital.“ Fast euphorisch feierte die Bundesdruckerei im Jahr 2016 die immer näher rückende eIDAS-Verordnung. Eine Verordnung, die mit dem Ziel beschlossen wurde, einen einheitlichen Standard für die digitale Unterschrift von elektronischen Dokumenten innerhalb der EU zu schaffen. Grund für die Euphorie waren nicht nur mögliche Vorteile für Bürger und Unternehmen, sondern vor allem die extrem positiven Prognosen für wirtschaftliches Wachstum. Es bestehe ein Potenzial für 415 Mrd. € zusätzliche Wirtschaftsleistung und bis zu 3,8 Mio. zusätzliche Arbeitsplätze. Gigantische wirtschaftliche Potenziale.
Was genau hinter der eIDAS-Verordnung steckt, welche Vorteile die Verordnung bietet und wie sogenannte Vertrauensdienste aussehen, schauen wir uns in diesem Artikel etwas genauer an.
Was ist eIDAS?
eIDAS ist die Abkürzung für „electronic Identification, Authentication and trust Services“. In den Bereichen elektronische Identifizierung und elektronische Vertrauensdienste schafft die eIDAS-Verordnung einheitliche Regelungen für elektronische Signaturen (eIDAS-Signatur), Siegel, Zeitstempel, Einschreiben und Webseiten-Zertifikate.
Der Begriff „eIDAS-Verordnung“ wird als Kurzform für die europäische „Verordnung Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG“ verwendet. Die Verordnung gilt seit dem 01. Juli 2016 in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum.
Die eIDAS-Verordnung auf einen Blick
Name: eIDAS (Abkürzung für: electronic IdDentification, Authentication and trust Services)
Verordnung: EU-Verordnung 910/2014
Titel: Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG
Inhalte: elektronische Signaturen (eIDAS-Signaturen), Siegel, Zeitstempel und Einschreiben sowie Webseiten-Zertifikate
Geltungsbereich: europaweit (EU-Mitgliedsstaaten und Europäischer Wirtschaftsraum)
Inkrafttreten: 17. September 2014
Anzuwenden: 01. Juli 2016
Was sind die Vorteile der eIDAS-Verordnung?
Die eIDAS-Verordnung sorgt im Bereich elektronischer Signaturen für höhere Rechtssicherheit. Die EU-Verordnung 910/2014 ersetzt die Signaturrichtlinie aus dem Jahr 1999 und auch das deutsche Signaturgesetz durch einen einheitlichen Standard für die elektronische Identifizierung. Ein wichtiger Schritt für die EU auf dem Weg zum angestrebten digitalen Binnenmarkt (Digital Single Market). Online einen Kredit aufnehmen, im Ausland ein Auto kaufen, Verträge digital und grenzübergreifend zeichnen, das alles wird aufgrund der eIDAS deutschlandweit in Zukunft problemlos möglich sein, sofern das Gesetz nicht zwingend die Schriftform vorsieht. Die Vorteile der EU-Verordnung 910/2014 für Mitgliedsstaaten, Bürger und Unternehmen sind zweifelsohne groß:
- Einheitliche Richtlinien für alle Mitgliedstaaten innerhalb der EU
- Sichere digitale Abläufe durch anerkannte Identifizierungsmöglichkeiten
- Ermöglichung einer digitalen Fernunterschrift (auch über Mobilgeräte)
- Höhere Rechtssicherheit durch eIDAS-Verordnung bei elektronischen Signaturen
- Reduktion und Vereinfachung von bürokratischen Prozessen
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Was sind Vertrauensdienste und wie kann ich diese nutzen?
Mit der Veröffentlichung des eIDAS-Durchführungsgesetz am 28. Juli 2017 im Bundesgesetzblatt hat Deutschland die eIDAS-Verordnung in nationales Recht umgesetzt und unter anderem die Signaturverordnung abgelöst. Kernstück des eIDAS-Durchführungsgesetzes ist das Vertrauensdienstegesetz (VDG). Zu den elektronischen Vertrauensdiensten gehören:
- die Erstellung von eIDAS-Zertifikaten für fortgeschrittene und qualifizierte elektronische Signaturen (auch fernausgelöst)
- Qualifizierte Website-Zertifikate
- Fortgeschrittene und qualifizierte Zeitstempel
- Elektronische Einschreib-Zustelldienste
- Erstellung von Zertifikaten für fortgeschrittene und qualifizierte Siegel

eIDAS-Durchführungsgesetz – Ihre Vorteile durch Vertrauensdienste
Mithilfe dieser Vertrauensdienste soll es innerhalb der gesamten Europäischen Union möglich sein, elektronische Transaktionen durchzuführen – und das sicher, rechtskräftig, kostengünstig und papierlos. Anbieter, die Vertrauensdienste anbieten wollen, müssen einen entsprechenden Qualifizierungsstatus von der zuständigen Aufsichtsstelle erlangen. Eine europaweite Übersicht aller „Trusted Service Provider“ ist auf der folgenden Landkarte frei zugänglich dargestellt: Zur eIDAS-Map
eIDAS-Signatur als letzter Baustein eines voll-digitalisierten Dokumenten-Workflows
Ohne Zweifel ist die digitale Unterschrift der Vertrauensdienst mit den größten Auswirkungen auf die weitere Digitalisierung innerhalb der EU. Schließlich schließt diese die letzte Lücke innerhalb eines voll-digitalisierten Dokumenten-Workflows. Besonders deutlich wird dies am Beispiel des Vertragsmanagements. Verträge werden in den meisten Fällen von mindestens zwei Vertragspartnern unterzeichnet. Im Falle einer elektronischen Signatur benötigt jeder Vertragspartner ein Signaturzertifikat, welches von den unterschiedlichsten Signaturerstellungseinheiten zur Verfügung gestellt werden kann. Seit der Einführung der eIDAS gibt es nun auch die Möglichkeit der Fernsignatur. Bei der Fernsignatur wird das eIDAS-Zertifikat von einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) zur Verfügung gestellt. So kann die Signatur an jedem Gerät (Desktop, iPad, iPhone usw.) ausgelöst werden. Falls die Teilnehmer noch kein Zertifikat besitzen, kann die Authentifizierung und Bereitstellung des Zertifikates innerhalb weniger Minuten erfolgen.
ECM-Systeme bieten in diesem Szenario den großen Vorteil, dass eine Integration des kompletten Prozesses der eIDAS-Signatur inkl. der Registrierung in die ohnehin vorhandenen Lösungen für Vertragsmanagement oder Workflow-Systeme abgebildet werden kann. Sicher, nutzerfreundlich und komplett ohne Medienbrüche.