Skonto – ein Begriff, den jeder Unternehmer und Buchhalter kennt. Aber was verbirgt sich eigentlich dahinter, was ist eine Skontofrist und wie halte ich diese ein? Wir beantworten diese und weitere Fragen für Sie im Blogartikel.
1. Was ist „Skonto“ und warum nutzt man ihn?
Definition Skonto
Der oder das Skonto (italienisch conto, „Rechnung“ und s- für lateinisch ex, „aus, heraus, weg von“, also „aus der Rechnung heraus“) ist im Handel ein Preisnachlass auf den Kaufpreis, den der Verkäufer dem Käufer bei Zahlung innerhalb einer bestimmten Zahlungsfrist einräumt. Ein Skonto wird in den Zahlungsbedingungen vereinbart. Der Käufer bekommt im Rahmen des Kaufvertrags den Kaufgegenstand sofort vom Verkäufer übergeben, muss aber den Kaufpreis nicht Zug um Zug entrichten, sondern erst innerhalb der vorgesehenen Zahlungsfrist. Dadurch wird dem Käufer ein Lieferantenkredit eingeräumt. Der Preisnachlass des Skontos wird gewährt, wenn der Käufer den Kaufpreis entweder sofort oder innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist entrichtet.“ [1]
Bedeutung von Skonto für Kunden, Unternehmen und Lieferanten
Grundsätzlich können beide Parteien – sowohl der Rechnungssteller als auch der Rechnungsempfänger – folgendermaßen von Skonto profitieren:
- Kunden erhalten bei Einhaltung der Zahlungsfrist Vergünstigungen und können somit Geld sparen.
- Unternehmen und Lieferanten können durch den Anreiz zur schnellen Zahlung Mahnverfahren und Zahlungsausfälle vermeiden.
Der Skontoabzug ist für viele Unternehmen und Lieferanten daher ein gutes Mittel zum Zweck, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden, die langfristig ihre Existenz bedrohen könnten.
2. Welche Arten von Skonto gibt es?
Man unterscheidet grundsätzlich zwischen dem Kunden- und dem Lieferantenskonto:

Skonto- Formulierung: Zahlungsbedingungen richtig in der Rechnung ausweisen
Ob nun Kundenskonto oder Lieferantenskonto – in beiden Fällen ist eine eindeutige Formulierung des Skontos wichtig, um Missverständnisse zu vermeiden. Diese kann zum Beispiel kurz auf den Punkt gebracht oder ausführlich sein:
Beispiel einer kurzen Formulierung
Zahlungsziel 10 Tage nach Abnahme abzüglich 2 % Skonto.
Beispiel einer ausführlichen Formulierung
Der Rechnungsbetrag in Höhe von 5.000 Euro (brutto) ist bis zum 25.11.2022 per Überweisung zu zahlen. Bei Zahlung bis zum 18.10.2022 erhalten Sie 2% Skonto und der Rechnungsbetrag reduziert sich auf 4.900 Euro.
3. Was ist der Unterschied zwischen Bonus, Rabatt und Skonto
Die Preisnachlässe Bonus, Rabatt und Skonto lassen sich wie folgt voneinander abgrenzen:

4. Wie berechnet man Skonto?
Bei der Berechnung des Preisnachlasses wird immer vom Brutto-Rechnungsbetrag ausgegangen. Gängig ist ein Skontosatz von zwei bis fünf Prozent und eine Skontofrist von zehn bis 14 Tagen.
Skonto lässt sich mit dieser einfachen Formel berechnen:
Formel zur Berechnung von Skonto
Rechnungsbetrag (€) * Skontosatz (%) = Skontobetrag (€)
Erhöhtes Skonto bei Barzahlung möglich
Darüber hinaus können die Zahlungsvereinbarungen für ein Angebot mit Skonto individuell festgelegt werden. Zum Beispiel ist es möglich, einem Kunden einen höheren Preisnachlass zu geben, wenn er oder sie die Rechnung sofort und in bar begleicht (Barzahlungsrabatt).
Skontosatz hängt meist von individuellen Vereinbarungen ab
Eine weitere Variante ist die Vereinbarung über ein bestimmtes Zahlungsziel, wie zum Beispiel zehn Tage nach der Rechnungsstellung. Üblich sind auch gestaffelte Zahlungsvereinbarungen. Das bedeutet, dass der Skontosatz bei einer kürzeren Skontofrist höher ist und sich mit jeder weiteren Frist verringert. Ein Beispiel: Der Skontosatz beträgt fünf Prozent innerhalb der ersten zehn Tage nach Rechnungsstellung, und zwei Prozent, wenn die Rechnung erst zwischen dem elften und 30. Tag beglichen wird. Tag 30 ist dabei die letzte Skontofrist.
5. Gibt es ein Recht auf Skonto?
Zum Thema Skonto existiert keine gesetzliche Regelung in Deutschland bezüglich Erteilung, Höhe, Zahlungsfristen und -bedingungen. Daher ist der Preisnachlass durch ein Skonto stets freiwillig.
Rechtsgültigkeit durch verbindliche Vereinbarung
Es gibt tatsächlich kein Recht auf Skonto und keine gesetzliche Vorschrift. Auch die VOB/B regelt kein Skontorecht für den Besteller. Sollte aber in einem verbindlichen Angebot oder bei einer Auftragserteilung ein prozentualer Abzug in Form eines Skontos vereinbart worden sein, so ist dieser auch rechtsgültig.
Mündliches Angebot mit Skonto – darauf sollten Sie achten
Wenn man einen Skonto-Abzug mündlich vereinbart hat, sollte man sich eine Bestätigung durch Unterschrift des Auftragnehmers auf den Verhandlungsunterlagen einholen, bzw. kann man sich auch eine Bestätigungs-Mail zusenden lassen. Dies dient zur Absicherung in einem Rechtsstreit. Denn gültig sind nur Konditionen, die auch als „bewiesen“ angesehen werden können.
6. Was ist die Skontofrist und ab wann beginnt sie?
Definition Skontofrist
Die Skontofrist bezeichnet den Zeitraum, innerhalb dessen ein Rechnungssteller seinem Kunden einen Rabatt (Skonto) auf einen Rechnungsbetrag gewährt.
Skontofrist – ab Rechnungsdatum oder Rechnungseingang?
Die Frage lässt sich nicht allgemeingültig beantworten. Es kommt auf die genaue Skonto-Abrede im Vertrag an. Vereinbaren lässt sich schließlich vieles.
Beispiel: Skonto binnen 10 Tagen – wann beginnt die Frist?
Betrachtet man jedoch eine klassische Skontoklausel wie „3% Skonto bei Zahlung binnen 10 Tagen nach Rechnungseingang“, dann beginnt die Frist mit Rechnungseingang beim Auftraggeber, also nicht schon mit dem Rechnungsdatum. Andernfalls hätte es der Rechnungsaussteller in der Hand, die Rechnung so spät zu verschicken, dass eine Skontierung nicht mehr möglich ist.
7. Skontofrist einhalten: Was muss man beachten?
Bleiben wir beim Beispiel „3% Skonto bei Zahlung binnen 10 Tagen nach Rechnungseingang.“ Die Skontofrist gilt in den folgenden Szenarien als eingehalten:
- Bei Barzahlung muss der skontierte Rechnungsbetrag innerhalb der Skontofrist von 10 Tagen (nach Rechnungseingang) an den Rechnungsaussteller übergeben werden.
- Bei Überweisung muss der Betrag spätestens am 10. Tag nach Rechnungseingang überwiesen werden (Es kommt also nicht darauf an, wann die Bank den Betrag auf dem Konto des Rechnungsausstellers gutschreibt).
- Bei der eher seltenen Scheckzahlung muss der Scheck dem Rechnungsaussteller so rechtzeitig vorliegen, dass er ihn noch vor Ablauf der Skontofrist einlösen kann.
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8. Was passiert bei Nichteinhaltung der Skontofrist?
Skontofrist überschritten – was nun? Zahlt ein Kunde die Rechnung erst, nachdem die Skontofrist bereits abgelaufen ist, entstehen für den Rechnungsempfänger zusätzliche Zinskosten. Diese belaufen sich auf die Höhe des vereinbarten Skontos und werden auf den ursprünglichen Rechnungsbetrag ohne Skonto aufgeschlagen. Wurde ein Skonto erteilt, sollte der Kunde die Rechnung also unbedingt innerhalb der vereinbarten Frist begleichen, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.
9. Wann darf ein Kunde Skonto abziehen?
Selbst wenn er noch so früh zahlt – ein Kunde darf von der Rechnungssumme nicht einfach von sich aus 2 bis 3 % Skonto abziehen. Der Rechnungssteller muss zugestimmt haben. Ein Kunde darf also nur dann Skonto abziehen, wenn die entsprechende Frist und die Höhe des Abzugs festgelegt sind und er sich daran hält.
Möglichkeiten beim Skontoabzug
Skonto kann auf verschiedene Weise eingeräumt werden, z. B.:
- durch eine Vertragsvereinbarung
- durch eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
- durch einen Hinweis auf einer Rechnung
- durch eine Klausel in den AGB des Kunden
- durch eine stillschweigende Duldung, wenn er bei früheren Rechnungen Skonto abziehen konnte
Vorsicht ist gerade bei den letzten beiden Punkten geboten: Hier besteht die Gefahr, dass für Verträge plötzlich eine Skontoregelung rechtens ist, die eine Partei nicht wollte. Denn eine Einstimmung zur Gewährung von Skonto kann auch stillschweigend und ungewollt passieren: Wer Skontoregelungen in Kunden-AGB oder dem Skontoabzug eines Kunden nicht widerspricht, sondern untätig bleibt, hat das Nachsehen.
10. Skonto Buchungssatz: Wie werden Skonti verbucht?
Normalerweise werden Rabatte in der Buchhaltung nicht erfasst. Skonti müssen Sie hingegen buchen. Es gibt zwei Möglichkeiten, wie Sie Skonto buchen können:
- Bruttobuchungsverfahren
- Nettobuchungsverfahren
Ob Sie nun Skonto vom Brutto- oder Nettobetrag abziehen – in beiden Fällen sind spezifische Buchungssätze zu verwenden, wie die folgenden zwei Beispiele veranschaulichen:
Beispiel: Berechnung und Buchung vom Bruttoskonto
Ein Kunde erhält ein Skonto von drei Prozent auf seinen Wareneinkauf über 1.000 Euro. Der Kunde hat die Skontofrist eingehalten und einen Preisnachlass von 35,70 Euro erhalten. Die neue Rechnungssumme betrug 1.154,30 Euro (inkl. Umsatzsteuer).
Buchungssatz Bruttoskonto
Verbindlichkeiten 1.190,00 €
an Lieferantenskonto 35,70 €
an Bank 1.154,30 €
Außerdem wird eine zweite Buchung fällig, die sogenannte Steuerkorrektur. Diese Korrektur muss vorgenommen werden, da die ursprünglich veranschlagte Vorsteuer nun nicht beim Finanzamt geltend gemacht werden kann.
Preisnachlass: 35,70 €
35,70 : 1,19 = 30 €
Korrekturbetrag: 5,70 €
Buchungssatz Steuerkorrektur
Lieferantenskonto 5,70 € (Korrekturbetrag Umsatzsteuer)
an Vorsteuer 5,70 €
Beispiel: Berechnung und Buchung vom Nettoskonto
Das Nettobuchungsverfahren ist die gängigere Variante für die Buchung von Skonti, da hier nur ein Buchungssatz fällig wird, weil die nötige Steuerkorrektur direkt berichtigt werden kann.
Auch in diesem Beispiel wird dem Kunden einen Skonto von drei Prozent auf seinen Wareneinkauf über 1.000 Euro gewährt. Anders als beim Bruttoskontoverfahren wird hier zunächst der Nettoskonto ermittelt:
35,70 Euro : 1,19 = 5,70 Euro
Daraus ergibt sich ein Nettoskonto von 30 Euro. Bei den 5,70 Euro handelt es sich um die Vorsteuerkorrektur.
Buchungssatz Nettoskonto
Verbindlichkeiten 1.190,00 €
an Lieferantenskonto 30,00 €
an Vorsteuer 5,70 €
an Bank 1.154,30 €
Nie wieder Skontofristen überziehen dank digitaler Rechnungsverarbeitung
Eine digitale Rechnungsverarbeitung unterstützt Sie dabei Ihre Skontofristen einzuhalten. Direkt in Ihrem ERP-System erhalten Sie ein Cockpit, mit dem Sie jederzeit überblicken, wo Rechnungen im Unternehmen liegen – beispielsweise in welcher Abteilung und bei welchem Mitarbeiter. Damit aber nicht genug der Transparenz: Zusätzlich wird innerhalb Ihres gesamten P2P-Prozesses ersichtlich, in welchem Status sich die Bearbeitung befindet und um welche Summe es sich handelt. Eine Skontoampel gibt es obendrein. Die Skontoampel lässt sich beispielsweise in drei Stufen einstellen: Grün = noch 10 Tage Frist bis Skonto verfällt, Gelb = noch 2 Tage Frist bis Skonto verfällt, Rot = Skonto verfallen.
Durch die elektronisch ablaufende Freigabe können wir jetzt Verlauf und Status aller im Unternehmen kursierenden Eingangsrechnungen wesentlich besser überwachen als früher.
Mike Riddermann | Bilanzbuchhalter Winkhaus
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