Der Deutsche Bundestag hat die Chance der Digitalisierung im Gesundheitswesen erkannt und am 7. November 2019 den Gesetzentwurf für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation verabschiedet. Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) will die Regierung Einschränkungen und Vorbehalte gegenüber digitalen Lösungen und innovativen Formen der Kommunikation aus der Welt schaffen, um so eine bessere Versorgung zu schaffen. Vor allem soll aber durch das DVG-Gesetz die Patientenversorgung digitaler werden, so auch die Aussage von Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit.
Das Digitale-Versorgung-Gesetz ermöglicht beispielsweise Videosprechstunden oder die Verschreibung von Apps zur Patientenversorgung. Dazu gehören digitale Tagebücher für Diabetiker oder Unterstützung für Schwangere. Apps für die digitale Gesundheit gibt es ab sofort also auf Rezept.
Worauf zielt das Digitale-Versorgung-Gesetz ab?
Das Digitale-Versorgung-Gesetz bildet die Basis für den Leistungsanspruch von Versicherten auf eine Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen. In diesem Zusammenhang spielt die Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV) eine zentrale Rolle. Auch der Ausbau der Telematik-Infrastruktur sowie die Förderung von Innovationen sind wichtige Bausteine im Digitale-Versorgung-Gesetz.
Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV)
Die Versorgung der Patienten soll durch digitale Gesundheitsanwendungen optimiert werden und so die „App auf Rezept“ ermöglichen. Die DiGAV schafft die Grundlage für den Anspruch auf digitale Gesundheitsanwendungen, die beispielsweise über das eigene Smartphone oder per Tablet genutzt werden können.
Telematik
Krankenhäuser, Versorgungseinrichtungen und Pflegeeinrichtungen sollen sich mehr an die Telematik-Infrastruktur anschließen und so die Telemedizin unterstützen. Als Beispiele werden die Expansion der Telekonsilien, also Beratung und Austausch von Ärzten untereinander, sowie eine einfachere Durchführung der Videosprechstunde angeführt.
Innovationsfonds
Ein Hauptaugenmerk soll weiterhin auf den Innovationsfonds mit 200 Millionen Euro pro Jahr gelegt werden, sodass hier digitale Weiterentwicklungen im Gesundheitswesen geschaffen werden. Diese Innovationen sollen möglichst schnell in die Regelversorgungen umgesetzt werden. Der Innovationsfonds ist mit dem GKV -Versorgungsstärkungsgesetz im Jahr 2015 geschaffen worden und zielt darauf ab, durch innovative Versorgungsformen die Gesundheitsversorgung in Deutschland zu verbessern. Der Innovationsfonds wird durch die gesetzlichen Krankenversicherungen finanziert.
Was genau wird mit dem DVG-Gesetz umgesetzt? 5 wichtige Bestandteile des Digitale-Versorgung-Gesetz im Überblick
1) Gesundheits-Apps auf Rezept
Das Digitale-Versorgung-Gesetz räumt den Patienten Anspruch auf digitale Gesundheitsanwendungen in Form von Gesundheits-Apps eine. Diese Apps unterstützen beispielsweise bei der Einnahme von Medikamenten oder bei der Dokumentation von Blutzuckerwerten. Die Apps für digitale Gesundheit werden künftig vom Arzt verschrieben. Hersteller der App sowie die App selbst werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukten (BfArM) auf Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Qualität, Datensicherheit und Datenschutz geprüft. Die Kosten für die digitale Gesundheitsanwendung per App werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen für ein Jahr übernommen. In diesem Zeitraum muss der Hersteller beim BfArM nachweisen, dass die digitale Patientenversorgung durch seine App optimiert wird.
Mithilfe dieses Vorgehens werden durch das DVG-Gesetz Qualität und Funktionalität der digitalen Lösungen stetig geprüft. Dadurch wird sichergestellt, dass Patienten und Einrichtungen optimal bei der Auswahl der App-Hersteller unterstützt werden.
2) Einrichtung eines eigenen digitalen Netzwerks im Gesundheitswesen: Telematik-Infrastruktur
Ein wichtiger Bestandteil des Digitale-Versorgung-Gesetz ist die verpflichtende Teilnahme an der Telematik-Infrastruktur für Einrichtungen im Gesundheitsbereich. Apotheken müssen sich bis Ende September 2020 und Krankenhäuser bis Ende 2020 an die TI anschließen. Kleinere Einrichtungen wie Hebammen, Physiotherapeuten, Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen können sich freiwillig anbinden lassen. Das Digitale-Versorgung-Gesetz sieht vor, dass die entstandenen Kosten für die freiwillige Anbindung erstattet werden. Für Ärzte, die eine Anbindung weiterhin ablehnen, sind Honorarkürzungen von 2,5 Prozent ab März 2020 vorgesehen. So können Patienten bald flächendeckend ihre elektronische Patientenakte einsehen und nutzen. Dafür sieht das Digitale-Versorgung-Gesetz ein eigenes Gesetz für die Patientenakte vor, da die Grundlagen der Patientenakte mehr als 15 Jahre alt sind und damit als veraltet bezeichnet werden können.
Was bringt die Patientenakte für Vorteile mit sich?
Dokumente gehen nicht verloren oder müssen zeitaufwendig nachrecherchiert werden. Patienten haben einen zentralen Zugriff und Überblick über deren digitale Gesundheitsdaten. Und auch bei der Erstversorgung bei Notfällen stehen alle lebenswichtigen Informationen für Ärzte zur Verfügung. Die Einführung der elektronischen Patientenakte ist zum 1. Januar 2021 geplant.
3) Sprechstunde per Video soll an der Tagesordnung stehen
Bisher bieten wenige Ärzte eine Arztsprechstunde über Video an. Das soll aber durch das DVG-Gesetz schon bald zum Alltag werden. Ärzte werden deshalb angehalten, zukünftig Informationen über solche Angebote auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Insgesamt öffnet das Digitale-Versorgung-Gesetz die Tür für die Videosprechstunde und deren verstärkte Nutzung. Ein großer Vorteil, da Wartezeiten, Anfahrtswege und Ansteckungsrisiken entfallen.
4) Nein zu Papier. Digitalisierung der Verwaltungsprozesse wird bestärkt
Auch das papierlose Arbeiten wird im Digitale-Versorgung-Gesetz weiter in den Fokus gerückt. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Rezepte sowie weitere Leistungen für Heil- und Hilfsmittel sollen in elektronischen Prozessen abgebildet werden. Bisher werden Ärzte für das Versenden eines Arztbriefs per Fax honoriert, indem sie dafür mehr Geld abrechnen können als beim elektronischen Arztbrief. In Zukunft wird durch das Digitale-Versorgung-Gesetz die elektronische Übermittlung attraktiver vergütet, während gleichzeitig das Versenden des Telefax geringer vergütet wird.
Weitere Verwaltungsprozesse sollen im Gesundheitswesen digital abgebildet werden. Zum Beispiel sollen Wahlleistungsvereinbarungen (z. B. 1-Bett Zimmer) elektronisch buchbar sein. Außerdem soll die Anmeldung zur gesetzlichen Krankenkasse digital erfolgen.
5) Einbindung aller Generationen in die digitale Gesundheit
Ein weiterer Bestandteil des Digitale-Versorgung-Gesetz ist die gleichberechtigte Teilhabe an der Digitalisierung. Was das bedeutet? Die Krankenversicherungen werden durch das Digitale-Versorgung-Gesetz verpflichtet, ihren Versicherten Möglichkeiten zur Förderung der eigenen digitalen Gesundheitskompetenzen anzubieten. Dabei sollen vor allem auch ältere Generationen stärker unterrichtet werden, damit diese vertraut mit den neuen digitalen Gesundheitsanwendungen arbeiten können.
Es gibt weiterhin Hürden im Gesundheitswesen
Das Digitale-Versorgung-Gesetz ist ein wichtiger und richtiger Schritt für die Digitalisierung. Das DVG-Gesetz lässt sich aber bestenfalls als Türöffner im Gesundheitswesen deuten. Warum?
Digitale-Versorgung-Gesetz und DiGAV lediglich Türöffner
Wichtige Verwaltungsprozesse, die auch eine Entlastung für das Pflegepersonal schaffen und damit im Umkehrschluss auch eine bessere Versorgung, wie zum Beispiel die elektronische Personalakte, das digitale Vertragsmanagement oder eine intelligente Dokumentenablage bleiben weitestgehend unberührt.
Papiergebundene Verwaltung bleibt weiterhin ein Problem
Hier vertut man die Chance, Pflegekräfte zu unterstützen und den Beruf an sich attraktiver zu gestalten, damit sich das Pflegepersonal auf den Patienten konzentrieren kann und sich nicht mit papiergebundenen Verwaltungsprozessen aufhält.
Entlastung von Pflegepersonal durch digitale Prozesse
Helfen können hierbei u.a. auch digitale Prozesse für Mitarbeiter, wie Urlaubsanträge, Krankmeldungen, digitale Gehaltsabrechnungen und Beschaffungsanträge, die einfach über eine digitale Gesundheitsanwendung per App gesteuert werden. Auf diese Weise wird der Alltag von Personal erleichtert und es bleibt mehr Zeit fürs Wesentliche.
Sie haben eine Idee, welche Prozesse in Ihrem Haus noch digital abgebildet werden sollten? Lassen Sie den Lesern einen Kommentar im Blog da.
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