Die digitale Unterschrift und das RVG – vereinbar oder im Widerspruch?

Veröffentlicht 28.06.2022

Mark Kesselmann Product Marketing Manager d.velop

Handy mit App zur digitalen Unterschrift

Ein Rechtsstreit ist in der Regel für alle Beteiligten mit Stress verbunden. Während sich der Prozess oftmals ins scheinbar Unendliche zieht und an den Nerven zehrt, kommen auf Mandanten und Anwälte noch eine Vielzahl bürokratischer Dokumente hinzu – so auch die Rechnung des Anwalts, dessen Modalitäten im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt sind. Doch wie lässt sich das RVG mit der digitalen Unterschrift vereinbaren, die in der digitalisierten Arbeitswelt inzwischen zur festen Größe geworden ist? Um genau diese Frage dreht sich dieser Beitrag.

Was ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)? 

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) regelt die Höhe der Vergütung von Rechtsanwälten in Deutschland sowie der Vergütung zugrunde liegende Vereinbarungen. Genauer gesagt handelt es sich hierbei um die folgenden beiden Dokumente: die Vergütungsvereinbarung und die (Be-)Rechnung. 

Vergütungsvereinbarung

Im Rahmen der Vergütungsvereinbarung werden sämtliche Modalitäten zur Durchsetzung des Vergütungsansprungs geregelt. Es handelt sich somit um einen individuellen Vertrag zwischen Rechtsanwalt und Mandant, der beispielsweise durch eine Vergütungsvereinbarung auf Stundenbasis von der gesetzlichen Vergütung abweichen kann. 

(Be-)Rechnung der Rechtsanwaltsvergütung 

Die Rechnung des Rechtsanwalts (auch: Kostennote) ist dem Auftraggeber mitzuteilen und vom Rechtsanwalt zu unterschreiben. Der Mindestinhalt ergibt sich aus § 10 RVG.  

Ziel des RVG 

Das RVG trat zum 1. Juli 2004 in Kraft und ersetzte die bislang geltende Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (kurz: BRAGO). Ziel des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ist die einfache und transparente Gestaltung des Kosten- und Vergütungsrechts zwischen Rechtsanwalt und Mandant. 

6 Schritte zur Einführung einer digitalen Unterschrift

Welches Schriftformerfordernis gilt laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)?  

Mit der Rechtsanwaltsvergütung geht eine Unterschriftserfordernis gemäß § 10 Abs. 1 RVG einher. Die Unterschrift des Rechtsanwalts unterliegt wiederum dem sogenannten Schriftformerfordernis nach § 126 BGB. Für eine gesetzeskonforme Rechnung reicht ein Faksimilestempel oder eine eingescannte Unterschrift nicht aus – Rechtsanwälte haben die Rechnung daher eigenhändig zu unterzeichnen.  

Rechtsanwaltsvergütung als elektronische Rechnung ausstellen und empfangen 

Die Digitalisierung macht auch vor Anwaltskanzleien nicht halt: Rechtsanwälte können ihre Rechnung auch elektronisch übermitteln. Die Zustimmung zur Ausstellung elektronischer Rechnungen ist in § 14 Abs. 1 UStG geregelt. Mithilfe einer digitalen Rechnungsverarbeitung lässt sich der Rechnungsaustausch zwischen Mandanten und Anwälten um ein Vielfaches vereinfachen und beschleunigen.  

Einsatzmöglichkeiten der digitalen Unterschrift im Rahmen des RVG 

Einfache elektronische Signatur für Vergütungsvereinbarungen 

Vergütungsvereinbarungen zwischen Rechtsanwalt und Mandant unterliegen grundsätzlich der Textform nach § 126b BGB. Dies ergibt sich aus § 3a RVG. Bedeutet: Vergütungsvereinbarungen können bereits mit einer einfachen elektronischen Unterschrift unterzeichnet werden, um die Anforderungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes zu erfüllen.  

Qualifizierte elektronische Signatur für Anwaltsrechnungen 

Im Gegensatz zu Vergütungsvereinbarungen sind die Anforderungen an die digitale Unterschrift für Anwaltsrechnungen deutlich schärfer ausgelegt. Demnach reichen nach § 10 RVG sowohl die einfache als auch die fortgeschrittene elektronische Rechnung nicht aus, um Anwaltsrechnungen gesetzeskonform zu unterschreiben. Lediglich die qualifizierte elektronische Signatur kommt in diesem Fall infrage. 

Gelten auch für Steuerberater die Anforderungen an die digitale Unterschrift nach RVG? 

Die kurze Antwort lautet: Nein. Die Anforderungen an die digitale Unterschrift für Steuerberater unterliegen der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Der wichtigste Unterschied liegt darin, dass im Falle einer Zustimmung des Mandanten die Rechnung des Steuerberaters auch in Textform ausgestellt und somit auch mit einer einfachen elektronischen Signatur unterzeichnet werden kann.  

Anwaltsrechnungen einfach digital unterschreiben – dank d.velop sign 

Auch wenn sich die Arbeitswelt ganz klar in Richtung papierloses Büro entwickelt – viele Anwaltskanzleien setzen weiterhin auch papierbasierte Verträge. Dies liegt oftmals daran, dass der Aufwand zur Erstellung einer qualifizierten elektronischen Signatur scheinbar zu hoch ist und sich der Zeitaufwand nicht lohnt. Smarte Signatur-Lösungen wie d.velop sign sorgen hier für die nötige Prozessbeschleunigung, sodass der digitale Signaturprozess inklusive Erstellung einer QES einfach und schnell vollzogen wird.  

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