Die öffentliche Verwaltung muss smarter, agiler, digitaler – endlich mal moderner werden. Diesen schweren Seufzer aus der Bevölkerung nimmt man in den vergangenen Jahren allzu häufig wahr: Laut einer Studie im Auftrag des Digitalverbands Bitkom möchte die Mehrheit (80 Prozent) der Bürger:innen in Deutschland ihre Verwaltungsangelegenheiten digital erledigen. Jede zweite Person (58 Prozent) wäre bereit, die eigenen Daten einmalig bei einer Behörde zu hinterlegen.
Wünsche der Bürger:innen sollen mit RegMoG in Erfüllung gehen
Dabei würden die Menschen die öffentliche Hand gar ermächtigen, dass diese sensiblen Daten unter den Behörden ausgetauscht und wieder verwendet werden dürfen. Mit dem Registermodernisierungsgesetz (RegMoG) sollen die Wünsche der Bürger:innen in Erfüllung gehen. Denn im Zuge der digitalen und bürgerfreundlichen Verwaltung wird auch die deutsche Registerlandschaft mithilfe von RegMoG umfangreich entstaubt.
Diesen „bedeutenden Baustein für moderne Register der öffentlichen Verwaltung“ schauen wir uns nun genauer an.
Was besagt das Registermodernisierungsgesetz – kurz RegMoG?
Durch das Gesetz zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung und zur Änderung weiterer Gesetze (Registermodernisierungsgesetz – RegMoG), verabschiedet im April 2021, sollen Verwaltungsdaten mithilfe eines veränderungsfesten und übergreifenden „Ordnungsmerkmals“, der steuerlichen Identifikationsnummer (Steuer-ID), sicher und datenschutzkonform der richtigen Person zugeordnet werden.
Sichere Identifizierungsmöglichkeit der Bürger:innen
Mit anderen Worten: Mit diesem numerischen Personenkennzeichen, wie die Steuer-Identifikationsnummer auch genannt wird, schafft der Gesetzgeber eine sichere Identifizierungsmöglichkeit der Bürger:innen. Dadurch können zugehörige Datensätze einander eindeutig zugeordnet werden. Zudem wird dadurch ein registerübergreifendes Identitätsmanagement unter Einhaltung datenschutz- und verfassungsrechtlicher Bestimmungen ermöglicht.
Was verändert sich mit dem Registermodernisierungsgesetz?
Kern des Registermodernisierungsgesetzes ist die Einführung einer einheitlichen Identifikationsnummer (ID), die künftig über alle Register der öffentlichen Verwaltung hinweg verwendet wird – vom Melderegister über das Rentenregister bis hin zu Steuer- und Sozialdaten. Sie basiert auf der bereits bekannten Steuer-ID und dient als Schlüssel zur eindeutigen Identifikation.
Ziel: Die Verwaltung muss Bürger:innen nicht mehrfach nach denselben Informationen fragen, die bereits in einem anderen Online-Register vorliegen.
Verknüpfung der Daten – anstelle von Datensilos
Bisher arbeiteten viele Behörden mit Insellösungen und dezentralen Registern. Künftig werden diese miteinander verknüpft, um eAkten zentral verwalten und austauschen zu können. Das bedeutet:
- Daten müssen nur noch einmal angegeben werden
- Digitale Kommunikation zwischen Behörden wird einfacher und schneller
- Weniger Medienbrüche, weniger Papier
Was bedeutet das für Bürger:innen?
- Behördengänge entfallen: Onlinedienste werden Standard
- Daten können sicher und digital abgerufen werden
- Die digitale Identität in Deutschland wird gestärkt
- E-Government in Deutschland wird nutzerfreundlicher, effizienter und schneller
Fokus auf Datenschutz & sichere Daten
Die Einführung einer einheitlichen Identifikationsnummer ist ein sensibles Thema. Deshalb wird das Projekt eng mit den Datenschutzrichtlinien abgestimmt:
- Strenge Regeln laut Registergesetz und E-Recht
- Zugriff nur mit berechtigtem Interesse
- Hohe Standards für sichere Daten und Schutz der Privatsphäre
Ziel: moderne Behörden bieten online Bürgerserviceleistungen
Durch die Verknüpfung von Online-Dienstleistungen und zentralen Registern können Verwaltungsprozesse massiv beschleunigt werden:
- Schnelle Anmeldung bei Wohnsitzwechsel
- Einfacher Zugriff auf digitale Akten bei Anträgen
- Einheitliche Basis für papierloses Arbeiten und mehr Automatisierung
Warum wird das Gesetz zur Registermodernisierung benötigt?
Die Verwaltungsleistungen in Deutschland sollen nutzerfreundlich digitalisiert werden. Die Voraussetzung dafür ist die ganzheitliche elektronische Übermittlung von Daten und Nachweisen durch Bürger:innen an die Behörden – und umgekehrt. Damit die Antragstellenden ihre Daten nicht bei jeder Beantragung von Verwaltungsleistungen aufs Neue einreichen müssen, wird das sogenannte „Once-Only“-Prinzip verfolgt.
Personenverwechslungen sind nicht erlaubt
In diesem Zusammenhang ist es essenziell, dass es zu keinerlei Personenverwechslung kommt und die Antragstellenden bei der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen im Sinne des Onlinezugangsgesetzes (OZG) eindeutig identifiziert werden können. Um dies zu ermöglichen, wurde das Registermodernisierungsgesetz ins Leben gerufen.
Digitale Register: Wie profitieren die Bürger:innen?
Weniger Bürokratie, mehr Tempo, höchste Sicherheit: Dank digitalen Akten laufen viele Behördenvorgänge heute papierlos – egal, ob schnell anmelden, Daten online einreichen oder Auskünfte per digitaler Kommunikation erhalten. Digitale Register und automatisierte Prozesse sparen Zeit, Wege und Nerven – für Bürger:innen und Verwaltungen gleichermaßen.
Und der Datenschutz?
Gerade weil persönliche Daten verarbeitet werden, gilt: Datenschutz first. Mit dem Registergesetz, moderner E-Recht-Infrastruktur und klarer Kontrolle sorgen digitale Identität und sichere Daten für Vertrauen in das E-Government in Deutschland. Alle digitalen Register folgen strengen gesetzlichen Vorgaben und setzen auf höchste Sicherheitsstandards – für maximalen Schutz sensibler Informationen.
Was ist ein Register nach RegMoG?
Im Kontext des Registermodernisierungsgesetzes versteht man unter dem Begriff „Register“ die elektronisch geführten Datenbestände in einer Behörde. Laut dem IT-Planungsrat gibt es derzeit über 375 zentrale und dezentrale Register. Davon wurden 51 prioritäre Register benannt, in welche eine bereichsübergreifende Identifikationsnummer (die Steuer-ID) als übergreifendes Ordnungsmerkmal für natürliche Personen eingespeichert werden soll.
Die 10 „Top-Register“ der Registermodernisierung
Zu den besonders relevanten Registern („Top-Register“), in denen die Verwendung der Steuer-ID vorgesehen ist und deren Datenbestände für das Once-Only-Prinzip bevorzugt genutzt werden sollen, zählen unter anderem:
- Melderegister (Bereich Inneres)
- Personenstandsregister (Bereich Inneres)
- Passregister (Bereich Inneres)
- Personalausweisregister (Bereich Inneres)
- Ausländerzentralregister (Bereich Inneres)
- Zentrales Fahrzeugregister (Bereich Verkehr)
- Versichertenverzeichnisse der Krankenkassen (Bereich Arbeit & Soziales)
- Betriebedaten der Bundesagentur für Arbeit (Bereich Arbeit & Soziales)
- Identifikationsnummernregister (Bereich Finanzen)
- Bundeszentralregister (Bereich Justiz)
Steuer-ID als übergreifendes Ordnungsmerkmal in Verwaltungsregistern
Der wichtigste Inhalt des RegMoG ist das Stammgesetz zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung (Identifikationsnummerngesetz – IDNrG). Doch warum greift man dabei auf die Steuer-ID zurück?
Praxisnähe und Datenschutz spielen eine wichtige Rolle
Bei solchen großen Vorhaben, wie der Registermodernisierung, ist es sinnvoll, auf bestehende Strukturen zurückzugreifen, um es zügig realisieren zu können. Hier spielen Praxisnähe und Datenschutz eine wichtige Rolle. Die elfstellige Steuer-ID erfüllt all die Kriterien dieser Mammutaufgabe, denn sie ist bereits in vielen Registern hinterlegt und eignet sich dadurch besonders gut zu Identifikationszwecken.
Steuer-ID ist eine „nicht-sprechende“ Identifikationsnummer
Außerdem ist die Steuer-ID eine „nicht-sprechende“ Identifikationsnummer: Sie wird zufällig generiert und enthält keinerlei Informationen über die Person; auch lässt sie keine Rückschlüsse auf diese Person zu. Die Steuer-Identifikationsnummer soll die Interaktion zwischen den Antragstellenden und der Behörde vereinfachen.
Das Registermodernisierungsgesetz ist überfällig
Grundsätzlich sind die einzelnen Register nicht miteinander vernetzt. Aufgrund der behördlichen Zuständigkeiten und der föderalen Strukturen in Deutschland wird auch der Datenbestand häufig nur dezentral organisiert. Zudem werden die Datensätze an verschiedenen Orten innerhalb einer Behörde vorgehalten – mit teilweise abweichenden Stammdaten zu einer Person. Die Anzahl derjenigen Behörden, welche auf diese Daten zugreifen dürfen, ist derzeit noch sehr begrenzt.
Bürger:innen über analoge Arbeitsweise der Behörden nicht glücklich
Dies kann unter Umständen negative Auswirkungen auf die Zufriedenheit von Mensch und Behörde haben: Die Arbeitsbelastung in der öffentlichen Verwaltung steigt und auch die Bürger:innen sind über die bürokratische, analoge Arbeitsweise der Behörden nicht glücklich:
Drei Viertel (76 Prozent) [der Befragten] würden den elektronischen Personalausweis beim Online-Amt nutzen. Ähnlich viele (75 Prozent) sprechen sich für ein einheitliches Servicekonto aus, über das man sich identifizieren, authentifizieren und Zugang zu allen digitalen Verwaltungsleistungen haben kann.
Digitalverband Bitkom
Die fünf wichtigsten Vorteile der Registermodernisierung
- Zeit- und Kostenersparnis für Antragstellende und Behörden durch vorausgefüllte Formulare
- Once-Only-Prinzip: Einmalige Übermittlung von Informationen an die Behörde
- Nutzerfreundliches digitales Verwaltungsangebot innerhalb der EU für alle Bürger:innen
- Qualitativ hochwertige, aktuelle Daten in öffentlichen Registern
- Hoher Schutz personenbezogener Daten durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen
Zeitersparnis durch die Registermodernisierung
Laut Statistischem Bundesamt „könnten Bürger bei einer vollständigen Digitalisierung der Top-35-Verwaltungsleistungen 47 % des bisherigen Zeitaufwands für Behördengänge sparen (ca. 84 Mio. Stunden pro Jahr). Die Verwaltung könnte mit ca. 64 Mio. Stunden pro Jahr (entspricht 3,9 Mrd. EUR) den Aufwand um rund 60 % verringern und die gewonnene Zeit statt in Datenerfassung und -bearbeitung in wertstiftende Tätigkeiten investieren.“
Registermodernisierungsgesetz nach dem Once-Only-Prinzip
Durch die Modernisierung der Registerlandschaft wird es den Bürgern:innen möglich sein, alle relevanten Verwaltungsleistungen auf digitalem Wege zu beantragen. Dabei soll auch das Erbringen der Leistungen seitens der Behörde ausschließlich digital erfolgen.
Hier greift das Once-Only-Prinzip: Die Antragstellenden übermitteln ihre Daten einer Behörde nur ein einziges Mal. Benötigt eine andere Behörde diese Daten ebenfalls, so kann sie auf Wunsch (und Erlaubnis) der betroffenen Person die vorhandenen Daten abrufen – ganz gleich, bei welcher öffentlichen Stelle die Personendaten zu dem Zeitpunkt liegen. Somit entfällt das erneute Anfordern von Daten bei den Bürgern:innen: Die Effizienz in der öffentlichen Verwaltung steigt – die Zufriedenheit bei den Antragstellenden ebenfalls.
Das Herzstück bildet Once-only: Familien müssen vor allem beim Elterngeldantrag künftig deutlich weniger Nachweise einreichen.
Bundes-CIO Dr. Markus Richter
Grenzüberschreitendes Once-Only-Prinzip
Zukünftig soll das Once-Only-Prinzip allen Bürger:innen der EU angeboten werden: Dabei sollen bestimmte Verwaltungsverfahren grenzüberschreitend bereitgestellt werden, sodass diese medienbruchfrei online ausgeführt werden können. Auch hier gilt: Die Bürger:innen müssen ihre Daten nur einmal an die Behörden – diesmal grenzüberschreitend – übermitteln.
Dafür müssen jedoch zuerst einige Baustellen bewältigt werden, wie zum Beispiel die Weiterentwicklung relevanter Register, Ausbau technischer Infrastruktur oder der Anschluss an das europäische technische System (SDG-VO).
Zusammenhang RegMoG und OZG
Das Registermodernisierungsgesetz ist eng mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) verknüpft. Denn um Verwaltungsleistungen den Bürgern:innen und Unternehmen digital anbieten zu können, müssen die öffentlichen Verwaltungen auf aktuelle, elektronisch geführte Datenbestände zugreifen: die Register. Mithilfe des Registermodernisierungsgesetzes (RegMoG) sollen Registerstrukturen miteinander vernetzt werden, was die Antragsbearbeitung innerhalb der Behörden effizienter machen soll. Für die effektive Umsetzung des OZG ist das RegMoG als der Treiber der Verwaltungsdigitalisierung daher unabdingbar.
Gesetz zur Registermodernisierung und DSGVO
Die Weitergabe von persönlichen Daten der Bürger:inen wird in Deutschland (und der EU) streng überwacht. So auch im Zuge der Registermodernisierung. Dabei soll sichergestellt werden, dass die Behörden die persönlichen Daten der Antragstellenden für die Aufgabenerfüllung schnell miteinander austauschen dürfen. Vorausgesetzt, es werden datenschutzrechtliche Zulässigkeitsbestimmungen beachtet und eingehalten. Auch die unzulässige Zusammenstellung der Persönlichkeitsprofile soll bei der zwischenbehördlichen Übermittlung der Daten verhindert werden. Damit dies gelingt, sollen in erster Linie derzeitige organisatorische, rechtliche und technische Anforderungen angepasst werden.
Registermodernisierung mit „Privacy by Design“
Die Registermodernisierung hat sich zur Aufgabe gemacht, alle relevanten Datenschutzanforderungen konsequent zu verfolgen: Datenschutzgrundsätze sollen umgesetzt, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ausnahmslos geschützt und die Rechte der Betroffenen gestärkt werden.
Im Sinne von „Privacy by Design“ bzw. „Data Protection by Design“ – „Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen“ soll laut Art.25 – EU-DSGVO „… durch Voreinstellung sichergestellt werden, dass grundsätzlich nur personenbezogene Daten verarbeitet werden, deren Verarbeitung für den jeweiligen bestimmten Verarbeitungszweck erforderlich ist.“
Sicherheit durch individualisiertes „Datenschutzcockpit“
Für die Transparenz und die Sicherheit der Daten soll ein individualisiertes „Datenschutzcockpit“ sorgen. Dadurch erhalten die Antragstellenden eine digitale Übersicht über die zwischen den Behörden vorgenommenen Datenübermittlungen unter der Nutzung der Identifikationsnummer – einfacher und leichter nachvollziehbar als je zuvor.
Folgende Informationen werden im Cockpit angezeigt:
- Bezeichnung der Behörde
- Art der Leistung
- Definition der Daten
- Der entsprechende Grund
Laut dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) soll „ein Datencockpit jedem Bürger die Möglichkeit geben, zukünftig bequem und digital nachvollziehen zu können, welche Behörde, z. B. bei der Beantragung einer Leistung, zu welchem Zeitpunkt aus welchem Grund auf welche ihrer Daten zugegriffen hat.“
Unerlaubte Zugriffe aus verschiedenen Registern nicht möglich
Es soll eine unerlaubte Profilbildung aufgrund von personenbezogenen Daten, zusammengetragen aus den verschiedenen Registern, technisch und gesetzlich nicht möglich sein. Auch werden manuelle Abgleiche von Trefferlisten mithilfe eindeutiger Zuordnung der personenbezogenen Datensätze überflüssig. Ein unerlaubter Datenzugriff unbeteiligter Dritter wird somit ausgeschlossen.
Registerübergreifendes Identitätsmanagement: effizient und sicher
Es ist allgemein bekannt, dass verschiedene Behörden die Datensätze der Bürger:innen auch heute schon untereinander tauschen. Ein registerübergreifendes Identitätsmanagement soll bei der zwischenbehördlichen Kommunikation Abhilfe schaffen. Es ermöglicht sowohl eine eindeutige Zuordnung angefragter Personendaten als auch einen sicheren, effizienten Datenaustausch zwischen den Behördenstellen mit einer entsprechenden Berechtigung in unmittelbarem Zusammenhang mit den OZG-Leistungen. Dabei verbleiben die gespeicherten Informationen unverändert in den dezentralen Registern – es soll kein neuer zentraler Datenbestand entstehen.
Technische Infrastruktur & Herausforderungen
Die Registermodernisierung stellt hohe Anforderungen an die IT: Veraltete Systeme müssen angebunden oder ersetzt, föderale Strukturen harmonisiert und Schnittstellen standardisiert werden. Besonders herausfordernd sind der sichere Datenaustausch zwischen Behörden, der Aufbau zentraler Registerzugänge und die Einhaltung hoher Datenschutzstandards. Ohne leistungsfähige Cloud-Infrastrukturen, interoperable IT-Architekturen und klare Zuständigkeiten bleibt die digitale Vernetzung ein Flickenteppich.
Registermodernisierung im Zusammenhang mit Zensus 2022
Bereits seit 2011 findet alle zehn Jahre ein EU-weiter Zensus statt, an dem sich auch Deutschland beteiligt. Bedingt durch die Corona-Pandemie findet der Zensus diesmal ein Jahr später statt. Für diese statistische Erhebung der Bevölkerungszahl werden Daten aus Verwaltungsregistern genutzt, wobei die Mehrheit der Bürger:innen nicht mehr befragt werden muss.
Voraussetzung: Modernisierung der Registerlandschaft
Die EU gibt allerdings vor, dass die sogenannten geokodierten Bevölkerungszahlen voraussichtlich ab dem Jahr 2024 jährlich an die Europäische Kommission übermittelt werden sollen. Die Voraussetzung für einen registerbasierten Zensus aus bereits in der Verwaltung vorhandenen Daten ist demnach die Modernisierung der Registerlandschaft.
Die Vorteile der Registermodernisierung werden auch hier spürbar sein: Bei der automatisierten Datenerhebung stehen die Ergebnisse in kürzeren Abständen zur Verfügung. Die Digitalisierung ermöglicht auch viel detailliertere Auswertungen bestehender Daten für verschiedene Bereiche, wie zum Beispiel Verwaltungen oder Politik.
Wenige berechtigte Personen können auf erhobene Daten zugreifen
Dabei wird der Datenschutz umso intensiver verfolgt: Durch automatisierte Abläufe, moderne Verschlüsselungstechnik, Zugriffsbeschränkungen und weitreichende Sicherheitsmaßnahmen können nur wenige berechtigte Personen auf die erhobenen Daten zugreifen. So gehören arbeitsaufwendige und kostenintensive primärstatistische Befragungen der Bürger:innen schon bald der Vergangenheit an.
Zensus bis 2031 auf sogenannten “Registerzensus” umgestellt
Der Zensus soll bis 2031 nach und nach auf den sogenannten Registerzensus umgestellt werden: Es ist ein rein registerbasiertes Verfahren, bei welchem die zusätzlichen Befragungen entfallen. Der Registerzensus ist laut dem Statistischen Bundesamt „eines der zentralen Zukunftsprojekte der amtlichen Statistik und wichtiger Baustein für eine moderne, digitale Verwaltung in Deutschland.“
Die Hausaufgaben für die öffentliche Verwaltung im Zuge der Registermodernisierung
Damit die öffentliche Verwaltung vom Registermodernisierungsgesetz – auch im Hinblick auf das OZG – profitieren und beide Gesetze bewältigen kann, muss sie dringend nachsitzen. Zu ihren Hausaufgaben gehört nichts Geringeres als die Digitalisierung und Optimierung verwaltungsinterner Prozesse. Neben einer effizienten Verwaltung von Informationen sollten im Zuge der Digitalisierung vor allem innovative Anwendungen, wie zum Beispiel intelligenter Posteingang oder Vorlagenmanagement, eine wesentliche Rolle spielen.
Orientierung im komplexen Labyrinth der Gesetze: Mit dem DMS das OZG 2.0, EGovG, RegMoG & Co. rechtssicher umsetzen
Registermodernisierungsgesetz zusammengefasst
Bundes-CIO Dr. Markus Richter über die Registermodernisierung:
Wir haben in Deutschland über 350 verschiedene Registertypen. Durch eine Modernisierung können wir jährlich Entlastungen im Milliardenbereich erzielen
Bundes-CIO Dr. Markus Richter
Die Registermodernisierung ist ein wichtiges Fundament für das erfolgreiche Digitalisierungsvorhaben von Bund, Ländern und Kommunen in Deutschland. Mit diesem Vorhaben lassen sich die Datenbestände sinnvoll miteinander vernetzen: Mithilfe moderner Register können die Verwaltungsleistungen den Bürgern:innen digital angeboten und serviceorientierte, unbürokratische Verwaltungsprozesse effizient gestaltet werden. Denn das Registermodernisierungsgesetz ist auch ein wesentlicher Bestandteil bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG).
Mit RegMoG kann das Once-Only-Prinzip umgesetzt werden
Mit dem RegMoG kann zudem das sogenannte Once-Only-Prinzip umgesetzt werden: Die Antragstellenden erhalten die Möglichkeit, ihre Stammdaten und Nachweise einer Behörde nur einmalig zu übermitteln. Später können die Behörden diese Daten untereinander tauschen – Einverständnis der jeweiligen Person vorausgesetzt. Dabei soll ein DSGVO-konformes Datenschutzkonzept die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen und somit Vertrauen sowie breite Akzeptanz in der Bevölkerung schaffen. Damit die Umsetzung des RegMoG und des OZG gelingt, müssen die Verwaltungen in erster Linie zeitnah digitalisiert und deren Prozesse optimiert werden.
Zusätzliche Vorschriften am 31. August 2023 in Kraft getreten
Am 31. August 2023 sind zusätzliche Vorschriften in Bezug auf die digitale Verwaltung und die Modernisierung der Register in Kraft getreten. Diese Maßnahmen sollen die bürokratischen Hürden für Bürgerinnen und Bürger im Zusammenhang mit Online-Verwaltungsdiensten minimieren. Die Grundlage dafür bildet das neu verabschiedete Identifikationsnummerngesetz (IDNrG).
Nachweise nur noch einmalig vorlegen
Künftig sind Bürgerinnen und Bürger lediglich verpflichtet, Nachweise und Informationen im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) – wie zum Beispiel für die Fahrzeugzulassung, Bürgergeld oder Leistungen der Rentenversicherung – nur noch einmal vorzulegen. Dabei ist spielt es keine Rolle, ob diese Informationen zuerst bei einer Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörde hinterlegt werden.
ID-Nummer vereinfacht den registerbasierten Zensus
Die Entscheidung darüber, ob die Verwaltung auf bereits verfügbare Daten in anderen Registern zugreifen darf, obliegt den Bürgerinnen und Bürgern bei der Beantragung einer OZG-Verwaltungsleistung in jedem Einzelfall. Die Identifikationsnummer spielt hier eine wichtige Rolle. Denn diese Nummer ermöglicht die Bereinigung, Aktualisierung und Qualitätssicherung des Datenbestands der Register. Darüber hinaus vereinfacht die ID-Nummer den registerbasierten Zensus, was kostspielige Haushaltsbefragungen überflüssig macht. Dies soll zu einer Reduzierung der Bürokratie führen und die Menschen in Deutschland entlasten.
Sicherungsmaßnahmen für die Verwendung der ID-Nummer
Um die persönlichen Daten der Bürgerinnen und Bürger zu schützen, wurden spezielle Sicherungsmaßnahmen für die Verwendung der ID-Nummer eingeführt. Durch das Datenschutzcockpit soll die Transparenz gewährleistet werden. Dieses Tool ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern, von zu Hause aus nachzuverfolgen, welche öffentliche Stelle ihre ID-Nummer für welche Verwaltungsdienste übermittelt hat.
Sicherheit durch individualisiertes „Datenschutzcockpit“
Für die Transparenz und die Sicherheit der Daten soll ein individualisiertes „Datenschutzcockpit“ sorgen. Dadurch erhalten die Antragstellenden eine digitale Übersicht über die zwischen den Behörden vorgenommenen Datenübermittlungen unter der Nutzung der Identifikationsnummer – einfacher und leichter nachvollziehbar als je zuvor.
Folgende Informationen werden im Cockpit angezeigt:
- Bezeichnung der Behörde
- Art der Leistung
- Definition der Daten
- Der entsprechende Grund
Laut dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) soll „ein Datencockpit jedem Bürger die Möglichkeit geben, zukünftig bequem und digital nachvollziehen zu können, welche Behörde, z. B. bei der Beantragung einer Leistung, zu welchem Zeitpunkt aus welchem Grund auf welche ihrer Daten zugegriffen hat.“
Unerlaubter Datenzugriff wird ausgeschlossen
Es soll eine unerlaubte Profilbildung aufgrund von personenbezogenen Daten, zusammengetragen aus den verschiedenen Registern, technisch und gesetzlich nicht möglich sein. Auch werden manuelle Abgleiche von Trefferlisten mithilfe eindeutiger Zuordnung der personenbezogenen Datensätze überflüssig. Ein unerlaubter Datenzugriff unbeteiligter Dritter wird somit ausgeschlossen.
eAkte mit KI: Der Schritt zur smarten Verwaltung
FAQ
Das Registermodernisierungsgesetz zielt auf die Digitalisierung öffentlicher Register und die E-Government-Umsetzung ab, indem es den Weg für digitale Register in der öffentlichen Verwaltung ebnet. Es ermöglicht eine effiziente elektronische Verwaltung durch sichere Datenübertragung, die die digitale Identität Deutschland stärkt und die Einführung von Online-Behördenservices, wie das Personenstandsregister online oder Bürgerregister online, vorantreibt.
Das Registermodernisierungsgesetz (RegMoG) trat am 31. August 2023 mit den Artikeln 1 und 2 sowie Teilen von Artikel 3 in Kraft, nachdem die technischen Voraussetzungen für die digitale Aktenführung und elektronische Register geschaffen wurden. Das Gesetz zielt darauf ab, die Registerlandschaft in Deutschland zu modernisieren und die Verwaltungsdigitalisierung voranzutreiben, indem es eine einheitliche Identifikationsnummer (Steuer-ID) einführt, die als Ordnungsmerkmal in verschiedenen Behördenregistern dient, um die Daten digital zu speichern und den Datenaustausch zwischen Behörden zu vereinfachen – ein wesentlicher Schritt zu einer papierlosen Verwaltung. Weitere Stufen des Inkrafttretens, wie etwa für das Meldewesen, sind für November 2025 und Mai 2026 geplant, was die Online-Behörden und den Online-Registerservice weiter stärken wird.
Die Registermodernisierung in Deutschland erfolgt im Rahmen der Registerreform mit dem Ziel, die Digitalisierung öffentlicher Register voranzutreiben und die Verwaltung umfassend auf elektronische Register umzustellen. Ab 2025 sollen alle relevanten Behördenregister digital und auch das Personenstandsregister online verfügbar sein, was den Weg für eine papierlose Verwaltung und eine schnelle Online-Registrierung über digitale Formulare und sichere E-Postfächer ebnet.
Die Registermodernisierung befördert die öffentliche Verwaltung in Deutschland ins digitale Zeitalter, indem Behördenregister digital vernetzt, digitale Identitäten genutzt und Prozesse wie eine einfache Online-Registrierung, E-Rechnung oder das E-Postfach möglich werden. Durch das Registergesetz und die Registerreform wird eine papierlose, sichere und effiziente Verwaltung im Netz geschaffen – für Bürger:innen, Organisationen und den Online-Service von Behörden.