ZUGFeRD oder XRechnung – keinen Überblick im Dschungel der Formate für elektronische Rechnungen?
Elektronische Rechnungsformate gibt es viele. Begriffe wie XRechnung, ZUGFeRD oder Factur X hat vermutlich jeder schon einmal gehört – doch was wirklich dahintersteckt, bleibt häufig verborgen. Und warum muss bis 2020 eine Umstellung auf die elektronische Rechnungsstellung und elektronische Rechnungsannahme bei öffentlichen Aufträgen erfolgt sein?
Dieser Artikel soll Licht ins Dunkel bringen und aufklären, wo der Unterschied zwischen XRechnung, ZUGFeRD und Factur-X liegt, wie elektronische Eingangsrechnungen nach aktueller Gesetzeslage und neuen Richtlinien versendet und empfangen werden müssen und auf welchem Wege sich das möglichst einfach lösen lässt.
ZUGFeRD, Factur-X und XRechnung – Der Unterschied.
Was ist ZUGFeRD?
ZUGFeRD ist die Abkürzung für „Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland“ und bezeichnet ein einheitliches Format für elektronische Rechnungen. Mit diesem Format können strukturierte Daten zwischen Rechnungssteller:in und -empfänger:in ausgetauscht werden. Es handelt sich um ein hybrides Rechnungsformat, das aus einer visuellen Darstellung im PDF/A-3 Standard und einer maschinenlesbar codierten XML-Datei besteht.
Was ist Factur-X?
Die ZUGFeRD 2.0 ist im internationalen Kontext die „Factur-X“. So wurde diese beispielsweise in der Deutsch-französischen digitalen Agenda als gemeinsame Spezifikation zur Umsetzung der EU-Norm EN 16931-1:2017 entwickelt.
Was ist XRechnung?
Der technologieneutrale, interoperable Standard XRechnung ist die deutsche Kernrechnungsanwendungsspezifikation der Richtlinie 2014/55/EU. Mit dieser Norm will die EU die öffentliche Verwaltung europaweit dazu verpflichten, ihre Rechnungen elektronisch zu verwalten und gleichzeitig die Vereinheitlichung der nationalen Rechnungsstandards vorantreiben. Bis spätestens November 2020 verpflichtet die Gesetzeslage auch in Deutschland zur Umstellung auf die elektronische Rechnungsstellung und -annahme.
Aktuelle Gesetzeslage zu XRechnung und deren Folgen
Die Gesetzeslage erfordert ergo die Umstellung auf die XRechnung (EU-Richtline 2014/55/EU). Aber wer ist davon jetzt effektiv betroffen und welche Umsetzungsfristen gilt es einzuhalten?
Wer ist von der Umstellung auf die XRechnung betroffen?
Unter öffentliche Auftraggeber fallen nicht nur die klassischen Behörden auf der Ebene von Bund, Länder, Kommunen, sondern eine Reihe weiterer Unternehmen gehören ebenfalls dazu. Unternehmen die mehrheitlich in öffentlicher Hand sind können z.B.: Krankenhäuser und Sozialverbände, Energieversorger, Straßenbauunternehmen, Unternehmen der Entsorgungswirtschaft, Schulen und Universitäten, Schwimmbäder, Museen und kulturelle Einrichtungen sein. Die Reichweite des XRechnung Standards ist somit deutlich größer als zumeist angenommen.
Unternehmen, welche Rechnungen von mindestens 1.000 € an einen öffentlichen Auftraggeber stellen, sind ab November 2020 verpflichtet ihre Rechnungen in dem XRechnung Standard einzureichen. Die öffentlichen Auftraggeber sind verpflichtet die elektronischen Rechnungen nach der EU-Richtlinie 2014/55/EU und der E-Rechnungsverordnung (ERechV) empfangen und verarbeiten zu können. Der Bund bietet für diesen Prozess ein Portal: Die zentrale Rechnungseingangsplattform (ZRE).
Bis wann muss auf die XRechnung umgestellt werden?
Die ersten drei Fristen, die in der neuen Verordnung festgelegt sind, betreffen den Rechnungsempfang:
27.11.2018: Ab dann sind alle zentralen öffentlichen Auftraggeber (=oberste Bundesbehörden und Verfassungsorgane des Bundes) zur Annahme und Verarbeitung elektronischer Rechnungen verpflichtet.
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27.11.2019: Ein Jahr später müssen auch subzentrale öffentliche Auftraggeber, Sektorenauftraggeber u. Konzessionsgeber elektronische Rechnungen annehmen und verarbeiten.
17.04.2020: Dieser Termin gilt als Fristverschiebung, da die Veröffentlichung der EN 16931-1:2017 erst verspätet erfolgt ist. Die Frist gilt voraussichtlich für Länder und Kommunen in Deutschland.
Hinweis: Ab dem 17.04.2020 gilt die jeweilige Gesetzeslage des Bundeslandes. Nicht alle Bundesländer gewähren den Aufschub der zweiten Frist bis zu dem Datum. Wie der Stand der Planung innerhalb der einzelnen Bundesländer aussieht, wird hier einfach und nachvollziehbar aufgezeichnet.
Die vierte Frist betrifft die elektronische Rechnungsstellung:
27.11.2020: Ab diesem Datum sind alle Auftragnehmer zur elektronischen Rechnungsstellung gegenüber öffentlichen Auftraggebern verpflichtet.
So funktioniert die zentrale Rechnungseingangsplattform (ZRE)
Für die Übertragung der elektronischen Rechnungen an den öffentlichen Auftraggeber bietet der Bund ein zentrales Portal – zumindest für alle öffentlichen Auftraggeber auf Bundesebene: Die zentrale Rechnungseingangsplattform (ZRE), die unter xrechnung.bund.de abzurufen ist. Derzeit ist die Nutzung des Portals noch nicht verpflichtend. Zudem besteht für jedes Bundesland die Möglichkeit sich ein eigenes Portal für die XRechnung aufzubauen, wobei anzunehmen ist, dass sich die Bundes- und Länderportale in Ihrer Funktionalität nicht sonderlich unterscheiden werden.

Über eine zentrale Plattform soll es Unternehmen zukünftig ermöglicht werden, die elektronische Rechnungstellung bzw. E-Rechnungen insbesondere nach Maßgabe des XRechnung Standards an die Empfängersysteme der unmittelbaren Bundesverwaltung zu übermitteln. Heißt im Umkehrschluss, dass angeschlossene Bundesbehörden elektronische Rechnungen samt begleitender Unterlagen zum Beispiel als Web-Upload, E-Mail oder zukünftig via Webservice (PEPPOL) empfangen und in ihren (an die zentrale Plattform angeschlossenen) ERP-Systemen weiterbearbeiten können.
Zuordnung der elektronischen Rechnungen via Leitweg-ID
Zunächst muss die automatische Verarbeitung bzw. Weiterleitung der elektronischen Rechnung zu den nachgelagerten Rechnungsfreigabesystemen der Verwaltungseinheiten ermöglicht werden. Diese sind an einen zentralen Rechnungseingang angeschlossenen. Notwendig ist ein eindeutiges Kriterium für die Adressierung der elektronischen Eingangsrechnung vom Rechnungssender über den zentralen Rechnungseingang des Bundes bis zum nachgelagerten Rechnungsfreigabeworkflow. Die sogenannte Leitweg-ID.

In einem offiziellen Schreiben der Ministerien hierzu, ordnet man die Leitweg-ID innerhalb des Beschaffungs-, Bestell- und Rechnungsprozesses wie folgt ein:
“Die Leitweg-ID wird bei der Beschaffung (unabhängig davon, ob ggf. zentral oder dezentral durchgeführt) der Bestellung beigefügt und damit dem Lieferanten mitgegeben. Dieser fügt bei der elektronischen Rechnungsstellung der elektronischen Rechnung die Leitweg-ID bei. Über den zentralen Rechnungseingang (unabhängig, ob des Bundes, eines Bundeslandes oder einer Gemeinde) gelangt die elektronische Rechnung anhand der Leitweg-ID in das korrekte System der Verwaltungseinheit zurück und kann dort beglichen werden.“
Für die Lieferanten des Bundes sowie für einige Länder ist die Angabe der Leitweg-ID in eRechnungen ergo verpflichtend.

Ein- und Ausgangskanäle der XRechnung – Wege der elektronischen Rechnungen im Kontext der ZRE
Die folgende Abbildung zeigt, auf welche Art und Weise Rechnungsversender Ihre elektronischen Rechnungen in die zentrale e-Rechnungs-Eingangsplattform (ZRE) einstellen können und wie der Rechnungsempfänger diese von dort “abholt” und anschließend verarbeiten kann. Die d.velop AG ist hier beispielhaft als Rechnungssteller genannt

Die ersten beiden Upload-Verfahren, die Weberfassung und der XML-Upload, sind für Rechnungssteller mit geringerem Rechnungsvolumen gedacht, die entweder keine eigene FiBu-Software haben, die elektronische Rechnungen erzeugen kann oder die eRechnungen zwar erzeugen, aber nicht versenden können. Entsprechend sind die Webanwendungs-Funktionen bzw. die Funktionen des Servicekontos der ZRE die, die fehlenden Funktionen einer FiBu-Software „ersetzen“ sollen.
Die drei anderen Verfahren (E-Mail, DE-Mail, Fachverfahren) stellen eine Art „Versand“ der XRechnung an die ZRE dar, ohne hierfür die ZRE-Website aufrufen zu müssen.
Sobald die Rechnungen auf einem dieser Wege in die ZRE eingestellt worden sind, werden sie anhand der Leitweg-ID geprüft und korrekt an den Rechnungsempfänger adressiert und weitergeleitet.
So bereiten Sie Ihr System für das Standard XRechnungsformat vor!
In den Nutzungsbedingungen der ZRE wird die Abholung der elektronischen Rechnungsstellungen ausdrücklich vom Funktionsumfang der ZRE ausgeschlossen. Das bedeutet, es ist Aufgabe des Rechnungsempfängers, sich darum zu kümmern. Bei den Ausgangsrechnungen ist es wichtig, den ERP-/FiBu-System-Anbieter zu kontaktieren und abzuklären, welche Schritte nötig sind, um die Ausgangsrechnung gesetzeskonform zu erzeugen und zu übertragen, denn es gilt für den Rechnungsempfänger die Rechnungen bei sich im ERP-/FiBu-System weiter zu verarbeiten und anschließend revisionssicher zu archivieren.
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