Fernsignatur in 3 Minuten: Das Wichtigste im Überblick

Veröffentlicht 16.04.2021

Christina Elbert Vice President Product Sales d.velop

Fernsignatur – Der richtige Schritt in Richtung Digitalisierung

Einerseits als nächster Evolutionsschritt der Digitalisierung betitelt, andererseits skeptisch hinterfragt – die Fernsignatur sorgte nach Inkrafttreten der eIDAS-Verordnung im Jahr 2016 für eine deutschlandweite Umstellung der Umsetzung elektronischer Unterschriften. Und zwar in die richtige Richtung. Erhalten Sie jetzt Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema Fernsignatur.

Was ist eine Fernsignatur?

Die Fernsignatur ist eine elektronische Signatur, die keine Signaturkarte zur Erstellung benötigt. Was eine Signaturkarte ist und wie der Signaturprozess bislang mit Signaturkarte funktioniert, dazu kommen wir gleich. Die Fernsignatur wird im Gegensatz zur Signaturkarte von einem sogenannten Vertrauensdiensteanbieter im Auftrag der unterzeichnenden Person erstellt und ist bei der Wahl der qualifizierten elektronischen Signatur genauso rechtsgültig, wie eine handschriftliche Unterschrift.

Was sind die Vorteile der Fernsignatur?

Der Vorteil der Fernsignatur liegt auf der Hand: Zur Erstellung der elektronischen Signatur benötigen Sie keine technische Ausstattung mehr, sondern lediglich ein internetfähiges Endgerät. So reicht für die Erstellung Ihrer Signatur Ihr Smartphone aus. Lesegerät samt Signaturkarte haben somit ausgedient. Darüber hinaus sind durch zusätzliche Sicherheitsanforderungen höchste Sicherheitsstandards bei der Ausführung der Fernsignatur gewährleistet.

Kurz gesagt: Höhere Sicherheit, weniger lästige Arbeitsschritte.

Wie funktioniert eine Fernsignatur nach eIDAS?

Bisher: Elektronische Signatur per Signaturkarte

Wer eine rechtsgültige elektronische Signatur auf seine Dokumente setzen wollte, musste bisher auf eine Signatursoftware, ein Kartenlesegerät und eine entsprechende elektronische Signaturkarte zurückgreifen.

Was ist eine Signaturkarte?

Die Signaturkarte hat das Format einer Scheckkarte inklusive eingebettetem Microchip und wurde über ein Lesegerät eingelesen. Das Lesegerät ist wiederum für gewöhnlich mit dem PC verbunden, so dass mithilfe der Signaturfunktion des Microchips elektronische Dokumente digital signiert werden können.

eSignatur per Signaturkarte: Ein Signatur-Verfahren mit Schwächen

Auch wenn die technische Umsetzung per Signaturkarte dank sogenannter Zwei-Faktor-Authentifizierung die entsprechende Sicherheit für den Anwender gewährleistet, lässt die Flexibilität durch die Abhängigkeit zu den zwei Gegenständen zu wünschen übrig.

Jetzt: Fernsignatur nach eIDAS

Was in Deutschland vorher rechtlich nicht möglich war, wurde durch die eIDAS-Verordnung schließlich ermöglicht: die Fernsignatur – ganz ohne technische Ausstattung. Hierbei ist die Identität der unterzeichnenden Person gegenüber einem sogenannten Vertrauensdiensteanbieter nachzuweisen. Der Anbieter beglaubigt dann bei jeder Unterschrift, dass es sich tatsächlich um die richtige Person handelt.

eIDAS-Anbieter – Fernsignatur-Anbieter der d.velop AG

Die d.velop AG arbeitet dabei momentan mit den Vertrauensdiensteanbieter der Bundesdruckerei D-TRUST sowie Swisscom zusammen. Grundsätzlich lassen sich auf Kundenwunsch in Abstimmung auch weitere Vertrauensdiensteanbeiter anbinden.

Wege zur Identifikation für die Fernsignatur

Als ein Identifizierungsmittel kann der neue Online-Ausweis dienen. So kann beispielsweise ein NFC-fähiges Smartphone ganz einfach die Rolle des Kartenlesers übernehmen, wodurch eine rechtsgültige Signatur mit dem Smartphone ermöglicht wird. Identifizierung und Authentifizierung laufen in diesem Fall in einem Schritt ab. Es gibt außerdem noch andere Wege zur Identifizierung, wie Video-Ident, Giro-Ident oder dem Vor-Ort Ident.

Wie sicher ist eine Fernsignatur?

Im Grunde genommen ist die Frage nach der Sicherheit schnell beantwortet: Die Fernsignatur erfüllt höchste Sicherheitsstandards und die Anbieter werden in regelmäßigen Abständen durch die nationale Aufsicht auditiert. Um seinem Titel auch gerecht zu werden, bildet die Basis des Fernsignatur-Verfahrens eine verlässliche, transparente und vertrauliche Kommunikation des Vertrauensdiensteanbieters mit dem Unterzeichner.

Vertrauensdiensteanbieter durch Bundesamt für Sicherheit geprüft

Vertrauensdiensteanbieter weisen ein äußerst anspruchsvolles Qualifikationsverfahren beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor und halten entsprechend strenge Sicherheitsanforderungen rund um die Identifizierung und Authentifizierung des Unterzeichners ein. Der Schutz vor Signaturfälschungen, die Verwendung des Signaturschlüssels durch Dritte sowie die unbemerkte Veränderung des zu unterzeichnenden Dokumentes während der Übertragung sind durch die zusätzlichen Sicherheitsanforderungen ausgeschlossen.

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Welche Fernsignatur-Anbieter gibt es?

In Deutschland gibt es zurzeit wenige Vertrauensdiensteanbieter für die rechtsgültige Umsetzung der Fernsignatur.  Die sogenannte European Union Trusted List (EUTL) gibt Ihnen einen Überblick zu sämtlichen Fernsignatur Anbietern.

eIDAS-konforme Fernsignatur mit d.velop sign

Die rechtsgültige digitale Signatur mit d.velop sign wird durch D-TRUST, dem Vertrauensanbieter der Bundesdruckerei, ermöglicht. Die qualifizierte Fernsignatur nach eIDAS-Verordnung ist somit in der EU rechtskräftig anerkannt und erfüllt strenge Sicherheitsanforderungen. Erfahren Sie mehr über die Signatur-App d.velop sign mit einer kostenlosen Demo.